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   OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - I-10 W 109/06   

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https://dejure.org/2007,10128
OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - I-10 W 109/06 (https://dejure.org/2007,10128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2007 - I-10 W 109/06 (https://dejure.org/2007,10128)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - I-10 W 109/06 (https://dejure.org/2007,10128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Inrechnungstellung von für die Einholung von Löschungsunterlagen ausgelöste Kosten; Kriterien für den Ansatz der für die Einholung und Verwahrung von Löschungsunterlagen zu berechnenden Gebühr; Bestimmung des Veranlassungsschuldners; Begriff der ...

  • Judicialis

    KostO § 2 Nr. 1; ; KostO § 3 Nr. 2; ; KostO § 156 Abs. 2; ; KostO § 157a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung hinsichtlich der durch Einholung von Löschungsunterlagen angefallenen Notargebühren - Verkäufer als Veranlassungsschuldner?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer trägt Notarkosten für Einholung der Löschungsunterlagen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06

    Gebühren des Notars für die Löschung von Grundpfandrechten im Rahmen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - 10 W 109/06
    Im Hinblick darauf hat der Senat diese Frage gemäß § 156 Abs. 4 Satz 4 KostO, § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt, der hierüber bislang noch nicht entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 01.08.2006 - I-10W 36/06 mwN, jetzt BGH V ZB 113/06).
  • LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 25 T 655/15

    Vom Verkäufer zu tragende Vollzugs- und Treuhandgebühr

    Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien eine derartige Differenzierung der Kosten haben vornehmen wollen, gibt es nicht (vgl. zur KostO: OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 708; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 671).
  • OLG Jena, 27.05.2010 - Not W 18/09

    Geschäftswert eines Geschäftsanteils an gemeinnütziger GmbH bestimmt sich nach

    Auch andere Gerichte halten insoweit eine Quotelung der Gerichtskosten für zulässig (vgl. OLG Düsseldorf, NotBZ 2008 75 f.).
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