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   OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - I-10 W 109/16   

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https://dejure.org/2016,63409
OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - I-10 W 109/16 (https://dejure.org/2016,63409)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.2016 - I-10 W 109/16 (https://dejure.org/2016,63409)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 2016 - I-10 W 109/16 (https://dejure.org/2016,63409)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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    Gerichtskostenpflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft in einem Rechtsstreit betreffend ein von ihr getätigtes Zins-swap-Geschäft

  • rechtsportal.de

    Gerichtskostenpflicht einer kommunalen Gebietskörperschaft in einem Rechtsstreit betreffend ein von ihr getätigtes Zins-swap-Geschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09

    Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - 10 W 109/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso Senat, I-10 W 138/14, Beschluss vom 2. Oktober 2014; I-10 W 106/14, Beschluss vom 21. August 2014).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2014 - 10 W 138/14

    Gebührenfreiheit eines Abwasserverbands einer Gemeinde als Kostenschuldner der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.2016 - 10 W 109/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso Senat, I-10 W 138/14, Beschluss vom 2. Oktober 2014; I-10 W 106/14, Beschluss vom 21. August 2014).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2019 - 10 W 35/19

    Gerichtsgebührenbefreiung für Gemeinden und Gemeindeverbände

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. I-10 W 109/16, Beschluss vom 4. August 2016 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2016 - 10 W 307/16

    Gerichtsgebührenbefreiung einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen betreffend von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. I-10 W 109/16, Beschluss vom 4. August 2016 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2017 - 10 W 416/17

    Gerichtsgebührenbefreiung einer kommunalen Gebietskörperschaft in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur in Bezug auf den fraglichen Passus wortgleichen Formulierung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ordnet der Zusatz eine sachliche Einschränkung der persönlichen Privilegierung dahin an, dass Gegenstand des Rechtstreit eine nicht wirtschaftliche Betätigung der Gebietskörperschaft bilden muss (BGH VI ZB 65/09, Beschluss vom 20. April 2010, juris Rn. 13; ebenso ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. I-10 W 109/16, Beschluss vom 4. August 2016 m.w.N.).
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