Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - I-10 W 65/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit des Berufens einer Gemeinde auf die Kostenfreiheit nach § 2 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG); Ausnahme für die Abhängigmachung der Zustellung einer Klage von der vorherigen Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses nach § 14 Nr. 2 GKG; Wirtschaftliche Unternehmen ...
- Judicialis
GKG § 2 Abs. 1; ; GKG § 2 Abs. 3 Satz 2; ; GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 14 Nr. 2; ; GKG § 66 Abs. 3; ; GKG § 67 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; GKG § 67 Abs. 1 Satz 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 2 Abs. 1; GKG § 2 Abs. 3 Satz 2
Kostenfreiheit einer Gemeinde nach § 2 Abs. 1 GKG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 24.02.1997 - 17 W 474/96
Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 LGebBefrG; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - 10 W 65/07
Wirtschaftliche Unternehmen sind Einrichtungen der Gemeinde, die aus der allgemeinen Verwaltung ausgegliedert sind und in bestimmtem Umfang eine eigenständige Verwaltung und Wirtschaftsführung erfordern (vgl. OLG Köln NVwZ-RR 1998, 469 f).
- BFH, 12.06.2013 - X K 2/13
Abhängigmachung der Zustellung einer Entschädigungsklage von Zahlung der …
Die Gebührenfreiheit im Sinne dieser Vorschrift ist die in § 2 GKG geregelte Kostenfreiheit (vgl. Beschlüsse des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2007 I-10 W 65/07, Das Juristische Büro 2007, 432 sowie vom 17. Juli 2008 I-10 W 5/08, OLG-Report Düsseldorf 2009, 95). - LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2008 - L 7 SB 129/06
Zulässigkeit der Festsetzung einer Pauschgebühr in einem sozialgerichtlichen …
Eine Gemeinde kann sich auf die Gerichtskostenfreiheit gemäß § 2 Abs. 1 GKG nicht berufen (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 03.05.2007 I-10 W 65/07 mit weiteren Nachweisen). - KG, 26.11.2012 - 5 W 120/12
Kostenentscheidung: Gebührenbefreiung einer Gemeinde bei einem Anwaltsregress
Fällt der Abwasserzweckverband unter den Begriff "Gemeindeverband" (die gleichgerichtete Vorschrift des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KostO erwähnt neben der Gemeinde und einem Gemeindeverband ausdrücklich auch den Zweckverband als begünstigten Kostenschuldner), dann betrifft dessen originäre eigene Tätigkeit an sich keine davon unterscheidbare anderweitige "wirtschaftliche Unternehmung" (…zur Voraussetzung einer Ausgliederung aus der allgemeinen Verwaltung bei einem "wirtschaftlichen Unternehmen" im kostenrechtlichen Sinn: OLG Zweibrücken, NVwZ-R2 1010, 543, juris Rn. 9 m.w.N.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2007, 432, juris Rn. 2;… OLGR Düsseldorf 2004, 498, juris Rn. 3).