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   OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - I-10 W 33/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6877
OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - I-10 W 33/06 (https://dejure.org/2006,6877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.08.2006 - I-10 W 33/06 (https://dejure.org/2006,6877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. August 2006 - I-10 W 33/06 (https://dejure.org/2006,6877)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Angabe der angewendeten Gesetzesvorschriften in Bezug auf die Auslagen

  • Judicialis

    KostO § 136; ; KostO § ... 137; ; KostO § 152 Abs. 1; ; KostO § 152 Abs. 2; ; KostO § 152 Abs. 2 Nr. 1; ; KostO § 152 Abs. 2 Nr. 2; ; KostO § 154 Abs. 2; ; KostO § 155; ; KostO § 156 Abs. 2 Satz 2; ; KostO § 156 Abs. 4 Satz 4; ; FGG § 28 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KostO § 154 Abs. 2
    Zur Reichweite des Zitiergebots des § 154 Abs. 2 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03

    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06
    Das Landgericht hat zu dieser Frage unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 02.09.2004 - 15 W 456/03 (JurBüro 2005, 152 ff) ausgeführt: Das Zitiergebot unterliege hinsichtlich der Auslagenvorschriften nicht derselben Strenge wie bei den Gebührenvorschriften, wenn sich der angewendete Auslagentatbestand unter Hinzuziehung der Teilangabe aus den Gesamtumständen ergebe.
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00

    Anforderungen an die Berechnung der Notarkosten; Unterbrechung der Verjährung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06
    Dem Kostenschuldner müsse die Möglichkeit eröffnet werden, zu prüfen, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen er zur Zahlung verpflichtet sei (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2000 - 10 W 54/00, MDR 2001, 175f mwN).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2004 - 10 W 86/04

    Zur rückwirkenden Änderung einer rechtsfehlerfrei getroffenen Entscheidung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06
    Entscheidend ist vielmehr, ob die Kostenberechnung für den Kostenschuldner aus sich selbst heraus so verständlich ist, dass er die Subsumtion des Notars nachvollziehen kann (vgl. Senatsbeschluss vom 07.12.2004 - 10 W 86/04).
  • OLG Oldenburg, 31.03.2000 - 1 W 106/99

    Umfang des Zitiergebots; Erläuterung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06
    Wohl aber weicht er von der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 31.03.2000, 1 W 106/99, OLGR 2000, 272 ab.
  • BGH, 25.10.2005 - V ZB 121/05

    Unterbrechung der Verjährung von Kostenforderungen eines Notars durch Stundung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06
    Der Senat weicht mit dieser Auslegung des § 154 Abs. 2 KostO im Hinblick auf die Auslagenvorschriften zwar nicht von den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 25.10.2005 - V ZB 121/05, MDR 2006, 475f, ab.
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