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   OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - VI-Kart 19/07 (V)   

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https://dejure.org/2008,4096
OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - VI-Kart 19/07 (V) (https://dejure.org/2008,4096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.03.2008 - VI-Kart 19/07 (V) (https://dejure.org/2008,4096)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) (https://dejure.org/2008,4096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreiben verschiedener Glücksspiellotterien durch ein vom Land Rheinland-Pfalz (RP) betrautes Unternehmen; Befreiung der an einem Zusammenschluss von Unternehmen Beteiligten vom gesetzlichen Vollzugsverbot vor einer Fusionsfreigabe; Auswirkung des Vollzugs einer Fusion ...

  • Glücksspiel & Recht
  • Judicialis

    GlüStV § 10; ; GlüStV § 10 Abs. 1 Satz 1; ; GlüStV § 10 Abs. 2; ; GlüStV § 25; ; GlüStV § 25 Abs. 3; ; LGlüG § 5; ; LGlüG § 5 Abs. 1; ; LGlüG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; LGlüG § 5 Abs. 2;... ; GWB § 24 Abs. 2 Satz 4 a.F.; ; GWB § 24 a Abs. 4 a.F.; ; GWB § 24 a Abs. 4 Satz 1 a.F.; ; GWB § 39 Abs. 3; ; GWB § 40 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 40 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 41; ; GWB § 41 Abs. 1; ; GWB § 41 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 41 Abs. 2; ; GWB § 41 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 56 a.F.; ; GWB § 56 Nr. 3 a.F.; ; GWB § 60; ; GWB § 60 Nr. 1; ; GWB § 60 Nr. 3; ; GWB § 63; ; GWB § 63 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 63 Abs. 3 a.F.; ; GWB § 64 Abs. 3; ; GWB § 64 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 76 Abs. 5 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols durch Bekämpfung der Spielsucht - Zusammenschlussverbot Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Düsseldorf lehnt Befreiung vom Vollzugsverbot in der Fusionskontrollsache Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ab

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Befreiung vom Vollzugsverbot Fusionskontrolle Lotto Rheinland-Pfalz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07
    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 1261) als auch nach der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urt. v. 24.3.1994, Slg. 1994 I Seite 1039 - "Schindler"; Urt. v. 21.9.1999, Slg. 1999 I Seite 6067 - "Läära"; Urt. v. 21.10.1999, Slg. 1999 I Seite 7289 - "Zenatti"; Urt. v. 6.11.2003, Slg. I Seite 13031 - "Gambelli"; Urt. v. 6.3.2007, NJW 2007, 1515, 1517 - "Placania") ist ein staatliches Lotterie- und Wettmonopol nur rechtens, wenn und soweit es zur Erreichung legitimer Gemeinwohlzwecke erforderlich ist.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) beschreibt die ein staatliches Glückspielmonopol rechtfertigenden Ziele dahin, dass die Gelegenheit zum Spiel vermindert und - soweit Glückspiele zugelassen werden - Straftaten vorgebeugt werden muss, indem die betreffende geschäftliche Betätigung einer Kontrolle unterworfen und die Glückspieltätigkeiten so in Bahnen gelenkt werden, die diesen Kontrollen unterliegen (NJW 2007, 1515, 1517, 1518 Rn. 46, 52 - "Placania").

    Insbesondere der EuGH fordert dabei in ständiger Rechtsprechung (vgl. NJW 2007, 1515, 1517 Rn. 49 - "Placania" m.w.N.) die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07
    Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 1261) als auch nach der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urt. v. 24.3.1994, Slg. 1994 I Seite 1039 - "Schindler"; Urt. v. 21.9.1999, Slg. 1999 I Seite 6067 - "Läära"; Urt. v. 21.10.1999, Slg. 1999 I Seite 7289 - "Zenatti"; Urt. v. 6.11.2003, Slg. I Seite 13031 - "Gambelli"; Urt. v. 6.3.2007, NJW 2007, 1515, 1517 - "Placania") ist ein staatliches Lotterie- und Wettmonopol nur rechtens, wenn und soweit es zur Erreichung legitimer Gemeinwohlzwecke erforderlich ist.

    In seinem Urteil zum bayerischen Wettmonopol (NJW 2006, 1261, dort Rn. 155) hat das Bundesverfassungsgericht im Gegenteil betont, dass die geforderte gesetzliche Neureglung sowohl durch den Bundes- wie den Landesgesetzgeber erfolgen könne.

  • OLG Düsseldorf, 26.02.2008 - Kart 3/07

    Maßgeblichkeit von Inlandsumsätzen bei der kartellrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07
    Es handelt sich vielmehr um ein Vorschalt- oder Zwischenverfahren, das mit dem Beschwerdeverfahren gebührenrechtliche eine Angelegenheit bildet (vgl. Senat Beschluss vom 28.02.2008, Az. VI-Kart 3/07 (V), Umdruck Seite 4 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Der daraufhin vom Land Rheinland-Pfalz angerufene Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 (VI-Kart 19/07 (V) - juris) den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und der Lotto-GmbH, die Anteilsübergabe vorab vollziehen zu dürfen, als unzulässig verworfen, weil für das Begehren ein besonderes Verfahren nach § 41 Abs. 2 GWB vorgeschrieben sei.
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

    Der daraufhin vom Land Rheinland-Pfalz angerufene Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 (VI-Kart 19/07 (V) - juris) den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und der Lotto-GmbH, die Anteilsübergabe vorab vollziehen zu dürfen, als unzulässig verworfen, weil für das Begehren ein besonderes Verfahren nach § 41 Abs. 2 GWB vorgeschrieben sei.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

    Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) - den Antrag des Landes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die vom Bundeskartellamt untersagte Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH vollziehen zu dürfen und damit einen beherrschenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu erlangen.
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    Damit ist der zum gleichen Verfahrensgegenstand ergangene Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 3. März 2008 (VI Kart 19/07 (V) - juris -) überholt.
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 4/08

    Zum Zweck der Befreiung vom gesetzlichen Vollzugsverbots gem. § 41 Abs. 2 GWB -

    Das Land RP und die Lotto GmbH haben gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, die in dem Parallelverfahren, Az. VI - Kart 19/07, beim Senat anhängig ist.

    Aus diesem Grund muss die Befreiungsmöglichkeit des § 41 Abs. 2 GWB nach der Rechtsprechung de Senats (Wuw/E DE-R 2069 - Phonak/ReSound; Beschluss vom 03.03.2008, VI - Kart 19/07 (V), Umdruck Seite 14) auf besondere Ausnahmesituationen beschränkt bleiben.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10

    Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden

    Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 3. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) - den Antrag des Landes auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die vom Bundeskartellamt untersagte Übernahme der Mehrheit der Geschäftsanteile der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH vollziehen zu dürfen und damit einen beherrschenden Einfluss auf die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH zu erlangen.
  • VG Mainz, 25.03.2008 - 6 L 927/07
    Da die beabsichtigte 51%-ige Übernahme der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH durch das Land Rheinland aus kartellrechtlichen Gründen bisher gescheitert ist (vgl. den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 03. März 2008 - VI-Kart 19/07 (V) -), gilt weiterhin, dass Rheinland-Pfalz seine Aufgabe nach § 10 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag durch ein betrautes Unternehmen - das ist die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH - wahrnimmt.

    Selbst wenn man von der grundsätzlichen verfassungs- und europarechtlichen Zulässigkeit eines privaten Glücksspielmonopols einmal ausgeht, setzt ein solches privates Monopol jedoch jedenfalls voraus, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird und demgemäß ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren stattfindet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2008 aaO).

  • VG Trier, 28.04.2008 - 1 L 240/08

    Zu privaten Sportwettenvermittlern: Generelles Verbot derzeit nicht rechtmäßig

    In einem einstweiligen Anordnungsverfahren hat der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 03. März 2008 (Az.: - VI-Kart 19/07 [V]) dem Begehren vorläufig nicht entsprochen.
  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
    Damit ist der zum gleichen Verfahrensgegenstand ergangene Beschluss im vorläufigen Rechtsschutzverfahren des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 3. März 2008 (VI Kart 19/07 (V) - juris -) überholt.
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