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OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 108/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2313
Grundschuld als zweifelhafte Verbindlichkeit im Sinne des § 2313 Abs. 2 Satz 1 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal - 2 O 336/90
- OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 108/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 727
- FamRZ 1995, 1525
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51
Pflichtteilsberechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 108/94
Dingliche Belastungen von zum Nachlaß gehörigen Grundstücken sind grundsätzlich als Verbindlichkeiten im Sinne dieser Vorschrift anerkannt (vgl. BGHZ 3, 394, 397).
- BGH, 10.11.2010 - IV ZR 51/09
Pflichtteilsanspruch: Berücksichtigung einer dinglichen Belastung eines …
Demgegenüber ist das Oberlandesgericht Düsseldorf der Ansicht, dingliche Belastungen seien unmittelbar vom Nachlasswert abzusetzen, weil sie einer auflösend bedingten Verbindlichkeit gleichstünden (FamRZ 1995, 1525, 1526). - KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Abzugsfähigkeit einer auf einem …
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.06.1995 (FamRZ 1995, 1525) steht der hier vorgenommenen Würdigung nicht entgegen.Insbesondere liegt keine Abweichung von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.6.1995 (FamRZ 1995, 1525) vor, weil die dort zugrunde liegende Fallkonstellation mit der hiesigen nicht vergleichbar ist.
- OLG Köln, 02.10.2003 - 2 W 95/03
Berücksichtigung von Bürgschaftsverbindlichkeiten bei der Berechnung des …
Soweit das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Grundschuld den Regeln einer auflösend bedingten Verbindlichkeit unterstellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 727), bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob dieser Auffassung zu folgen ist.