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   OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - I-17 U 99/09   

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https://dejure.org/2011,2624
OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - I-17 U 99/09 (https://dejure.org/2011,2624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.12.2011 - I-17 U 99/09 (https://dejure.org/2011,2624)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Dezember 2011 - I-17 U 99/09 (https://dejure.org/2011,2624)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    ZPO § 249, BGB §§ 199, 826

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Anordnung des Special Administration Regime über das Vermögen einer Investmentbank britischen Rechts; Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen sittenwidriger Schädigung von Anlegern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Anordnung des Special Administration Regime über das Vermögen einer Investmentbank britischen Rechts; Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen sittenwidriger Schädigung von Anlegern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 57/08

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Die Beklagte konnte bei dem Kläger, einem ausländischen Privatanleger, keine Kenntnis von den Bestimmungen des britischen Aufsichtsrechts voraussetzen (vgl. BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 57/08, ZIP 2010, 2004ff., Rz. 50).

    Grob fahrlässige Unkenntnis liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis fehlt, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und auch ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 57/08, ZIP 2010, 2004ff., Rz. 43f.).

    Geht es, wie hier, um die Frage einer deliktischen Haftung eines Brokers wegen bedingt vorsätzlicher Teilnahme an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell, kann von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Anlegers nur ausgegangen werden, wenn ihm sowohl die Umstände, die in Bezug auf dieses Geschäftsmodell einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass auch der das Transaktionskonto führende und die einzelnen Aufträge des Anlegers ausführende Broker als möglicher Haftender in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind (BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 57/08, ZIP 2010, 2004ff., Rz. 46).

    Diese Umstände reichen - gerade auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - zur Begründung einer Haftung der Beklagten in objektiver und subjektiver Hinsicht aus (vgl. BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 57/08, Rz. 53; U. vom 25.01.2011, XI ZR 196/08, Rz. 29).

    Soweit der Bundesgerichtshof mehrfach maßgeblich auf die Kenntnis dieses oder eines vergleichbaren Abkommens abgestellt hat, war zumindest in den die hiesige Beklagte betreffenden Verfahren XI ZR 57/08 und XI ZR 28/09 das hier als Anlage B 6 bzw. BE 5 vorgelegte oder ein vergleichbares Schreiben unstreitig nicht Gegenstand des Sachvortrages der Parteien (vgl. Schriftsatz des Klägers vom 02.09.2011, S. 3).

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Sein Geschäftsmodell zielt damit von vornherein ganz bewusst darauf ab, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf ihre Kosten zu bereichern (BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 28/09, ZIP 2010, 1998ff., Rz. 39; U. vom 12.10.2010, XI ZR 394/08, ZIP 2011, 475ff., Rz. 40).

    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 28/09, ZIP 2010, 1998ff., Rz. 43; U. vom 12.10.2010, XI ZR 394/08, ZIP 2011, 475ff., Rz. 44).

    Die subjektiven Voraussetzungen einer haftungsrechtlich relevanten Mitwirkungshandlung sind erfüllt, wenn ein ausländischer Broker, der mit einem deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler zusammenarbeitet, positive Kenntnis von dessen Geschäftsmodell, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, hat, d. h. wenn er die vom Vermittler erhobenen Gebühren und Aufschläge kennt, die die Geschäfte für den Anleger insgesamt chancenlos machen (BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 28/09, Rz. 53; U. vom 12.10.2010, XI ZR 394/08, Rz. 51).

    Soweit bei besonders leichtfertigem Verhalten des Geschädigten eine Schadensteilung in Erwägung gezogen werden kann (vgl. etwa BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 28/09, ZIP 2010, 1998ff., Rz. 61), vermag der Senat die dafür erforderlichen Voraussetzungen hier (noch) nicht zu erkennen.

    Soweit der Bundesgerichtshof mehrfach maßgeblich auf die Kenntnis dieses oder eines vergleichbaren Abkommens abgestellt hat, war zumindest in den die hiesige Beklagte betreffenden Verfahren XI ZR 57/08 und XI ZR 28/09 das hier als Anlage B 6 bzw. BE 5 vorgelegte oder ein vergleichbares Schreiben unstreitig nicht Gegenstand des Sachvortrages der Parteien (vgl. Schriftsatz des Klägers vom 02.09.2011, S. 3).

  • BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08

    Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Sein Geschäftsmodell zielt damit von vornherein ganz bewusst darauf ab, uninformierte, leichtgläubige Menschen unter sittenwidriger Ausnutzung ihres Gewinnstrebens und ihres Leichtsinns als Geschäftspartner zu gewinnen und sich auf ihre Kosten zu bereichern (BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 28/09, ZIP 2010, 1998ff., Rz. 39; U. vom 12.10.2010, XI ZR 394/08, ZIP 2011, 475ff., Rz. 40).

    Für den einzelnen Teilnehmer muss ein Verhalten festgestellt werden können, das den rechtswidrigen Eingriff in ein fremdes Rechtsgut unterstützt hat und das von der Kenntnis der Tatumstände und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen getragen war (BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 28/09, ZIP 2010, 1998ff., Rz. 43; U. vom 12.10.2010, XI ZR 394/08, ZIP 2011, 475ff., Rz. 44).

    Die subjektiven Voraussetzungen einer haftungsrechtlich relevanten Mitwirkungshandlung sind erfüllt, wenn ein ausländischer Broker, der mit einem deutschen gewerblichen Terminoptionsvermittler zusammenarbeitet, positive Kenntnis von dessen Geschäftsmodell, das in der Gebührenstruktur zum Ausdruck kommt, hat, d. h. wenn er die vom Vermittler erhobenen Gebühren und Aufschläge kennt, die die Geschäfte für den Anleger insgesamt chancenlos machen (BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 28/09, Rz. 53; U. vom 12.10.2010, XI ZR 394/08, Rz. 51).

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    erhaltener Auszahlungen; Spekulationsverluste bleiben ebenso wie Zwischengewinne außer Betracht (BGH, U. vom 13.07.2004, VI ZR 136/03, WM 2004, 1768ff., Rz. 38; U. vom 26.10.2004, WM 2005, 28ff., Rz. 21 bei juris).
  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    erhaltener Auszahlungen; Spekulationsverluste bleiben ebenso wie Zwischengewinne außer Betracht (BGH, U. vom 13.07.2004, VI ZR 136/03, WM 2004, 1768ff., Rz. 38; U. vom 26.10.2004, WM 2005, 28ff., Rz. 21 bei juris).
  • BGH, 25.01.2011 - XI ZR 196/08

    Entgegenstehen einer Einrede des Schiedsvertrags für die Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Diese Umstände reichen - gerade auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - zur Begründung einer Haftung der Beklagten in objektiver und subjektiver Hinsicht aus (vgl. BGH, U. vom 13.07.2010, XI ZR 57/08, Rz. 53; U. vom 25.01.2011, XI ZR 196/08, Rz. 29).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Zwar hat es der Bundesgerichtshof offengelassen, ob eine Aufklärung über den Prämienaufschlag im Einzelfall dann unterbleiben kann, wenn dieser die Gewinnchance des Anlegers nur geringfügig verschlechtere (BGH, U. 22.11.2005, XI ZR 76/05, WM 2006, 84ff., Rz. 20).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-173/09

    Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Im Übrigen hat der EuGH auch ausgesprochen, dass zwar eine nationale Vorschrift, nach der die nicht in letzter Instanz entscheidenden Gerichte durch die Beurteilung des höheren Gerichts gebunden sind, diesen Gerichten nicht die Möglichkeit nehmen kann, ihm Fragen der Auslegung des Unionsrechts vorzulegen, um das es in dieser rechtlichen Beurteilung geht, eine Verpflichtung des nicht letztinstanzlichen Gerichts hierzu aber keineswegs besteht (EuGH, U. vom 05.10.2010, C-173/09 - Elchinov, Ziff. 28).
  • OLG München, 22.12.2010 - 7 U 4960/07

    Klage gegen eine GmbH auf Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Solange diese Stellungnahmen - wie hier - nicht zu einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zwingen, ist dies mit dem Lauf von Schriftsatzfristen im Sinne des § 283 ZPO nicht vergleichbar (ähnlich auch OLG München, U. vom 22.12.2010, MDR 2011, 506f., Rz. 42, zitiert nach juris, für den Fall einer zur Stellungnahme zu "aufgeworfenen Rechtsfragen" gesetzten Frist).
  • LG Mönchengladbach, 14.05.2009 - 10 O 214/08

    Schadensersatz wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.12.2011 - 17 U 99/09
    Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Mai 2009 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 214/08) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

  • BGH, 09.03.2010 - XI ZR 93/09

    BGH bejaht die deliktische Haftung einer ausländischen Brokerfirma wegen

  • OLG Brandenburg, 18.08.2010 - 3 U 149/09

    Verfahrungsunterbrechung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens; heilbarer

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 17 U 51/09

    Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung i.R.v. Verlusten mit

  • EuGH, 16.01.1974 - 166/73

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 169/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Geltendmachung von

    Wie der Senat in vergleichbaren Fallgestaltungen in Übereinstimmung mit den übrigen zuständigen Zivilsenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits mehrfach entschieden hat, sind die deutschen Gerichte für die Entscheidung über Klagen, wie sie hier geltend gemacht werden, nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO international zuständig (vgl. U.'e vom 12.09.2008, I-17 U 120-123/07; U. vom 12.09.2008, I-17 U 91/07, U. vom 14.11.2008, I-17 U 244/06, U. vom 19.12.2008, I-17 U 220/07, Urteile vom 22.01.2010, I-17 U 39/09 und I-17 U 40/09, vom 19.03.2010, I-17 U 41/09 und I-17 U 42/09; U. vom 30.04.2010, I-17 U 51/09; Zwischenurteil vom 25.06.2010, I-17 U 99/09).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.2010 - 17 U 171/09

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen gegen einen im

    Wie der Senat in vergleichbaren Fallgestaltungen in Übereinstimmung mit den übrigen zuständigen Zivilsenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf bereits mehrfach entschieden hat, sind die deutschen Gerichte für die Entscheidung über Klagen, wie sie hier geltend gemacht werden, nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO international zuständig (vgl. U.'e vom 12.09.2008, I-17 U 120-123/07; U. vom 12.09.2008, I-17 U 91/07, U. vom 14.11.2008, I-17 U 244/06, U. vom 19.12.2008, I-17 U 220/07, Urteile vom 22.01.2010, I-17 U 39/09 und I-17 U 40/09, vom 19.03.2010, I-17 U 41/09 und I-17 U 42/09; U. vom 30.04.2010, I-17 U 51/09; Zwischenurteil vom 25.06.2010, I-17 U 99/09).
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