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   OLG Düsseldorf, 04.02.1993 - 10 U 71/92   

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https://dejure.org/1993,5551
OLG Düsseldorf, 04.02.1993 - 10 U 71/92 (https://dejure.org/1993,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.02.1993 - 10 U 71/92 (https://dejure.org/1993,5551)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Februar 1993 - 10 U 71/92 (https://dejure.org/1993,5551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 441
  • BB 1993, 682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1974 - VIII ZR 74/73

    Abschluss eines Pachtvertrages über eine Hotel-Pension - Kündigung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.02.1993 - 10 U 71/92
    Ein derartiger Widerspruch beinhaltet keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhalts, daß das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mietvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (vgl. BGH, NJW 1975, 40 ).
  • LG Stuttgart, 22.03.2012 - 25 O 328/11

    Fehlende Angabe zur Ablehnung der Fortsetzung des Mietverhältnisses auf Grund

    Zum einen beinhaltet der Widerspruch zur Vertragsfortsetzung keine Kündigung, sondern eine Willenserklärung des Inhalts, dass das in der Verlängerungsklausel enthaltene befristete Angebot, für einen bestimmten weiteren Zeitraum einen inhaltsgleichen neuen Mietvertrag abzuschließen, abgelehnt werde (BGH, Urt. v. 16.10.1974, VIII ZR 74/73, Tz. 11; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.1993, 10 U 71/92, Tz. 5 - [...]).

    Sowohl während der Ursprungsvertragszeit als auch den jeweiligen festgelegten Verlängerungszeiten kann das Mietverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden; es kann nur zum jeweiligen Ablauftermin enden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.02.1993, 10 U 71/92, Tz. 5 m.w.N. - [...]).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.1994 - 10 U 174/93

    Mietzahlungspflicht bei Auszug vor Beendigung des Mietverhältnisses

    Die früher in Rechtsprechung und Literatur streitige Frage, ob sich der Mieter bei vorzeitigem Auszug ohne Rücksicht auf den fortbestehenden Mietvertrag auf § 552 Satz 3 BGB berufen kann, wenn der Vermieter seinerseits sich durch Weitervermietung oder Eigennutzung auf Dauer außerstandesetzt, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist vom BGH inzwischen dahin entschieden, daß nach der eigenen groben Vertragsverletzung des Mieters dessen Berufung auf § 552 Satz 3 BGB in der Regel rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BGH NJW 1993, 1645, 1646; ebenso Senat DWW 1993, 101 ).
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