Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.08.2011 - IV-4 RBs 137/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des Begriffs "von außen gut lesbar" bei Ablage einer Parkscheibe auf den Holm des Lenkrades
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Parkscheibe auf dem Lenkholm abgelegt - Ordnungswidrigkeit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kann die Parkscheibe auch auf den Lenkradholm gelegt werden?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auf Lenkradholm gelegte Parkscheibe: Fehlende Lesbarkeit der Parkscheibe begründet Ordnungswidrigkeit - Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen § 13 Abs. 2 StVO
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19
Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe
Im konkreten Fall wäre der Blick durch die Heckscheibe auf eine ggf. im Kofferraum des Pkws des Beklagten abgelegte Parkscheibe wohl auch nur erheblich eingeschränkt gewesen, so dass daher die Voraussetzung, dass die Parkscheibe von außen "gut lesbar" sein müsse, auch insoweit hier sogar unstreitig nicht erfüllt gewesen war ( OLG Düsseldorf , Beschluss vom 04.08.2011, Az.: 4 RBs 137/11, u.a. in: BeckRS 2011, Nr. 139708 = "juris" ).