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   OLG Düsseldorf, 03.09.2008 - I-15 W 67/08   

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https://dejure.org/2008,82799
OLG Düsseldorf, 03.09.2008 - I-15 W 67/08 (https://dejure.org/2008,82799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2008 - I-15 W 67/08 (https://dejure.org/2008,82799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2008 - I-15 W 67/08 (https://dejure.org/2008,82799)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Berufens eines Gesellschafters auf die Unwirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses in einem gegen ihn gerichteten Verfahren bei unterlassener eigenständiger Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2008 - 15 W 67/08
    Wer sich auf die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen beruft, kann hierzu eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erheben (Vergl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1999 - II ZR 278/98, NJW 1999, 3113; vom 13. Februar 1995 - II ZR 15/94, NJW 1995 1218; Baumbach/Hop HGB, 33. Aufl., Rdnr. 32 zu § 119 HGB; MünchKomm-Ulmer, BGB 4. Aufl., Rdnr. 113 zu § 709 BGB; Ebenroth/Booujong/Joost/Strohn, HGB 2008, Rdnr. 75 zu § 119 HGB).
  • BGH, 13.02.1995 - II ZR 15/94

    Zeitliche Begrenzung der gerichtlichen Geltendmachung von Beschlußmängeln im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2008 - 15 W 67/08
    Wer sich auf die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen beruft, kann hierzu eine allgemeine Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO erheben (Vergl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1999 - II ZR 278/98, NJW 1999, 3113; vom 13. Februar 1995 - II ZR 15/94, NJW 1995 1218; Baumbach/Hop HGB, 33. Aufl., Rdnr. 32 zu § 119 HGB; MünchKomm-Ulmer, BGB 4. Aufl., Rdnr. 113 zu § 709 BGB; Ebenroth/Booujong/Joost/Strohn, HGB 2008, Rdnr. 75 zu § 119 HGB).
  • LG Hannover, 13.10.2006 - 8 O 155/06
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.09.2008 - 15 W 67/08
    Der vorliegenden Untersagungsverfügung steht nicht die im Verfahren 8 O 104/06 LG Kleve erlassene einstweilige Verfügung entgegen, wonach dem Antragsgegner untersagt worden ist, bis zum Abschluss des Verfahrens 8 O 155/06 LG Kleve von einem der Bankkonten der Antragstellerin Geld zu privaten Zwecken zu entnehmen.
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