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   OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - VI-Kart 2/14 (V)   

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OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - VI-Kart 2/14 (V) (https://dejure.org/2014,34166)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2014 - VI-Kart 2/14 (V) (https://dejure.org/2014,34166)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - VI-Kart 2/14 (V) (https://dejure.org/2014,34166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem Kartellverwaltungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem Kartellverwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de

    GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3
    Beiladung eines Arbeitgeber-, Berufs- und Wirtschaftsverbandes zu einem Kartellverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
    Der Öffnung des Verfahrens sind jedoch durch die Verfahrensökonomie Grenzen gesetzt (BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 37/05, Rn. 12 - pepcom ; BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 38/05, Rn. 12 - iesy ).

    Dies bedeutet insbesondere, dass das Bundeskartellamt im Einzelfall abwägen kann, ob die mit einer Beiladung verbundenen Nachteile wie etwa eine Erschwerung des behördlichen Verfahrens die möglichen Vorteile wie etwa eine gewisse Erleichterung der Sachaufklärung überwiegen (BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 37/05, Rn. 13 - pepcom ; BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 38/05, Rn. 13 - iesy).

    Insbesondere ist die Frage der Beiladung und ihrer Voraussetzungen bereits höchstrichterlich geklärt (BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 37/05 - pepcom ).

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - Kart 24/02

    Vorliegen einer erheblichen Betroffenheit bei einer finanziellen Mehrbelastung in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
    Es ist überdies keine unmittelbare Berührung der Interessen erforderlich, vielmehr kann eine mittelbare Interessenberührung genügen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 34 f. - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ; KG, Beschl. v. 21.11.1983, Kart.

    19/83, WuW/E OLG 3211, 3211 - WZ-WAZ ); im Falle eines Wirtschaftsverbandes ist es insoweit ausreichend, dass die wirtschaftlichen Interessen eines wesentlichen Teils seiner Mitgliedsunternehmen berührt sind und er diese Interessen tatsächlich und maßgeblich repräsentiert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 7, 8 ff. - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 7, 8 ff. - Greenpeace ).

    Es genügt, dass es zum Hauptverfahren zumindest eine denkbare Entscheidung gibt, die durchaus möglich erscheint und die geeignet ist, sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. die Wettbewerbslage des fraglichen Unternehmens unmittelbar oder mittelbar auszuwirken; es ist nicht erforderlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen ihm und dem Hauptbeteiligten des Kartellverwaltungsverfahrens vorliegt und beeinflusst werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 35, 37 - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ).

  • OLG Düsseldorf, 02.09.2002 - Kart 27/02

    Beiladung von Personen und Personenvereinigungen durch die Kartellbehörde i.R.e.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
    Es ist überdies keine unmittelbare Berührung der Interessen erforderlich, vielmehr kann eine mittelbare Interessenberührung genügen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 34 f. - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ; KG, Beschl. v. 21.11.1983, Kart.

    19/83, WuW/E OLG 3211, 3211 - WZ-WAZ ); im Falle eines Wirtschaftsverbandes ist es insoweit ausreichend, dass die wirtschaftlichen Interessen eines wesentlichen Teils seiner Mitgliedsunternehmen berührt sind und er diese Interessen tatsächlich und maßgeblich repräsentiert (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 7, 8 ff. - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 7, 8 ff. - Greenpeace ).

    Es genügt, dass es zum Hauptverfahren zumindest eine denkbare Entscheidung gibt, die durchaus möglich erscheint und die geeignet ist, sich auf die wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. die Wettbewerbslage des fraglichen Unternehmens unmittelbar oder mittelbar auszuwirken; es ist nicht erforderlich, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen ihm und dem Hauptbeteiligten des Kartellverwaltungsverfahrens vorliegt und beeinflusst werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 35, 37 - SPNV ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 15 - Energiewirtschaftsverband ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.09.2002, VI Kart 27/02 (V), Rn. 5 - Verbraucherzentrale Bundesverband und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.10.2002, VI Kart 24/02 (V), Rn. 5 - Greenpeace ).

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 38/05

    BGH erweitert Möglichkeit der Drittbeschwerde im Fusionskontrollverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
    Der Öffnung des Verfahrens sind jedoch durch die Verfahrensökonomie Grenzen gesetzt (BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 37/05, Rn. 12 - pepcom ; BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 38/05, Rn. 12 - iesy ).

    Dies bedeutet insbesondere, dass das Bundeskartellamt im Einzelfall abwägen kann, ob die mit einer Beiladung verbundenen Nachteile wie etwa eine Erschwerung des behördlichen Verfahrens die möglichen Vorteile wie etwa eine gewisse Erleichterung der Sachaufklärung überwiegen (BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 37/05, Rn. 13 - pepcom ; BGH, Beschl. v. 7.11.2006, KVR 38/05, Rn. 13 - iesy).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2007 - Kart 17/06

    Zur Beiladung im kartellrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
    Entscheidend ist, ob die Interessen des fraglichen Unternehmens eine solche Nähe zum Entscheidungsgegenstand aufweisen und ob außerdem eine der möglichen Entscheidungen der Kartellbehörde im Hauptverfahren so gewichtige Auswirkungen auf die Interessen des fraglichen Unternehmens haben kann, dass es bei wertender Betrachtung angemessen erscheint, ihm die Rechte auf Beteiligung am Kartellverfahren (Vortragsrecht, Recht auf Schriftsatz- und Entscheidungsabschriften sowie auf Akteneinsicht und Beschwerdebefugnis) einzuräumen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.06.2004, VI Kart 2/04 (V), Rn. 16 - VDZ-Wettbewerbsregeln ; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2007, VI Kart 17/06 (V), Rn. 26 - Scandlines und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.07.2000, Kart 1/00 (V), Kart 1/00, Rn. 42 - SPNV sowie KG, Beschl. v. 21.11.1983, Kart.

    Er wäre jedenfalls nach § 45 Abs. 1 Nr. 2 iVm. Abs. 2 VwVfG geheilt, da die Begründung eines Verwaltungsaktes auch noch in der Beschwerdeerwiderung nachgeholt werden kann (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2007, VI Kart 17/06 (V), Rn. 38 - Scandlines ), zumal der Beschluss dadurch nicht in seinem Wesen verändert würde.

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
    Bereits die Prämisse ist unzutreffend: Das Planungsrecht zielt nicht darauf, "bestimmte Wettbewerbsverhältnisse zu stabilisieren", sondern darauf, "dass durch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben an peripheren Standorten nicht die wirtschaftliche Existenz derjenigen Betriebe bedroht oder gar vernichtet wird, die eine verbrauchernahe Versorgung gewährleisten" (BVerwG, Urt. v. 1.08.2002, 4 C 5/01, Rn. 30 - Factory Outlet Center im Außenbereich ).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Kart 17/05

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer einfachen Beiladung durch das Bundeskartellamt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - Kart 2/14
    Es kann überdies berücksichtigen, ob das fragliche Unternehmen in der Lage wäre, seinen Standpunkt im Verfahren anderweitig - etwa im Rahmen einer Stellungnahme nach § 56 Abs. 2 GWB - vorzutragen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 7.04.2006, VI-3 Kart 162/06 (V), Rn. 22 f. - Energiewirtschaftsverband ; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2005, VI Kart 17/05 (V), Rn. 15 - Springer/ProSiebenSat 1 ).
  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 1.09

    Gemeindeklagen gegen Zielabweichungsbescheid für FOC Montabaur unzulässig

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Kart 2/15

    Kosten einer Beiladungsbeschwerde im Verfahren vor den Kartellgerichten

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Wirtschaftsverband nur dann zu einem kartellbehördlichen Verfahren beigeladen werden, wenn die wirtschaftlichen Interessen eines wesentlichen Teils seiner Mitgliedsunternehmen durch eine im Verfahren in Betracht kommende Entscheidung der Kartellbehörde berührt werden und der Verband diese Interessen tatsächlich und maßgeblich repräsentiert (NZKart 2014, 463 Rn. 17 m.w.N.).
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