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   OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22   

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OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22 (https://dejure.org/2022,15341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2022 - 12 W 5/22 (https://dejure.org/2022,15341)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2022 - 12 W 5/22 (https://dejure.org/2022,15341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    1. Die Wertfestsetzung des Gerichts für die zu erhebenden Gebühren gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 GKG ergeht durch Beschluss. Dieser kann im Urteil als Nebenentscheidung enthalten sein. 2. Da in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht nur eine Verfahrensgebühr für das gesamte ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Einseitige Erledigungserklärung; Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 935
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 13.12.2016 - 15 U 2407/16

    Addition nacheinander geltend gemachter wirtschaftlich nicht identischer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Wird der bisherige Antrag ermäßigt, d.h. die Klage teilweise zurückgenommen oder übereinstimmend für erledigt erklärt, so hat dies auf den Wert für die Gerichtsgebühren keinen Einfluss; es bleibt bei dem Wert zu Beginn des Rechtszugs (BeckOK KostR/Schindler, 36. Ed. 1.1.2022, § 40 GKG Rn. 13; Toussaint/Elzer, GKG, 51. Aufl. 2021, § 40 Rn. 11; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 702 Rn. 16).

    Auf die in der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts angesprochene, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage, ob die Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten die gleichzeitige Anhängigkeit der verschiedenen Streitgegenstände erfordert oder ob eine Zusammenrechnung auch schon dann erfolgen muss, wenn die verschiedenen Streitgegenstände innerhalb des Rechtszugs nacheinander verfolgt werden, indem im Wege der Klageänderung eine vollständige Ersetzung des bisherigen Klagebegehrens durch ein neues herbeigeführt wird (s. zum Streitstand etwa BeckOK KostR/Schindler, a.a.O., § 39 GKG Rn. 26; das Erfordernis der Gleichzeitigkeit ablehnend z.B. OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 3 W 19/21, JurBüro 2022, 86 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 04.08.2021 - 22 W 169/21, JurBüro 2021, 637 f.; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Celle Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, BeckRS 2015, 14656; a.A. (Gleichzeitigkeit erforderlich) z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.08.2010 - I-24 W 9/10, BeckRS 2010, 22837), kommt es vorliegend nicht an, weil die Ansprüche - wie der Kläger zu Recht geltend macht - zumindest zeitweise gleichzeitig anhängig waren.

  • OLG Naumburg, 20.10.2021 - 3 W 19/21

    Streitwertfestsetzung: Kostenberechnung bei sukzessiver Verfolgung mehrerer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Auf die in der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts angesprochene, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage, ob die Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten die gleichzeitige Anhängigkeit der verschiedenen Streitgegenstände erfordert oder ob eine Zusammenrechnung auch schon dann erfolgen muss, wenn die verschiedenen Streitgegenstände innerhalb des Rechtszugs nacheinander verfolgt werden, indem im Wege der Klageänderung eine vollständige Ersetzung des bisherigen Klagebegehrens durch ein neues herbeigeführt wird (s. zum Streitstand etwa BeckOK KostR/Schindler, a.a.O., § 39 GKG Rn. 26; das Erfordernis der Gleichzeitigkeit ablehnend z.B. OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 3 W 19/21, JurBüro 2022, 86 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 04.08.2021 - 22 W 169/21, JurBüro 2021, 637 f.; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Celle Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, BeckRS 2015, 14656; a.A. (Gleichzeitigkeit erforderlich) z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.08.2010 - I-24 W 9/10, BeckRS 2010, 22837), kommt es vorliegend nicht an, weil die Ansprüche - wie der Kläger zu Recht geltend macht - zumindest zeitweise gleichzeitig anhängig waren.
  • OLG Hamm, 06.12.2013 - 9 W 60/13

    Anforderungen an gerichtliche Hinweise im Anwaltsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Zwar hat der Kläger den Rechtsstreit wegen der ursprünglichen Hauptforderung mit Schriftsatz vom 29.11.2018 zunächst einseitig - das Schweigen der Beklagten löste nicht die Fiktion des § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO aus, weil auf diese Folge nicht hingewiesen worden war (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 06.12.2013 - 9 W 60/13, BeckRS 2013, 22612) - für erledigt erklärt.
  • OLG Dresden, 04.08.2021 - 22 W 169/21

    Weitere Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Keine Begrenzung des Wertes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Auf die in der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts angesprochene, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage, ob die Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten die gleichzeitige Anhängigkeit der verschiedenen Streitgegenstände erfordert oder ob eine Zusammenrechnung auch schon dann erfolgen muss, wenn die verschiedenen Streitgegenstände innerhalb des Rechtszugs nacheinander verfolgt werden, indem im Wege der Klageänderung eine vollständige Ersetzung des bisherigen Klagebegehrens durch ein neues herbeigeführt wird (s. zum Streitstand etwa BeckOK KostR/Schindler, a.a.O., § 39 GKG Rn. 26; das Erfordernis der Gleichzeitigkeit ablehnend z.B. OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 3 W 19/21, JurBüro 2022, 86 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 04.08.2021 - 22 W 169/21, JurBüro 2021, 637 f.; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Celle Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, BeckRS 2015, 14656; a.A. (Gleichzeitigkeit erforderlich) z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.08.2010 - I-24 W 9/10, BeckRS 2010, 22837), kommt es vorliegend nicht an, weil die Ansprüche - wie der Kläger zu Recht geltend macht - zumindest zeitweise gleichzeitig anhängig waren.
  • OLG Stuttgart, 20.12.2011 - 4 W 74/11

    Streitwertfestsetzung nach Klagerücknahme: Zusammenrechnung der Werte mehrerer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Auf die in der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts angesprochene, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage, ob die Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten die gleichzeitige Anhängigkeit der verschiedenen Streitgegenstände erfordert oder ob eine Zusammenrechnung auch schon dann erfolgen muss, wenn die verschiedenen Streitgegenstände innerhalb des Rechtszugs nacheinander verfolgt werden, indem im Wege der Klageänderung eine vollständige Ersetzung des bisherigen Klagebegehrens durch ein neues herbeigeführt wird (s. zum Streitstand etwa BeckOK KostR/Schindler, a.a.O., § 39 GKG Rn. 26; das Erfordernis der Gleichzeitigkeit ablehnend z.B. OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 3 W 19/21, JurBüro 2022, 86 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 04.08.2021 - 22 W 169/21, JurBüro 2021, 637 f.; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Celle Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, BeckRS 2015, 14656; a.A. (Gleichzeitigkeit erforderlich) z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.08.2010 - I-24 W 9/10, BeckRS 2010, 22837), kommt es vorliegend nicht an, weil die Ansprüche - wie der Kläger zu Recht geltend macht - zumindest zeitweise gleichzeitig anhängig waren.
  • OLG Celle, 09.06.2015 - 2 W 132/15

    Klagegrund ausgewechselt: Streitwerte werden addiert!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Auf die in der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts angesprochene, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage, ob die Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten die gleichzeitige Anhängigkeit der verschiedenen Streitgegenstände erfordert oder ob eine Zusammenrechnung auch schon dann erfolgen muss, wenn die verschiedenen Streitgegenstände innerhalb des Rechtszugs nacheinander verfolgt werden, indem im Wege der Klageänderung eine vollständige Ersetzung des bisherigen Klagebegehrens durch ein neues herbeigeführt wird (s. zum Streitstand etwa BeckOK KostR/Schindler, a.a.O., § 39 GKG Rn. 26; das Erfordernis der Gleichzeitigkeit ablehnend z.B. OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 3 W 19/21, JurBüro 2022, 86 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 04.08.2021 - 22 W 169/21, JurBüro 2021, 637 f.; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Celle Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, BeckRS 2015, 14656; a.A. (Gleichzeitigkeit erforderlich) z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.08.2010 - I-24 W 9/10, BeckRS 2010, 22837), kommt es vorliegend nicht an, weil die Ansprüche - wie der Kläger zu Recht geltend macht - zumindest zeitweise gleichzeitig anhängig waren.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10

    Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Auf die in der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts angesprochene, in Rechtsprechung und Literatur höchst umstrittene Frage, ob die Zusammenrechnung von Streitgegenstandswerten die gleichzeitige Anhängigkeit der verschiedenen Streitgegenstände erfordert oder ob eine Zusammenrechnung auch schon dann erfolgen muss, wenn die verschiedenen Streitgegenstände innerhalb des Rechtszugs nacheinander verfolgt werden, indem im Wege der Klageänderung eine vollständige Ersetzung des bisherigen Klagebegehrens durch ein neues herbeigeführt wird (s. zum Streitstand etwa BeckOK KostR/Schindler, a.a.O., § 39 GKG Rn. 26; das Erfordernis der Gleichzeitigkeit ablehnend z.B. OLG Naumburg, Beschl. v. 20.10.2021 - 3 W 19/21, JurBüro 2022, 86 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 04.08.2021 - 22 W 169/21, JurBüro 2021, 637 f.; OLG München, Beschl. v. 13.12.2016 - 15 U 2407/16, NJW-RR 2017, 700, 701 Rn. 10 ff. m.w.N.; OLG Celle Beschl. v. 09.06.2015 - 2 W 132/15, BeckRS 2015, 14656; a.A. (Gleichzeitigkeit erforderlich) z.B. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.12.2011 - 4 W 74/11, NJOZ 2012, 1171 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 16.08.2010 - I-24 W 9/10, BeckRS 2010, 22837), kommt es vorliegend nicht an, weil die Ansprüche - wie der Kläger zu Recht geltend macht - zumindest zeitweise gleichzeitig anhängig waren.
  • KG, 02.03.2018 - 26 W 62/17

    Streitwertfestsetzung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Eine nach bestimmten Verfahrensabschnitten gestaffelte Festsetzung des (Gebühren-)Streitwerts von Amts wegen ist danach für die Festsetzung der Gerichtsgebühren nicht erforderlich und vom Gerichtskostengesetz auch nicht vorgesehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.01.2022 - 2 W 4619/21, NJW 2022, 951, 951 Rn. 10 f.; OLG Bremen, Beschl. v. 05.01.2022 - 2 W 56/21, NJOZ 2022, 285; KG, Beschl. v. 02.03.2018 - 26 W 62/17, JurBüro 2018, 249; NK-GK/Norbert Schneider, a.a.O., § 63 GKG Rn. 64 ff.; BeckOK KostR/Jäckel, a.a.O., Rn. 22; a.A. wohl BDZ/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, § 63 GKG Rn. 8).
  • OLG Nürnberg, 12.01.2022 - 2 W 4619/21

    Keine Streitwertfestsetzung nach Verfahrensabschnitten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Eine nach bestimmten Verfahrensabschnitten gestaffelte Festsetzung des (Gebühren-)Streitwerts von Amts wegen ist danach für die Festsetzung der Gerichtsgebühren nicht erforderlich und vom Gerichtskostengesetz auch nicht vorgesehen (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.01.2022 - 2 W 4619/21, NJW 2022, 951, 951 Rn. 10 f.; OLG Bremen, Beschl. v. 05.01.2022 - 2 W 56/21, NJOZ 2022, 285; KG, Beschl. v. 02.03.2018 - 26 W 62/17, JurBüro 2018, 249; NK-GK/Norbert Schneider, a.a.O., § 63 GKG Rn. 64 ff.; BeckOK KostR/Jäckel, a.a.O., Rn. 22; a.A. wohl BDZ/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, § 63 GKG Rn. 8).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 198/98

    Widerruflichkeit einer Erledigungserklärung; Handy für 5 DM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.2022 - 12 W 5/22
    Eine unmittelbar prozessgestaltende Wirkung geht von der Erledigungserklärung, solange sie einseitig bleibt, nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 07.06.2001 - I ZR 198/98, BeckRS 2001, 9462).
  • OLG Bremen, 05.01.2022 - 2 W 56/21

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Wert des Streitgegenstandes im

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2023 - 15 W 9/23

    Wert der Gerichtsgebühren ≠ Wert der Anwaltsgebühren!

    Wird der bisherige Antrag ermäßigt, d.h. die Klage teilweise zurückgenommen oder übereinstimmend teilweise für erledigt erklärt, so hat dies auf den Wert für die Gerichtsgebühren keinen Einfluss; es bleibt bei dem Wert zu Beginn des Rechtszugs (vgl. Senat, Beschl. v. 25.04.2022 - I-15 W 9/22; Beschl. v. 26.01.2023 - I-15 W 49/22; Beschl. v. 30.03.2023 - I-15 W 7/23; OLG Düsseldorf [12. ZS], NJW-RR 2022, 935 Rn. 4; OLG München, NJW-RR 2017, 700 Rn. 16; KG, Beschl. v. 02.03.2018 - 26 W 62/17, BeckRS 2018, 3426 Rn. 6 f.; OLG Bremen, Beschl. v. 05.01.2022 - 2 W 56/2, NJOZ 2022, 285 Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.01.2022 - 2 W 4619/21, BeckRS 2022, 855 Rn. 10; OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 931 Rn. 12; BeckOK KostR/Schindler, 40. Ed. Stand: 01.01.2023, GKG § 40 Rn. 13).

    Für eine Herabsetzung des Streitwerts nach bestimmten Verfahrensabschnitten oder Zeiträumen besteht seit Abschaffung der sog. Urteilsgebühr im Kostenverzeichnis zum GKG und dem Inkrafttreten des KostRMoG vom 05.05.2004 kein Anlass und auch kein Raum mehr, nachdem Teil-Klagerücknahmen und Teil-Erledigungen nicht mehr zu einer Reduzierung der anfallenden Gerichtsgebühren führen können (Senat, Beschl. v. 25.04.2022 - I-15 W 9/22; Beschl. v. 30.03.2023 - I-15 W 7/23; OLG Düsseldorf [12. ZS], NJW-RR 2022, 935 Rn. 4; KG, Beschl. v. 02.03.2018 - 26 W 62/17, BeckRS 2018, 3426 Rn. 7; OLG Nürnberg, NJW 2022, 951 Rn. 11; LG Frankfurt a. M., Beschl. v. 27.04.2020 - 2/13 T 18/20, BeckRS 2020, 1638 Rn. 6; vgl. auch OLG Schleswig, NJW-RR 2022, 931 Rn. 12).

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23

    Streitwert bei Klage gegen Löschung von Sozialnetzwerk-Konto

    Zunächst ist der Streitwert nach §§ 63, 68 GKG auf einen einheitlichen Wert festzusetzen, da eine zeitlich gestaffelte Festsetzung im Rahmen des von Amts wegen gem. § 63 Abs. 2 GKG festzusetzenden Streitwerts nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, nicht veranlasst und auch nicht zulässig ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.12.2022 - 19 W 6/22 -, Rn. 11, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2022 - I-12 W 5/22 -, Rn. 5, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 W 4619/21 -, Rn. 11, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 6, juris; OLG München, Beschluss vom 13.12.2016 - 15 U 2407/16 -, Rn. 16, juris; BeckOK KostR/Jäckel, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 63 Rn. 22; NK-GK/Norbert Schneider, 3. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 64 ff.; Hartmann in: Hartmann, Kostengesetze online, § 63 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren, Rn. 17; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, ZPO, vor § 3 Rn. 9).

    Sollten sich in zeitlicher Hinsicht unterschiedliche Streitwerte auf die Rechtsanwaltsgebühren auswirken, so wäre dem im Rahmen des dafür vorgesehenen Antragsverfahrens nach § 33 RVG zu entsprechen, nicht aber im Rahmen der von Amts wegen zu erfolgenden Gebührenstreitwertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 BGB (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2022 - I-12 W 5/22 -, Rn. 5, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 -, Rn. 7, juris; BeckOK KostR/Jäckel, 42. Ed. 1.7.2023, GKG § 63 Rn. 22; NK-GK/Norbert Schneider, 3. Aufl. 2021, GKG § 63 Rn. 70; Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 53. Auflage, ZPO, vor § 3 Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2023 - 15 W 49/22

    Streitwert einer Schadensersatzklage des Käufers eines vom sog.

    Wird der bisherige Antrag ermäßigt, d.h. die Klage teilweise zurückgenommen, so hat dies auf den Wert für die Gerichtsgebühren keinen Einfluss; es bleibt bei dem Wert zu Beginn des Rechtszugs (vgl. Senat, Beschl. v. 25.04.2022 - I-15 W 9/22 mwN; OLG Düsseldorf [12. ZS], NJW-RR 2022, 935 Rn. 4; BeckOK KostR/Schindler, 39. Ed. 1.10.2022, GKG § 40 Rn. 13).

    Wird der bisherige Antrag hingegen erhöht, wird mit der Anhängigkeit der Erhöhung der Rechtszug um den erhöhten Teil eingeleitet; der Streitwert wird ab diesem Zeitpunkt durch den gesamten, erhöhten Antrag bestimmt (OLG Düsseldorf [12. ZS], NJW-RR 2022, 935 Rn. 4; BeckOK KostR/Schindler, 39. Ed. 1.10.2022, GKG § 40 Rn. 12).

  • OLG Dresden, 19.07.2022 - 12 W 367/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Keine gestaffelte

    Zeitlich gestaffelte Wertfestsetzungen sind daher für die Gerichtsgebühren regelmäßig nicht erforderlich und sollten daher in der Streitwertfestsetzung nach § 63 GKG unterbleiben, da sie zu Unklarheiten führen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2022, 12 W 5/22, Rn. 5 bei beck-online; OLG Nürnberg Beschluss vom 12.01.2022, 2 W 4619/21, Rn. 11 bei beck-online; OLG Dresden, Beschluss v. 17.01.2019, 8 W 24/19, Rn. 10 bei juris; OLG München, NJW-RR 2017, 700; Schneider, AGS 2018, 570 f.).
  • LG Itzehoe, 25.01.2024 - 7 O 77/22
    Nach § 33 Abs. 1 RVG sei für eine solche Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit ein Antrag erforderlich, sie erfolge nie von Amts wegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. April 2022 - I-12 W 5/22 -, Rn. 5; OLG Nürnberg, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 2 W 4619/21 -, Rn. 12; KG Berlin, Beschluss vom 2. März 2018 - 26 W 62/17 -, Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2023 - 15 W 7/23

    Grundsätze der Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

    Wird der bisherige Antrag ermäßigt, d.h. die Klage teilweise zurückgenommen, so hat dies auf den Wert für die Gerichtsgebühren keinen Einfluss; es bleibt bei dem Wert zu Beginn des Rechtszugs (vgl. Senat, Beschl. v. 25.04.2022 - I-15 W 9/22; Beschl. v. 26.01.2023 - I-15 W 49/22; OLG Düsseldorf [12. ZS], NJW-RR 2022, 935 Rn. 4; OLG Bremen, Beschl. v. 05.01.2022 - 2 W 56/2, NJOZ 2022, 285 Rn. 6; OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.01.2022 - 2 W 4619/21, BeckRS 2022, 855 Rn. 10; KG, Beschl. v. 02.03.2018 - 26 W 62/17, BeckRS 2018, 3426 Rn. 6 f.; OLG München, NJW-RR 2017, 700 Rn. 16; BeckOK KostR/Schindler, 40. Ed. Stand: 01.01.2023, GKG § 40 Rn. 13).
  • LSG Sachsen, 07.11.2022 - L 1 KR 240/19
    Hierfür besteht seit Abschaffung der sogenannten Urteilsgebühr im Kostenverzeichnis zum GKG mit Inkrafttreten des KostRMoG kein Anlass (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2020 - L 11 KR 1639/20 B - juris Rn. 18; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.11.2018 - 1 E 996/18 - juris Rn. 26; Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2022 - I-12 W 5/22 - juris Rn. 5; OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 - 2 W 56/21 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 18.08.2022 - 1 E 34/22

    Streitwert; Nebenforderung

    Zeitlich gestaffelte Wertfestsetzungen sind daher für die Gerichtsgebühren regelmäßig nicht erforderlich und sollten daher in der Streitwertfestsetzung nach § 63 GKG unterbleiben, da sie zu Unklarheiten führen können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2022, 12 W 5/22, Rn. 5 bei beck-online; OLG Nürnberg Beschluss vom 12.01.2022, 2 W 4619/21, Rn. bei beck-online; OLG Dresden, Beschluss v. 17.01.2019, 8 W 24/19, Rn. bei juris; OLG München, NJW-RR 2017, 700; Schneider, AGS 2018, 570 f.).
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