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   OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90   

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https://dejure.org/1990,27301
OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90 (https://dejure.org/1990,27301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.1990 - 3 Wx 151/90 (https://dejure.org/1990,27301)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 1990 - 3 Wx 151/90 (https://dejure.org/1990,27301)
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  • OLG Frankfurt, 18.12.1987 - 20 W 420/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90
    Zutreffend ist auch die Feststellung, daß Leistungen der hier in Rede stehenden Art ("Unterhalt im Notfalle") durch eine Reallast abzusichern sind und daß es für die erforderliche Bestimmtheit einer Reallastgenügt, wenn der Geldwert der aus dem Grundstück zu entrichtenden wiederkehrenden Leistungen nach Art und Gegenstand sowie Umfang bestimmbar ist, wobei auch außerhalb der Grundbucheintragung und der Eintragungsbewilligung liegende Umstände herangezogen werden können, soweit sie nachprüfbar sind und auf sie im Grundbuch oder in der Eintragungsbewilligung hingewiesen ist (OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247; Haegele/Schöner/Stöber, GBR, 9. Aufl., Rd.Nr. 1297).

    stimmbar ist als das in der obergerichtlichen Rspr. (vgl. BayObLGZ 1953, 200 = DNotZ 1954, 98 ; BayObLG MittRhNotK 1987, 280; OLG Frankfurt Rpfleger 1988, 247 ) für hinreichend bestimmbar gehaltene Anknüpfungsmerkmal des "standesgemäßen Unterhalts".

  • OLG Köln, 18.05.1990 - 2 Wx 21/90

    Verkehrssicherungspflicht als Inhalt einer beschränkten persönlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90
    5. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Verkehrssicherungspflicht als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (OLG Köln, Beschluß vom 18.5.1990-2 Wx 21/90 - mitgeteilt von Notar Dr. K. Michael Liehner, Aachen) BGB §§ 1090; 1021 Abs. 1; 1020 S. 2 Wird dem Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ein Garten zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen, kann die von dem Dienstbarkeitsberechtigten übernommene Verkehrssicherungspflicht nicht als Inhalt der Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1990, 8 = MittRhNotK 1990, 80 ).
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 122/89

    Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht durch den Berechtigten als zulässiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90
    5. Liegenschaftsrecht/Grundbuchrecht - Verkehrssicherungspflicht als Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (OLG Köln, Beschluß vom 18.5.1990-2 Wx 21/90 - mitgeteilt von Notar Dr. K. Michael Liehner, Aachen) BGB §§ 1090; 1021 Abs. 1; 1020 S. 2 Wird dem Berechtigten einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit ein Garten zur ausschließlichen Nutzung zugewiesen, kann die von dem Dienstbarkeitsberechtigten übernommene Verkehrssicherungspflicht nicht als Inhalt der Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen werden (Abgrenzung zu BayObLGZ 1990, 8 = MittRhNotK 1990, 80 ).
  • OLG Frankfurt, 19.10.1982 - 20 W 766/82

    Eintragungsfähigkeit einer Grunddienstbarkeit; Verstoß gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90
    Diese Nebenpflichten gehören zum gesetzlichen Inhalt der Grunddienstbarkeit und sind daher grundsätzlich nicht eintragungsfähig (vgl. BGHZ 95, 144, 146 f. = DNotZ 1986, 25 ; BayObLGZ 1990 = MittRhNotK 1990, 80 ; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 34 ; Soergel/Stürner, 12. Aufl. 1990, § 1020 BGB , Rd.-Nr. 1).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 111/84

    Gesetzliches Schuldverhältnis bei Dienstbarkeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.1990 - 3 Wx 151/90
    Diese Nebenpflichten gehören zum gesetzlichen Inhalt der Grunddienstbarkeit und sind daher grundsätzlich nicht eintragungsfähig (vgl. BGHZ 95, 144, 146 f. = DNotZ 1986, 25 ; BayObLGZ 1990 = MittRhNotK 1990, 80 ; OLG Frankfurt OLGZ 1983, 34 ; Soergel/Stürner, 12. Aufl. 1990, § 1020 BGB , Rd.-Nr. 1).
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