Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18   

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OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18 (https://dejure.org/2019,10625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2019 - Verg 49/18 (https://dejure.org/2019,10625)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2019 - Verg 49/18 (https://dejure.org/2019,10625)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Schutzwürdiges Vertrauen bei Frist zum Nachreichen von Unterlagen

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bieter darf sich grundsätzlich auch auf eine unzulässige Nachforderungsfrist verlassen!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerte Vorlagefrist für nachgeforderte Unterlagen: Vergaberechtswidrig, aber folgenlos! (VPR 2019, 94)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Unterlagen binnen 10 Tagen nachzureichen: Zwar vergaberechtswidrig, aber folgenlos! (IBR 2019, 339)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2020, 85
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Die durch nichts belegte Rüge der Antragstellerin, die Beigeladene habe ihr Angebot im Zuge der Nachforderungen fehlender Erklärungen und Nachweise unzulässig nachgebessert, ist eine Behauptung ins Blaue hinein und damit prozessual unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 39).

    Das Vorbringen der Antragstellerin ist damit prozessual unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 39).

    Eine solche Behauptung ist prozessual unbeachtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006 - X ZB 14/06, zitiert nach juris, Tz. 39).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2017 - Verg 19/17

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Angaben in Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Um auf die von der Antragstellerin als Vergaberechtsverstoß thematisierte Verständnisfrage zu stoßen, bedurfte es entgegen ihrer Ansicht nicht erst intensiver Auslegungsbemühungen (siehe zu der hierzu geführten Kontroverse Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 57).

    Dass Vergabeunterlagen klar und verständlich sein müssen, entspricht ständiger vergaberechtlicher Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 54) und gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise.

    Vergabeunterlagen sind nach den für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätzen (§§ 133, 157 BGB) auszulegen (vgl. Senatsbeschluss vom 13.12.2017 - VII-Verg 19/17, zitiert nach juris, Tz. 62).

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist - immer bezogen auf den konkreten Einzelfall - zu bejahen, wenn der Verstoß von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter des angesprochenen Bieterkreises bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 26.07.2018 - VII-Verg 23/18, vom 28.03.2018 - VII-Verg 54/17, zitiert nach juris, Tz. 17, und vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16, zitiert nach juris, Tz. 35).

    Auch im Senatsbeschluss vom 17.01.2018 - VII-Verg 39/17 -, der Ausgangspunkt des vorliegend zu beurteilenden Vergabeverfahrens war, ist auf diese Transparenzanforderung unter Verweis auf den Senatsbeschluss vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16 - hingewiesen worden (vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2018 - VII-Verg 39/17, zitiert nach juris, Tz. 78).

    Das unterscheidet das vorliegende Verfahren von dem Verfahren VII-Verg 39/16 des Senats, wo dies mit Blick auf die sog. Schulnotenrechtsprechung anders zu beurteilen war.

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Im Hinblick auf Vergabeunterlagen wird damit als Voraussetzung einer Rügepräklusion gefordert, dass der Inhalt der Unterlagen bei laienhafter rechtlicher Bewertung, also ohne Bemühung besonderen Rechtsrats, auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet (siehe zuletzt OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18 = BeckRS 2019, 590, Tz. 47).

    Einer exakten rechtlichen Einordnung des Vergaberechtsverstoßes durch den Bieter bedarf es aber nicht (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18 = BeckRS 2019, 590, Tz. 48).

    Ein Bieter braucht mit der Rüge nur die auf den Vergaberechtsverstoß hindeutenden Tatsachen zu benennen, muss aber nicht die damit verbundenen Rechtsfragen vollständig und in Gänze durchdringen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18 = BeckRS 2019, 590, Tz. 48).

  • OLG München, 27.07.2018 - Verg 2/18

    Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Anhaltspunkte für sachfremde, manipulative Erwägungen, die den Fristsetzungen zugrunde lagen und die mit den Grundsätzen des fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung unvereinbar wären (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.07.2018 - Verg 02/18, zitiert nach juris, Tz. 69), hat die Antragstellerin jedoch weder vorgetragen noch haben sich solche aus den Umständen ergeben.

    Bei diesem Befund durfte sich die Beigeladene ungeachtet des objektiven Vergaberechtsverstoßes darauf verlassen, die ihr von der Antragsgegnerin gesetzten Fristen nutzen zu dürfen (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.07.2018 - Verg 02/18, zitiert nach juris, Tz. 72; Steck, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 16a VOB/A-EU Rn. 13; Frister, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB Teile A und B, 6. Aufl., § 16a VOB/A Rn. 17).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Eine die Rügeobliegenheit auslösende Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist - immer bezogen auf den konkreten Einzelfall - zu bejahen, wenn der Verstoß von einem durchschnittlich fachkundigen Bieter des angesprochenen Bieterkreises bei üblicher Sorgfalt und üblichen Kenntnissen erkannt werden kann (Senatsbeschlüsse vom 26.07.2018 - VII-Verg 23/18, vom 28.03.2018 - VII-Verg 54/17, zitiert nach juris, Tz. 17, und vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16, zitiert nach juris, Tz. 35).

    Bei der Auswahl des Verfahrens zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und damit auch bei der Ausgestaltung der Zuschlagskriterien und der Festlegung der Bewertungsmethode verfügt der öffentliche Auftraggeber über ein weites Bestimmungsrecht beziehungsweise einen weiten Ermessensspielraum (vgl. Senatsbeschluss vom 28.03.2018 - VII-Verg 54/17, zitiert nach juris, Tz. 55), dessen Grenzen die Antragsgegnerin mit der von ihr getroffenen Entscheidung, die zweifellos vertretbar ist, nicht überschritten hat.

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Das betreffende Los 2 war bereits Gegenstand eines vorausgegangenen, mit Beschluss des Senats vom 17.01.2018 - VII-Verg 39/17 - beendeten Vergabenachprüfungsverfahrens, das unter anderem die Transparenz der Zuschlagskriterien betraf.

    Auch im Senatsbeschluss vom 17.01.2018 - VII-Verg 39/17 -, der Ausgangspunkt des vorliegend zu beurteilenden Vergabeverfahrens war, ist auf diese Transparenzanforderung unter Verweis auf den Senatsbeschluss vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16 - hingewiesen worden (vgl. Senatsbeschluss vom 17.01.2018 - VII-Verg 39/17, zitiert nach juris, Tz. 78).

  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-66/18

    Nachforderungsfrist unzulässiger Weise verlängert: Vergaberechtsverstoß bleibt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 03.08.2018 (VK 2 - 66/18) wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. auf die sofortige Beschwerde wird der Beschlussder 2. Vergabekammer des Bundes vom 03.08.2018- VK 2-66/18 - aufgehoben, 2.a) der Antragsgegnerin wird untersagt, den Zuschlag auf der Grundlage des bisherigen Vergabeverfahrens zu erteilen.

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Die Antragstellerin knüpft mit diesem Vorbringen an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 10.10.2013 - C-336/12, zitiert nach juris, Tz. 39; dazu Dittmann, in: Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 56 Rn. 16) an, der sich der Senat für § 16a EU VOB/A angeschlossen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 26.07.2018 - VII-Verg 28/18, zitiert nach juris, Tz. 46).
  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Verg 49/18
    Den sich hieraus neben der Bruttoangebotssumme ergebenden weiteren Betrag hat er in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Verlängerungsoptionen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.03.2014 - X ZB 12/13) wegen der Unsicherheiten einer Vertragsverlängerung allerdings nur hälftig in den insgesamt festzusetzenden Streitwert einfließen lassen.
  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 19/18

    Auskömmlichkeitsprüfung darf sich auf Wirtschaftsprüfer-Erklärung stützen!

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • VK Rheinland, 28.06.2022 - VK 39/21

    Übermittlungsrisiko ist Bieterrisiko!

    Einer exakten rechtlichen Einordnung des Vergaberechtsverstoßes durch den Bieter bedarf es aber nicht (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.04.2019 - Verg 49/18 -).

    Einem durchschnittlich fachkundigen Bieter, der die übliche Sorgfalt anwendet und über die üblichen Kenntnisse verfügt, ist bekannt, dass die der Ausschreibung zugrunde liegenden Unterlagen zur Wahrung der von § 97 Abs. 1 Satz 1 GWB geforderten Transparenz hinreichender Klarheit und Eindeutigkeit bedürfen, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass die eingehenden Angebote nicht miteinander vergleichbar sind; dies gehört zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise (zu Widersprüchen zwischen Bekanntmachung und Vergabeunterlagen s. insoweit OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2017 - Verg 11/17 - zu Widersprüchen innerhalb der Vergabeunterlagen OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.04.2019, a.a.O.; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 08.03.2017 - Verg 39/16 -, zur Erkennbarkeit unbestimmter Formulierungen im Leistungsverzeichnis als Rechtsverstoß).

    Ebenfalls keiner Klärung bedarf, wie die Antragstellerin vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags die fragliche Textstelle subjektiv verstanden hat, da für die Rügepräklusion die objektiv zu bestimmende Erkennbarkeit eines etwaigen Vergabeverstoßes genügt (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.04.2019, a.a.O.).

    Dahinstehen kann hier, wie in Fällen zu verfahren ist, in denen der geschaffene Vertrauenstatbestand einen Bieter in gutem Glauben zu einem Verhalten im Vergabeverfahren veranlasst hat, das sich dort verfahrensrechtlich zu seinem Nachteil auswirken würde, wenn der Vergabeverstoß aufgrund des Nachprüfungsverfahrens nachträglich korrigiert würde (zu einer derartigen Fallgestaltung vgl. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.04.2019 - Verg 49/18 -, (Ausnutzung einer von der Vergabestelle zu lang gesetzten Frist zur Nachreichung von Unterlagen)).

  • VK Rheinland, 26.04.2022 - VK 43/21

    Manipulationsanfälliges Wertungssystem ist zu rügen!

    Dies setzt regelmäßig voraus, dass die Rechtsvorschriften, gegen die verstoßen wird, zum allgemeinen und grundlegenden Wissen der beteiligten Bieterkreise gehören, wobei es einer exakten rechtlichen Einordnung des Vergaberechtsverstoßes durch den Bieter nicht bedarf (vgl. statt vieler: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.01.2020 - Verg 20/19; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.04.2019 - Verg 49/18; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.07.2018 - Verg 23/18).

    Die tatsächlich erkennbare Problematik musste selbst bei nur laienhafter rechtlicher Bewertung auf einen Vergaberechtsverstoß hindeuten (vgl. in diesem Sinne auch: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.04.2019 - Verg 49/18).

    Auch musste sich einem durchschnittlich fachkundigen Bieter mit üblichen Kenntnissen bei Anwendung üblicher Sorgfalt die Frage einer etwaigen Manipulationsmöglichkeit der Angaben bereits bei Angebotsausfertigung stellen, weil er sich im Rahmen der Kalkulation Gedanken machen musste, welche Preise er für den Fall variierender Abfallmengen anbieten kann (vgl. zu einem Fall, in dem es um das Zuschlagskriterium "Gesamttreibstoffmenge" ging: OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.04.2019 - Verg 49/18).

    Ein Bieter braucht mit der Rüge nur die auf den Vergaberechtsverstoß hindeutenden Tatsachen zu benennen, muss aber nicht die damit verbundenen Rechtsfragen vollständig und in Gänze durchdringen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 03.04.2019 - Verg 49/18; OLG Schleswig, Beschluss v 22.01.2019 - 54 Verg 3/18).

  • VK Berlin, 30.07.2019 - VK-B1-09/19

    Bieter muss sich mit Bewertungsmethode auseinandersetzen!

    Auch muss ein Bieter mit der Rüge den Auftraggeber lediglich auf jene Tatsachen, die aus seiner Sicht möglicherweise einen Vergaberechtsverstoß begründen, hinweisen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2019 - Verg 49/18; OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.01.2019 - 54 Verg 3/18; OLG Naumburg, Beschluss vom 16.12.2016 - 7 Verg 6/16; OLG München, Beschluss vom 22.10.2015 - Verg 5/15).
  • VK Westfalen, 17.02.2023 - VK 3-48/22

    Auch bei funktionaler Ausschreibung: Angebote müssen vergleichbar sein!

    a) Die Erkennbarkeit eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB ist objektiv zu bestimmen: Entscheidend ist die Sicht eines durchschnittlichen, fachkundigen und die übliche Sorgfalt anwendenden Bieters mit üblichen Kenntnissen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2020, Verg 20/19; Beschluss vom 3. April 2019, Verg 49/18; OLG Schleswig, Beschluss vom 22. Januar 2019, 54 Verg 3/18).

    Für die Erkennbarkeit der Vergaberechtswidrigkeit genügt die laienhaft rechtliche Bewertung, dass etwas nicht stimmt, wobei keine übersteigerten Erwartungen an den Bieter zu stellen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2019, Verg 49/18).

  • VK Niedersachsen, 11.08.2020 - VgK-16/20

    Ausschreibung der Projektsteuerung zur Sanierung und Umbau einer Schule im

    Damit besteht immer die maximale Fallhöhe zwischen den eingegangenen Angeboten, auch wenn die Preisunterschiede der Angebote nur gering sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2014, VII - Verg 26/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2015, VII - Verg 35/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2019, Verg 49/18).
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Einer exakten rechtlichen Einordnung des Vergaberechtsverstoßes durch den Bieter bedarf es aber nicht (OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.04.2019 - Verg 49/18 -).
  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

    Allerdings wird in der Rechtsprechung als Aufgreifschwelle, deren Überschreitung dem Auftraggeber zwingend Anlass zu einer Überprüfung gibt, in der Regel ein Preisabstand zum nächsthöheren Angebot von 20% angesehen, vgl. BGH, Beschluss v. 31.01.2017 - X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005 - Verg 77/04, Beschluss v. 25.04.2012 - Verg 61/11, Beschluss v. 02.08.2017 - Verg 17/17, Beschluss v. 11.07.2018 - Verg 19/18, Beschluss v. 03.04.2019 - Verg 49/18; OLG Celle, Beschluss v. 17.11.2011 - 13 Verg 6/11; OLG München, Beschluss v. 25.09.2014 - Verg 10/14; OLG Rostock, Beschluss v. 06.02.2019 - 17 Verg 6/18.
  • VK Westfalen, 15.06.2022 - VK 1-10/22

    Im Verhandlungsverfahren sind die Bieter gefordert!

    Für die Präklusion nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB genügt die objektiv zu bestimmende Erkennbarkeit eines etwaigen Verstoßes gegen Vergabevorschriften, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2019, Verg 49/18.
  • VK Bund, 18.11.2022 - VK 1-87/22

    Mündliche Preisaufklärung ist umfassend zu dokumentieren!

    Eine Preisprüfung ist bei Erreichen einer Aufgreifschwelle eines Preisunterschieds von 20 % zum nächsthöheren zwingend durchzuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.01.2017, X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. April 2019, Verg 49/18).
  • VK Rheinland, 20.09.2022 - VK 21/22

    Nicht erfüllbare (abfallrechtliche) Anforderung ist vergaberechtswidrig!

    Einer exakten rechtlichen Einordnung des Vergaberechtsverstoßes durch den Bieter bedarf es aber nicht (s. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2019 - Verg 49/18 - Beschluss vom 26.01.2022, a.a.O., BA S. 10 f.).
  • VK Sachsen, 25.06.2021 - 1/SVK/009-21

    Vorgabe eines anteiligen Selbstausführungsgebots ist rechtzeitig zu rügen!

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