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   OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - VII-Verg 25/18   

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OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - VII-Verg 25/18 (https://dejure.org/2021,2159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2021 - VII-Verg 25/18 (https://dejure.org/2021,2159)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - VII-Verg 25/18 (https://dejure.org/2021,2159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibungsfrei zusammenarbeiten? Ja, aber nur mit fairem Anschlusswettbewerb!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschreibungsfrei zusammenarbeiten? Ja, aber nur mit fairem Anschlusswettbewerb! (VPR 2021, 68)

Sonstiges

  • heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Berufsfeuerwehr Köln darf Einsatzleitsoftware aus Berlin weiter nutzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2021, 344
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.05.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Dieser hat hierüber mit Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - entschieden (Bl. 731-740 GA).

    Nach Auffassung des Senats, die bereits im Vorlagebeschluss vom 28. November 2018 zum Ausdruck gekommen ist und in der er sich durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - bestätigt sieht, sind hier die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftrags im Sinne von § 103 Abs. 1 GWB in Bezug auf die Softwareüberlassung erfüllt.

    Auch die den beiden Vorschriften zugrunde liegenden Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU - Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 und Art. 12 Abs. 4 der Richtlinie - verwenden die Begriffe synonym (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18, zitiert nach juris, Tz. 29).

    Die Softwareüberlassung und die Verpflichtung zur Kooperation, aus der sich wiederum die Verpflichtung zur Weitergabe von Fortentwicklungen der Software ergibt, stehen auch in dem vom Begriff des öffentlichen Auftrags geforderten synallagmatischen Verhältnis (vgl. zum Synallagma als Merkmal des öffentlichen Auftrags EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18, zitiert nach juris, Tz. 40).

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - überzeugend und keiner Ergänzung durch den Senat bedürfend ausgeführt hat, sprechen Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck der getroffenen Vereinbarungen dafür, dass die Pflicht der Kooperationsvereinbarung, dem anderen Vertragspartner Softwareweiterentwicklungen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, synallagmatisch mit der Softwareüberlassung verknüpft ist.

    Wie sich bereits aus der Zusammenschau des Vorlagebeschlusses des Senats vom 28. November 2018 und des daraufhin ergangenen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - ergibt, liegen hier die in § 108 Abs. 6 GWB ausdrücklich normierten Voraussetzungen vor, unter denen ein Vertrag vom Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts ausgenommen ist.

    Im vorliegenden Verfahren folgt aus diesem Besserstellungsverbot nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ein bestimmtes Prüfprogramm (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18, zitiert nach juris, Tz. 75).

    Die vom Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - verlangte Übermittlung des Quellcodes ist aus Sicht des Senats nicht dahingehend zu verstehen, dass der Code schon zum Zeitpunkt eines noch laufenden Vergabeverfahrens in den physischen Herrschaftsbereich von Bewerber- oder Bieterunternehmen gelangen muss.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs muss der öffentliche Auftraggeber dafür sorgen, dass er den potenziellen Bewerbern und Bietern hinreichende Informationen übermittelt, um die Entwicklung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem abgeleiteten Markt der Pflege, der Anpassung oder der Weiterentwicklung der Software zu ermöglichen (EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18, zitiert nach juris, Rn. 74).

    Das bezieht sich auf den Quellcode und gegebenenfalls auch weitere notwendige Informationen (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - C-796/18, zitiert nach juris, Rn. 75).

    Eine entsprechende Einschränkung ist weder dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - noch anderen Entscheidungen des Gerichtshofs zu entnehmen, in denen er sich zum Besserstellungsverbot geäußert hat (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juni 2013 - C-386/11 - Piepenbrock - und vom 19. Dezember 2012 - C-159/11 - Lecce , jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Naumburg, 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

    Pflicht des Bieters zur Prüfung der Verdingungsunterlagen auf Vergabeverstöße;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Einerseits muss nicht jedes durch Voraufträge erworbene Know-how ausgeglichen werden (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - Verg 1/12, zitiert nach juris, Tz. 116 [bezogen auf Software]; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 1 Verg 9/08, zitiert nach juris, Tz. 79; Voigt, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 7 VgV Rn. 32).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2019 - Verg 35/19

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Die Amtsaufklärungspflicht des § 175 Abs. 2 GWB i.V.m. § 70 Abs. 1 GWB reicht nur so weit, wie der Vortrag der Verfahrensbeteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung der sich aufdrängenden Möglichkeiten dazu Anlass gibt (vgl. Senatsbeschluss vom 25. November 2020 - VII-Verg 35/19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-798/18

    Federazione nazionale delle imprese elettrotecniche ed elettroniche (Anie) u.a. -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    In diese Richtung weist auch die Argumentation des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen zum durchgeführten Vorabentscheidungsverfahren (Schlussanträge des Generalanwalts Sánchez-Bordona in der Sache C-798/18 vom 29. Januar 2020, BeckRS 2020, 417, Rn. 106 ff.).
  • OLG München, 10.02.2011 - Verg 24/10

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Wettbewerbsverfälschung durch Teilnahme eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Auch in diesen Fällen geht es jeweils nur darum, gegebenenfalls bestehende Informationsgefälle durch das Bereitstellen von Informationen auszugleichen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2005 - VII-Verg 67/05, zitiert nach juris, Tz. 26; OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2011 - Verg 24/10, zitiert nach juris, Tz. 56).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - Verg 67/05

    Nach vorangegangener Akquisitionsplanung: Teilnahme möglich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Auch in diesen Fällen geht es jeweils nur darum, gegebenenfalls bestehende Informationsgefälle durch das Bereitstellen von Informationen auszugleichen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2005 - VII-Verg 67/05, zitiert nach juris, Tz. 26; OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2011 - Verg 24/10, zitiert nach juris, Tz. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    In diese Richtung weist auch die Argumentation des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen zum durchgeführten Vorabentscheidungsverfahren (Schlussanträge des Generalanwalts Sánchez-Bordona in der Sache C-798/18 vom 29. Januar 2020, BeckRS 2020, 417, Rn. 106 ff.).
  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Eine entsprechende Einschränkung ist weder dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - noch anderen Entscheidungen des Gerichtshofs zu entnehmen, in denen er sich zum Besserstellungsverbot geäußert hat (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juni 2013 - C-386/11 - Piepenbrock - und vom 19. Dezember 2012 - C-159/11 - Lecce , jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 09.10.2012 - Verg 1/12

    Wettbewerbsvorteil durch Informationsvorsprung unschädlich!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Einerseits muss nicht jedes durch Voraufträge erworbene Know-how ausgeglichen werden (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - Verg 1/12, zitiert nach juris, Tz. 116 [bezogen auf Software]; OLG Naumburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 1 Verg 9/08, zitiert nach juris, Tz. 79; Voigt, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 7 VgV Rn. 32).
  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.02.2021 - Verg 25/18
    Eine entsprechende Einschränkung ist weder dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 - C-796/18 - noch anderen Entscheidungen des Gerichtshofs zu entnehmen, in denen er sich zum Besserstellungsverbot geäußert hat (vgl. EuGH, Urteile vom 13. Juni 2013 - C-386/11 - Piepenbrock - und vom 19. Dezember 2012 - C-159/11 - Lecce , jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - Verg 44/04

    Abgrenzung Dienstvertrag und Dienstleistungskonzession

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