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   OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - 2a Ss (OWi) 151/02 - (OWi) 50/02 III   

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https://dejure.org/2002,9509
OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - 2a Ss (OWi) 151/02 - (OWi) 50/02 III (https://dejure.org/2002,9509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.08.2002 - 2a Ss (OWi) 151/02 - (OWi) 50/02 III (https://dejure.org/2002,9509)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. August 2002 - 2a Ss (OWi) 151/02 - (OWi) 50/02 III (https://dejure.org/2002,9509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge ; Haftung bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften gemäß § 15 SGB VII; Begriff des "Unternehmers" nach § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII ; Verantwortlichkeit des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach § ...

  • Judicialis

    SGB VII § 21 Abs. 1; ; SGB VII § 136 Abs. 3 Nr. 1; ; SGB VII § 209 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 9 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ordnungswidrigkeitenrecht; GmbH-Verantwortlichkeit für Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 380 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - 2a Ss OWi 151/02
    Dies setzt voraus, dass die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen; ferner muss angegeben werden, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen hätten drängen müssen und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (BGH NStZ 1984, 210; BGHR, StPO, § 244 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 6).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - 2a Ss OWi 151/02
    Selbst wenn daneben ein eingetragener Geschäftsführer ebenfalls Geschäfte für die Gesellschaft vornimmt, kann eine weitere Person dann tatsächlicher Geschäftsführer sein, wenn er die überragende Stellung in der Geschäftsführung hat (vgl. BGHSt 31, 118).
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