Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - I-10 W 109/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Inrechnungstellung von für die Einholung von Löschungsunterlagen ausgelöste Kosten; Kriterien für den Ansatz der für die Einholung und Verwahrung von Löschungsunterlagen zu berechnenden Gebühr; Bestimmung des Veranlassungsschuldners; Begriff der ...
- Judicialis
KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 3 Nr. 2; ; KostO § 156 Abs. 2; ; KostO § 157a
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostentragung hinsichtlich der durch Einholung von Löschungsunterlagen angefallenen Notargebühren - Verkäufer als Veranlassungsschuldner?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wer trägt Notarkosten für Einholung der Löschungsunterlagen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06
Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - 10 W 109/06
Im Hinblick darauf hat der Senat diese Frage gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO, § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt, der hierüber bislang noch nicht entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 01.08.2006 - I-10W 36/06 mwN, jetzt BGH V ZB 113/06).
- LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 25 T 655/15
Vom Verkäufer zu tragende Vollzugs- und Treuhandgebühr
Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien eine derartige Differenzierung der Kosten haben vornehmen wollen, gibt es nicht (vgl. zur KostO: OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 708; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 671). - OLG Jena, 27.05.2010 - Not W 18/09
Geschäftswert eines Geschäftsanteils an gemeinnütziger GmbH bestimmt sich nach …
Auch andere Gerichte halten insoweit eine Quotelung der Gerichtskosten für zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, NotBZ 2008 75 f.).