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   OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18   

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https://dejure.org/2020,35109
OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,35109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,35109)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2020 - Verg 10/18 (https://dejure.org/2020,35109)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Insoweit fehlt es der Antragstellerin an einem Schaden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff. des amtlichen Umdrucks; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Die Bestimmung der zur Intervention, das heißt zur Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Personenverkehr, zuständigen Behörde obliegt unionsrechtlich allein den Mitgliedstaaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 26 des amtlichen Umdrucks).

    Dies schließt die Befugnis zur Direktvergabe im Wege eines Inhouse-Geschäfts mit ein (hiervon geht ohne ausdrückliche Erwähnung auch der BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 24 ff. des amtlichen Umdrucks, aus).

    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin hat der Antragsgegner die Eigenschaft als zuständige Behörde für die Auftragsvergabe nicht dadurch verloren, dass er bestimmte Aufgaben wie die Bestimmung der Tarife oder Beförderungsbedingungen durch den W. erfüllen lässt (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 25 des amtlichen Umdrucks).

    Direktvergaben für den öffentlichen Busverkehr sind öffentliche Dienstleistungsaufträge, für die Art. 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gilt, ganz gleich, ob diese Direktvergaben durch den Abschluss eines Vertrags oder durch einen anderen rechtverbindlichen Akt erfolgen (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 31 des amtlichen Umdrucks).

    Die Gewährung ausschließlicher Rechte ist gemäß Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auch im Wege eines Inhouse-Geschäfts nach § 108 GWB möglich, weil es sich bei diesem um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 32 des amtlichen Umdrucks).

    Der Senat sieht sich insoweit auch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19) bestätigt, der in einem vergleichbaren Fall ebenfalls keinen europarechtlichen Klärungsbedarf mehr gesehen hat, wie ihn die Antragstellerin mit ihren Vorlagefragen hier annimmt.

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Es genüge entgegen der Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16 auch nicht, dass der Antragsgegner die Kontrolle über die Beigeladene gemeinsam mit anderen Gesellschaftern ausübe.

    Die Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16, dass der interne Betreiber auch für weitere örtlich zuständige Behörden, die an ihm beteiligt sind, innerhalb deren Zuständigkeitsbereichs öffentliche Personenverkehrsdienste ausführen könne, gehe fehl.

    Entgegen der Auffassung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den Verfahren VII-Verg 17/16 und VII-Verg 18/16 ergebe sich aus Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nichts anderes.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Ob und inwieweit ein Unternehmen bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung tatsächlich den Risiken des Marktes ausgesetzt ist und es das Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, zitiert nach juris, Tz. 34).

    Anhaltspunkte für eine Manipulation bestehen insoweit nicht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.02.2011 - X ZB 4/10, zitiert nach juris, Tz. 73).

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 S. 1 PBefG zu schließen.

    Auf Direktvergaben über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Straßenbahnen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, ist Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nicht anwendbar (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 80).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 01.01.2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 55; vgl. auch Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Aufl., § 8a Rn. 81).

    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 62).

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Insoweit fehlt es der Antragstellerin an einem Schaden (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 120/19 - Rn. 46 ff. des amtlichen Umdrucks; Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

    Der Senat ist dadurch nicht gehindert, zu überprüfen, ob die Direktvergabe nicht nach anderen Vorschriften vergaberechtlich unbedenklich ist (Senatsbeschluss vom 03.07.2019 - VII-Verg 51/16).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Sollte daher durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17 - und vom 08.05.2019 - C-253/18 -, wonach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf die heute in § 108 GWB geregelten Inhouse-Vergaben nicht anwendbar ist, eine Lücke in diesem gewollten rein vergaberechtlichen Rechtsschutzsystem entstanden sein, ist diese zur Vermeidung einer Rechtswegspaltung durch eine entsprechende Anwendung des § 8a Abs. 7 S. 1 PBefG zu schließen.
  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    In dem in den Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 17/8233, S. 23) zitierten Beschluss ging der Senat - wie später auch weitere Vergabesenate (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 31.03.2016 - Verg 14/15, zitiert nach juris, Tz. 149) - noch davon aus, dass die Inhouse-Vergabe von Dienstleistungsaufträgen im Sinne der Vergaberichtlinien, die seinerzeit noch nicht kodifiziert war, dem Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unterfällt (vgl. Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 62).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Dem Gesetzgeber stand, wie den Gesetzesmaterialien entnommen werden kann (vgl. BT-Drs. 17/8233, S. 23), bei Schaffung des am 01.01.2013 in Kraft getretenen § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG die seinerzeitige Rechtsprechung des Senats vor Augen, der sich in Fällen der Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Hinblick auf Art. 5 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mittels einer analogen Anwendung von § 102 GWB a.F. als Vergabenachprüfungsinstanz für zuständig erklärt hatte (Senatsbeschluss vom 02.03.2011 - VII-Verg 48/10, zitiert nach juris, Tz. 38 ff.; dem Senat folgend OLG München, Beschluss vom 22.06.2011 - VII-Verg 6/11, zitiert nach juris, Tz. 55; vgl. auch Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Aufl., § 8a Rn. 81).
  • OLG Celle, 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

    Präklusion neuen Vortrags; Angebotsausschluss wegen Vorlage der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2020 - Verg 10/18
    Anlass für eine etwaige weitere Amtsaufklärung besteht insoweit auch deshalb nicht, weil das Vorbringen in dem seit 2018 anhängigen Beschwerdeverfahren derart spät vorgebracht worden ist, dass es unberücksichtigt bleiben kann, weil sich die übrigen Verfahrensbeteiligten darauf nicht mehr zumutbar einlassen konnten (vgl. Senatsbeschluss vom 19.11.2003 - Verg 22/03, zitiert nach juris, Tz. 8; dem folgend OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2016 - 13 Verg 8/15, zitiert nach juris, Tz. 26).
  • OLG München, 14.10.2019 - Verg 16/19

    Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe -

  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16

    Zur Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2016 - 9 A 254/15

    Erhebung von Abfallgebühren sowie Zulässigkeit der Aufgabenverteilung durch

  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 26/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

  • OLG Frankfurt, 30.01.2014 - 11 Verg 15/13

    Vergaberecht: Dringlichkeit einer Interimsvergabe im Bereich des öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19

    Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - VII-Verg 10/18 - und vom 20. Dezember 2019 - VII-Verg 35/19) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris, Tz. 4).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23

    Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in einem Vergabenachprüfgungsverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschl. v. 09.01.2020 - VII-Verg 10/18, juris, Rn 23 = VergabeR 2020, 541 ff.) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschl. v. 01.06.2011 - 2 Verg 3/11, juris Rn 4).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2021 - Verg 16/21

    Rüge eines Bieters im Vergabeverfahren Vergabeverfahren bezüglich des Betriebs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020, VII-Verg 10/18) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011, 2 Verg 3/11).
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2022 - Verg 18/22

    Vergabenachprüfungsverfahren mit dem Antrag auf Zurückversetzung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020 - VII-Verg 10/18, zitiert nach juris, Tz. 23 = VergabeR 2020, 541 ff.) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Vergabenachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011 - 2 Verg 3/11, zitiert nach juris, Tz. 4).
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    In seinem Rahmen gibt es keine Verfahrensart, die der allgemeinen Feststellungsklage entspricht (s. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 04.03.2020 - Verg 10/18 - vgl.a. OLG Düsseldorf, Beschl.v. 26.07.2018 - Verg 23/18 -).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2021 - Verg 27/21

    Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden Antrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020, VII-Verg 10/18) hat der Anspruch auf Akteneinsicht im Nachprüfungsverfahren eine rein dienende, zum zulässigen Verfahrensgegenstand akzessorische Funktion (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 1. Juni 2011, 2 Verg 3/11) und besteht dann nicht, wenn der Nachprüfungsantrag zweifelsfrei unzulässig ist (KG, Beschluss vom 13. September 2012, Verg 4/12; Reidt in Reidt/Stickler/Glas, Vergaberecht, 4. Auflage 2018, § 165 GWB Rn. 14).
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