Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - VI-U (Kart) 22/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,52220
OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - VI-U (Kart) 22/13 (https://dejure.org/2014,52220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2014 - VI-U (Kart) 22/13 (https://dejure.org/2014,52220)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2014 - VI-U (Kart) 22/13 (https://dejure.org/2014,52220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,52220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Schadensersatzes wegen überhöhter Entgelte für die Überlassung der Teilnehmerdaten an einem Telefonauskunftsdienst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes wegen überhöhter Entgelte für die Überlassung der Teilnehmerdaten an einem Telefonauskunftsdienst

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 2 ; EGV Art. 86 ; TKG § 1996 § 12
    Umfang des Schadensersatzes wegen überhöhter Entgelte für die Überlassung der Teilnehmerdaten an einem Telefonauskunftsdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • wuw-online.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    "Jedermann" ist jedermann! - Zum Schadensersatz des Aktionärs einer durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung geschädigten AG (Prof. Dr. Dirk Zetzsche; WuW 2016, 65-70)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Dieser ist erst dann zu bejahen, wenn weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausnutzung einer schwierigen Lage oder auch der Unerfahrenheit des Partners für das eigene übermäßige Gewinnstreben (BGHZ 125, 135 Rn. 10; BGHZ 144, 343 Rn. 10).

    Ein auffälliges Missverhältnis liegt in der Regel vor, wenn der Preis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGHZ 144, 343, Rn. 11; Ellenberger in Palandt, aaO., § 138 Rn. 34 a).

    Liegt hingegen ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, besteht eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung, die in der Regel eine weitere Prüfung subjektiver Voraussetzungen entbehrlich macht und die Sittenwidrigkeit begründet (BGHZ 125, 135 Rn. 17; BGHZ 144, 343 Rn. 13; Ellenberger in Palandt, aaO., § 138 Rn. 34 a).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.06.2007 (Az.: VI - U (Kart) 4/02) und vom 08.06.2011 (Az.: VI - U (Kart) 2/11) ist die Beklagte zur Rückzahlung der vereinnahmten Entgelte in Höhe von ... EUR verurteilt worden, da die Teilnehmerdatenentgelte - so die Feststellungen in den genannten Urteilen - rechtswidrig überhöht waren und die Entgeltvereinbarung gegen §§ 19, 20 Abs. 1 GWB a.F.; § 12 TKG a.F.; § 49 TKG a.F. verstieß.

    Er hat unter Bezugnahme auf die Entscheidungen des Senats vom 8. Juni 2011 (Az.: VI - U (Kart) 2/11) und 20. Juni 2007 (Az.: VI - U (Kart) 2/11) vorgetragen, dass die Beklagte in dem hier relevanten Zeitraum von Oktober 1997 bis 1999 ihre marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für die Überlassung von Teilnehmerdaten zum Zwecke der Auskunftserteilung und/oder der Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen unter Verstoß gegen § 22 Abs. 1 Nr. 1, 2 GWB 1989 bzw. § 19 Abs. 2 Nr. 1, 2 GWB 1998 missbraucht hat, indem sie bei der Preisgestaltung ihres Leistungsangebots die Preisgrenzen des § 12 TKG 1996 überschritten und infolgedessen die U. AG und die E. GmbH im Wettbewerb unbillig behindert hat.

    Hiergegen spricht die Entscheidung des Senats vom 8.06.2011 ( VI - U (Kart) 2/11).

  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Dieser ist erst dann zu bejahen, wenn weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung oder die Ausnutzung einer schwierigen Lage oder auch der Unerfahrenheit des Partners für das eigene übermäßige Gewinnstreben (BGHZ 125, 135 Rn. 10; BGHZ 144, 343 Rn. 10).

    Liegt hingegen ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, besteht eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung, die in der Regel eine weitere Prüfung subjektiver Voraussetzungen entbehrlich macht und die Sittenwidrigkeit begründet (BGHZ 125, 135 Rn. 17; BGHZ 144, 343 Rn. 13; Ellenberger in Palandt, aaO., § 138 Rn. 34 a).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 371/02

    Voraussetzungen der Haftung für Schäden durch die Verteidigung in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Zum Vorsatz gehört und genügt, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts Art und Richtung des Schadens und die Schadensfolgen vorausgesehen und gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2000, 2896; BGH NJW 2004, 446 und 2664).
  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Denn in einem solchen Fall wird ihn das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, meist auch gegenüber dem mittelbar Geschädigten treffen (BGH NJW 1979, 1599 f.).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Zum Vorsatz gehört und genügt, dass der Schädiger spätestens im Zeitpunkt des Schadenseintritts Art und Richtung des Schadens und die Schadensfolgen vorausgesehen und gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH NJW 2000, 2896; BGH NJW 2004, 446 und 2664).
  • BGH, 15.10.2013 - VI ZR 124/12

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Bankmitarbeiter im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Hinzutreten muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH NJW 2014, 1380 Rn. 8; BGH NJW-RR 2013, 550 Rn. 25 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Hinzutreten muss eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eintretenden Folgen ergeben kann (BGH NJW 2014, 1380 Rn. 8; BGH NJW-RR 2013, 550 Rn. 25 jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2007 - U (Kart) 4/02

    Zurverfügungstellung von Telekommunikationsteilnehmerdaten - Unzulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Durch rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.06.2007 (Az.: VI - U (Kart) 4/02) und vom 08.06.2011 (Az.: VI - U (Kart) 2/11) ist die Beklagte zur Rückzahlung der vereinnahmten Entgelte in Höhe von ... EUR verurteilt worden, da die Teilnehmerdatenentgelte - so die Feststellungen in den genannten Urteilen - rechtswidrig überhöht waren und die Entgeltvereinbarung gegen §§ 19, 20 Abs. 1 GWB a.F.; § 12 TKG a.F.; § 49 TKG a.F. verstieß.
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.07.2014 - U (Kart) 22/13
    Es genügt, dass die Norm auch das Interesse des Einzelnen schützen soll, mag sie auch in erster Linie das Interesse der Allgemeinheit im Auge haben (BGHZ 116, 7 Rn. 18 m.w.Nachw.).
  • EuGH, 06.06.2013 - C-536/11

    Donau Chemie u.a. - Wettbewerb - Akteneinsicht - Gerichtsverfahren betreffend

  • LG Köln, 28.05.2013 - 87 O (Kart) 8/06

    Geltendmachung eines mittelbaren Verwässerungsschadens bzw.

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht