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   OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - I-15 W 13/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,10334
OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - I-15 W 13/16 (https://dejure.org/2016,10334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2016 - I-15 W 13/16 (https://dejure.org/2016,10334)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - I-15 W 13/16 (https://dejure.org/2016,10334)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de

    Trotz notarieller Unterwerfungserklärung kann noch eine einstweilige Verfügung ergehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit von nicht als gewerblich gekennzeichneten Angeboten eines Kfz-Händlers; Wegfall der Wiederholungsgefahr aufgrund einer notariell beurkundeten Unterlassungserklärung

  • online-und-recht.de

    Notarielle Unterwerfungserklärung schließt allgemeines Rechtsschutzbedürfnis nicht aus

  • kanzlei.biz

    Rechtsschutzbedürfnis trotz notarieller Unterwerfungserklärung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit von nicht als gewerblich gekennzeichneten Angeboten eines Kfz-Händlers; Wegfall der Wiederholungsgefahr aufgrund einer notariell beurkundeten Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit von nicht als gewerblich gekennzeichneten Angeboten eines Kfz-Händlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Notariell beurkundete Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Trotz notarieller Unterwerfungserklärung kann noch eine einstweilige Verfügung ergehen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Notarielle Unterwerfungserklärung kann strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ersetzen und reicht nicht aus um Wiederholungsgefahr auszuräumen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Notarielle Unterlassungserklärung beseitigt Wiederholungsgefahr nicht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für einstweilige Verfügung trotz notarieller Unterwerfungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unlauteres Anbieten von Kraftfahrzeugen im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 430
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.04.2015 - 6 U 149/14

    Zulässigkeit eines Hauptsacheverfahrens bei notarieller Unterwerfung hinsichtlich

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 15 W 13/16
    Eine notariell beurkundete Unterlassungserklärung, mit der sich der Schuldner hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft, ist damit nicht gleichzusetzen, weil eine Vollstreckung aus diesem Unterlassungstitel noch die gerichtliche Androhung von Ordnungsmitteln gemäß § 890 Abs. 2 ZPO voraussetzt und der Gläubiger bis zur Zustellung des Androhungsbeschlusses gegen Verletzungshandlungen nicht geschützt ist (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 405 m. w. N.; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rn. 100; Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 12 UWG Rn. 1.112d m. w. N.).

    Das gilt umso mehr, als der Schuldner alternativ die sogar gesetzlich in § 12 Abs. 1 UWG vorgesehene Möglichkeit zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung besitzt (OLG Köln, GRUR-RR 2015, 405 m. w. N.).

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2016 - 15 W 13/16
    Im Allgemeinen bedarf es dazu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung des Verletzers (vgl. BGH, GRUR 1997, 379 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II m. w. N.; Bornkamm in: Köhler/ Bornkamm, Kommentar zum UWG, 34. Aufl., § 8 UWG Rn. 1.34 und 1.38 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16

    § 862 I BGB als Basis für Verfügungsgrund

    Das Rechtsschutzbedürfnis, das auch für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bestehen muss, darf - bei vorhandener Wiederholungsgefahr oder, was vorliegend ausreicht, Erstbegehungsgefahr - grundsätzlich nicht mit materiell-rechtlichen Erwägungen verneint werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.2016 - I-15 W 13/16, 15 W 13/16 -, Rn. 13, juris).
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