Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - VII-Verg 36/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GWB § 175 Abs. 2 ; GWB § 71a ; GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs im Vergabeverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht jedes Parteivorbringen muss auch beschieden werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juve.de (Pressemeldung)
Drohnenprojekt: OLG gibt grünes Licht, doch SPD legt Veto ein
Verfahrensgang
- VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
- OLG Düsseldorf, 13.09.2016 - Verg 36/16
- OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16
- OLG Düsseldorf, 20.06.2017 - Verg 36/16
- OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - VII-Verg 36/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10
Medicus. log
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16
Vielmehr ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen in Erwägung gezogen hat, auch wenn es die von einer Partei daraus gezogenen rechtlichen Schlussfolgerungen nicht teilt (BGH Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10; GRUR 2012, 314 Rn. 15 - Medicus.log). - VK Bund, 17.08.2016 - VK 1-54/16
MALE UAS Überbrückungslösung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16
Mit Beschluss vom 31. Mai 2017 hat der Senat die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. August 2016, VK 1-54/16, nach Durchführung einer Beweisaufnahme am 8. März 2017 zurückgewiesen. - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 143 f; BVerfGE 86, 133, 145 f.). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 143 f; BVerfGE 86, 133, 145 f.). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - Verg 36/16
Der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von materiell-rechtlichen Fehlern oder Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Vortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidungsfindung nicht berücksichtigt worden ist (BVerfGE 60, 250, 252; BVerfGE 69, 141, 143 f; BVerfGE 86, 133, 145 f.).