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   OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - I-3 Wx 61/18   

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OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - I-3 Wx 61/18 (https://dejure.org/2018,37601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2018 - I-3 Wx 61/18 (https://dejure.org/2018,37601)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - I-3 Wx 61/18 (https://dejure.org/2018,37601)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 617
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 1 S 388/22

    Änderung des Familiennamens eines Kindes zur Abwehr der Gefahr einer

    Insbesondere kann der offenbar schon in das Personenstandsregister eingetragene geänderte Familienname der Beigeladenen zu 2 und 3 ("..."), der sich aufgrund der von dem Senat wiederhergestellten aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Namensänderung mit Wirkung ex tunc nunmehr bereits im Zeitpunkt seiner Eintragung als fehlerhaft darstellte, auf einen Antrag des Standesamtes nach § 48 Abs. 2 Satz 1 PStG durch das Gericht berichtigt werden (zur Abgrenzung von gerichtlicher Berichtigung nach § 48 PStG bei Fehlerhaftigkeit im Zeitpunkt der Eintragung und Folgebeurkundung nach § 27 PStG bei nachträglich auftretender Fehlerhaftigkeit vgl. nur OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.07.2021 - 3 W 98/20 -, juris Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2018 - I-3 Wx 61/18 u.a. -, juris Rn. 24; jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2021 - 3 W 98/20

    Personenstandssache: Anspruch auf Berichtigung eines Familiennamens "von ..."

    Voraussetzung für die Anordnung einer Berichtigung durch das Gericht ist dessen Überzeugung davon, dass die vorhandene Eintragung unrichtig ist, und weiter davon, dass die beantragte Eintragung richtig ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2020 - I-3 Wx 252/18 - NJOZ 2020, 905, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 2018 - 3 Wx 61/18 - BeckRS 2018, 28527 Rn. 16, beck-online).
  • OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 3 W 98/20

    Änderung eines Familiennamens um den Zusatz Freiherr von; Nichtführen der

    Voraussetzung für die Anordnung einer Berichtigung durch das Gericht ist dessen Überzeugung davon, dass die vorhandene Eintragung unrichtig ist, und weiter davon, dass die beantragte Eintragung richtig ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. April 2020 - I-3 Wx 252/18 - NJOZ 2020, 905, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Oktober 2018 - 3 Wx 61/18 - BeckRS 2018, 28527 Rn. 16, beck-online).
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