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   OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - VI-3 Kart 70/17 (V)   

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https://dejure.org/2017,51340
OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - VI-3 Kart 70/17 (V) (https://dejure.org/2017,51340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.2017 - VI-3 Kart 70/17 (V) (https://dejure.org/2017,51340)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 2017 - VI-3 Kart 70/17 (V) (https://dejure.org/2017,51340)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Strom- und Gassektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende vom 20.12.2016

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Strom- und Gassektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende vom 20.12.2016

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Anpassung der elektronischen Marktkommunikation im Strom- und Gassektor an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende vom 20.12.2016

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Allerdings kann sich die Antragstellerin als juristische Person auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG berufen, da es nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar ist, soweit sie eine dem Erwerbszwecke dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offen steht (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG NJW 2002, 2621, 2622, BVerfG NJW 1979, 699), was vorliegend der Fall ist.

    Durch Art. 12 Abs. 1 GG wird die Freiheit der Auswahl und der Ausübung von erwerbsbezogenen Tätigkeiten in allen denkbaren Formen als Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen geschützt, wobei zu letzterem auch die Vertrags- und Dispositionsfreiheit des Unternehmers gehört (BVerfG NJW 2009, 2033; NJW 2002, 2621, 2622; NJW 2006, 3701, 3702; Schmidt in: Erfurter Kommentar, Grundgesetz, 17. Aufl., Art. 12 Rn. 9, beck-online).

    Die grundrechtliche Gewährleistung umfasst nicht einen Schutz vor Einflüssen auf die wettbewerbsbestimmenden Faktoren (st. Rspr., BVerfG NJW 2009, 2033; NJW 2002, 2621, 2622; NJW 2006, 3701, 3702).

    Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG umfasst aber gerade keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (st. Rspr., BVerfG NJW 2009, 2033; NJW 2002, 2621, 2622; NJW 2006, 3701, 3702).

    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfG NJW 1985, 1385; NJW 2002, 2621, 2625).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Durch Art. 12 Abs. 1 GG wird die Freiheit der Auswahl und der Ausübung von erwerbsbezogenen Tätigkeiten in allen denkbaren Formen als Teilhabe am Wettbewerb nach Maßgabe seiner Funktionsbedingungen geschützt, wobei zu letzterem auch die Vertrags- und Dispositionsfreiheit des Unternehmers gehört (BVerfG NJW 2009, 2033; NJW 2002, 2621, 2622; NJW 2006, 3701, 3702; Schmidt in: Erfurter Kommentar, Grundgesetz, 17. Aufl., Art. 12 Rn. 9, beck-online).

    Die grundrechtliche Gewährleistung umfasst nicht einen Schutz vor Einflüssen auf die wettbewerbsbestimmenden Faktoren (st. Rspr., BVerfG NJW 2009, 2033; NJW 2002, 2621, 2622; NJW 2006, 3701, 3702).

    Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG umfasst aber gerade keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten (st. Rspr., BVerfG NJW 2009, 2033; NJW 2002, 2621, 2622; NJW 2006, 3701, 3702).

  • OLG Bamberg, 21.02.2007 - VA 5/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Dafür genügt nicht, dass die Rechtslage offen ist; vielmehr müssen die Rechtswidrigkeit der Verfügung und die dadurch bedingte Betroffenheit des Antragstellers überwiegend wahrscheinlich sein (vgl. Senat a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 22.02.2007, Kart 2/06; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2007, VA 5/06 [Kart]).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2009 - 3 Kart 25/08

    Rechtsnatur der Beschreibung eines Modells für die Beschaffung und den Einsatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    So kann gegen "schlichtes Verwaltungshandeln" etwa im Wege der Folgen- oder Störungsbeseitigung in engen Grenzen Rechtsschutz erlangt werden, wenn und soweit konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine unmittelbare Rechtsverletzung erkennen lassen, und es an einer anderweitigen Rechtsschutzmöglichkeit fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 35/06; Senat, Beschlüsse vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08; 02.10.2009, VI-3 Kart 21/08; 30.12.2016, VI-3 Kart 1203/16).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festlegung eines Modells der zentralen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    So kann gegen "schlichtes Verwaltungshandeln" etwa im Wege der Folgen- oder Störungsbeseitigung in engen Grenzen Rechtsschutz erlangt werden, wenn und soweit konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine unmittelbare Rechtsverletzung erkennen lassen, und es an einer anderweitigen Rechtsschutzmöglichkeit fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.06.2007, KVR 35/06; Senat, Beschlüsse vom 23.09.2009, VI-3 Kart 25/08; 02.10.2009, VI-3 Kart 21/08; 30.12.2016, VI-3 Kart 1203/16).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 3 Kart 466/06

    Eilrechtsschutz bei Begehr eines höheren Entgeltes für den Netzzugang nach EnWG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Auch bei den Voraussetzungen einer Anordnung nach § 76 Abs. 3 S. 1 EnWG liegt es nahe, auf die zu § 123 VwGO entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (Senat, Beschluss vom 29.0 3.2007, 3 Kart 466/06, NJOZ 2007, 3224, vgl. Säcker/Schönborn/Wolf, NVwZ 2006, 865).
  • BVerfG, 28.09.2009 - 1 BvR 1702/09

    Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Vorliegend hat die Beschwerde in der Hauptsache keine Erfolgsaussichten, so dass es bereits an dem erforderlichen Anordnungsanspruch - und damit gleichzeitig an dem Anordnungsgrund (zum Verhältnis von Anordnungsanspruch und -grund vgl. BVerfG NVwZ-RR 2009, 945, 947f.) - fehlt.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Art. 14 Abs. 1 GG erfasst nur Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen, nicht aber in der Zukunft liegende Chancen und Verdienstmöglichkeiten (BVerfG NJW 1985, 1385; NJW 2002, 2621, 2625).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Allerdings kann sich die Antragstellerin als juristische Person auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG berufen, da es nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen anwendbar ist, soweit sie eine dem Erwerbszwecke dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Person offen steht (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG NJW 2002, 2621, 2622, BVerfG NJW 1979, 699), was vorliegend der Fall ist.
  • OLG München, 22.02.2007 - Kart 2/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.2017 - 3 Kart 70/17
    Dafür genügt nicht, dass die Rechtslage offen ist; vielmehr müssen die Rechtswidrigkeit der Verfügung und die dadurch bedingte Betroffenheit des Antragstellers überwiegend wahrscheinlich sein (vgl. Senat a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 22.02.2007, Kart 2/06; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2007, VA 5/06 [Kart]).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - 3 Kart 1203/16

    OPAL Gasleitung zur vollständigen Nutzung freigegeben

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 3 Kart 806/18

    Überprüfung der Festlegung des geänderten Zuschlagsmechanismus durch die

    Zukünftige Gewinnchancen oder Verdienstmöglichkeiten stellen insoweit keine geschützte Rechtsposition dar (Senat, Beschluss vom 02.10.2017, VI-3 Kart 70/17 (V), Rn. 26, juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Dementsprechend hatte der ursprüngliche Hauptantrag ein schlicht-hoheitliches Handeln zum Gegenstand, das grundsätzlich der Leistungsbeschwerde zuzuordnen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2017 - VI-3 Kart 70/17 (V), juris Rn. 21).
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