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   OLG Düsseldorf, 03.05.1984 - 6 U 125/83   

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https://dejure.org/1984,3200
OLG Düsseldorf, 03.05.1984 - 6 U 125/83 (https://dejure.org/1984,3200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.1984 - 6 U 125/83 (https://dejure.org/1984,3200)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 6 U 125/83 (https://dejure.org/1984,3200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Provisionsansprüche; Provision; Kreditvermittler; Kontokorrent; Verjährung; Verjährungsfrist

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verjährung, Provision, Kreditvermittler, Kontokorrent, stillschweigendes Anerkenntnis

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 503
  • WM 1984, 1428
  • BB 1984, 1894
  • DB 1984, 226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.11.1967 - II ZR 46/65

    Verjährung beim Kontokorrent

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.1984 - 6 U 125/83
    Durch das Einstellen in das Kontokorrent verloren diese Ansprüche weder ihre Selbstständigkeit noch ihren Rechtsgrund (vgl. BGHZ 49, 24..).
  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 138/71

    Begriff der Leistung von Diensten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.1984 - 6 U 125/83
    Auch die Ansprüche derjenigen, die - ohne Kaufleute zu sein - gewerbsmäßig fremde Geschäfte besorgen, werden nach § 196 Abs. 1 Nr. 7 BGB zusammen mit den Ansprüchen aus der gewerbsmäßigen Leistung von Diensten, wozu selbst Dienste aufgrund von Werkverträgen gehören (vgl. BGHZ 59, 163 ), der kurzen (zweijährigen) Verjährungsfrist unterworfen.
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    § 15 GWB setzt Beschränkungen in der (inhaltlichen) Gestaltungsfreiheit für solche Verträge voraus, die der Gebundene mit Dritten schließt; es muß sich also um Verträge des Gebundenen handeln; ein Vertrag, den nicht der Gebundene, sondern der bindende Vertragsteil mit Dritten schließt, kommt als Zweitvertrag im Sinne von § 15 GWB auch dann nicht in Betracht, wenn an ihm der gebundene Vertragsteil als Stellvertreter mitwirkt (vgl. in diesem Sinne auch OLG Hamburg WuW/E OLG 3317, 3318 - ST-Vertriebsvertrag; Rittner, DB 1985, 2543, 2545; Überscher, WuW/E BKartA 2133, 2134; Riesenkampff, BB 1984, 2026, 2029; Langen/Niederleithinger/Ritter/Schmidt, Kartelle, 6. Aufl., § 15 Rdnr. 41; Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, § 15 Rdnr. 25; Schwartz in GemKomm., 3. Aufl., GWB § 15 Rdnr. 22; a.A. Vollmer, DB 1984, 226; ders., Preisbindungen bei kooperativem Warenabsatz, 1986, S. 79; Brühl, Das kartellrechtliche Preis- und Konditionenbindungsverbot, 1982, S. 162; Keßler, WRP 1984, 124; ders., WuW 1985, 933, 941).
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