Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63748
OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18 (https://dejure.org/2019,63748)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2019 - 6 U 24/18 (https://dejure.org/2019,63748)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2019 - 6 U 24/18 (https://dejure.org/2019,63748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (47)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 6 AktG 1/17

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Freigabeantrags betreffend die Eintragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
    Der Senat hält deshalb insgesamt an der Beurteilung dieser Rügen aus den bereits im Senatsbeschluss vom 22. Juni 2017 (Az. I-6 AktG 1/17) ausgeführten Gründen, auf die im Übrigen verwiesen wird, als unbegründet fest.

    Denn ein Aktionär, der in einem solchen Fall nach seiner Auffassung nicht beantwortete Fragen nicht zu Protokoll des Notars rügt, verhält sich widersprüchlich (vgl. Senatsentscheidung vom 22. Juni 2017, 6 AktG 1/17, S. 35; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15. Mai 2012, Az. 5 U 66/11, juris Rn. 91; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2009, Az. 5 U 22/09, juris Rn. 147 ff.).

    Eigene Ausführungen oder Berechnungen zur Angemessenheit der Ausstattung sind von Gesetzes wegen dagegen nicht erforderlich (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2017, Az. I-6 AktG 1/17, S. 59 f., juris).

  • BGH, 15.09.2014 - II ZB 22/13

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Behandlung der außergerichtlichen Kosten eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
    Denn ein Aktionär, der sich an einem von anderen Aktionären gegen die beklagte Gesellschaft geführten Anfechtungsrechtsstreit auf Seiten der Kläger als Nebenintervenient in zulässiger Weise beteiligt, ist im Hinblick auf die sich aus § 248 Abs. 1 S. 1 AktG ergebende Rechtskrafterstreckung und Gestaltungswirkung eines stattgebenden Anfechtungsurteils nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung als streitgenössischer Nebenintervenient i.S.v. §§ 66, 69 ZPO anzusehen (BGH, Beschluss vom 14.6.2010 - II ZB 15/09- Rz. 9, MDR 2010, 1219 = ZIP 2010, 1771; Beschluss vom 15.09.2014- II ZB 22/13, MDR 2014, 1356).

    Der Kostenerstattungsanspruch des einzelnen Streitgenossen bzw. seine Verpflichtung bestimmen sich daher entsprechend den aus § 100 ZPO hergeleiteten Kostengrundsätzen nach seinem persönlichen Obsiegen und Unterliegen im Verhältnis zum Gegner (Beschluss vom 15.09.2014 - II ZB 22/13, MDR 2014, 1356).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 6 U 24/18
    Dessen erfolgreiche Anfechtung oder die rechtskräftige Feststellung seiner Nichtigkeit können weiterhin über das Rechtsverhältnis der Prozessparteien hinaus von Bedeutung sein (für einen Ausgliederungsbeschluss vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Januar 2004 - 20 U 3/03 -, Rn. 80 - 91, juris; KG Berlin, Urteil vom 17. September 2009 - 23 U 15/09 -, Rn. 17, juris).

    Die Gestaltungswirkung der Anfechtungsklage liegt bereits in dieser Beschlussvernichtung und nicht erst darin, dass sie die Umsetzung des Beschlusses verhindert (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. Januar 2004 - 20 U 3/03 -, Rn. 80 - 91, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht