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OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1132, 1175; GBO § 27
Zustimmung des Eigentümers zur Löschung eines Grundpfandrechts (m. Anm. Wochner) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.07.1973 - V ZB 8/73
Änderung des Erbbauzinses; Vormerkung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Reallast des Inhalts, daß ein neu festgesetzter Erbbauzins zu entrichten sei, eingetragen werden (BGHZ 22, 220, 224 f. = DNotZ 1957, 300 ; BGHZ 61, 209, 211 = DNotZ 1974, 90; OLG Hamm OLGZ 1967, 450, 453 = DNotZ 1968, 126).Wann ein solcher Anspruch noch genügend bestimmbar sei, kann nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden ( BGHZ 61, 209, 211 = DNotZ 1974, 126 ).
- BGH, 28.11.1956 - V ZR 40/56
Änderung des Erbbauzinse
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94
Unter diesen Voraussetzungen kann eine Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Reallast des Inhalts, daß ein neu festgesetzter Erbbauzins zu entrichten sei, eingetragen werden (BGHZ 22, 220, 224 f. = DNotZ 1957, 300 ; BGHZ 61, 209, 211 = DNotZ 1974, 90; OLG Hamm OLGZ 1967, 450, 453 = DNotZ 1968, 126). - BGH, 09.05.1969 - V ZR 26/66
Mithaftverzicht bei Gesamtgrundschuld
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94
Eine solche Verzichtserklärung bedarf nicht der Zustimmung des Eigentümers ( BGHZ 52, 93, 96). - OLG Hamm, 28.04.1995 - 15 W 374/94
Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erhöhung des Erbbauzinses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94
6. Liegenschaftsrecht/Erbbaurecht - Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Erhöhung des Erbbauzinses (OLG Hamm, Beschluß vom 28.4. 1995 - 15 W 374/94 - mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Karl-Dieter Schmidt, Hamm) BGB § 883 Abs. 1 ErbbauVO § 9 a Abs. 1 u. 3 1. Der Bestimmtheitsgrundsatz gilt auch für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des künftigen Anspruchs auf Bestellung einer Reallast für den erhöhten Erbbauzins, der aufgrund einer Anpassungsvereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten zu zahlen ist. - RG, 05.12.1908 - V 128/08
Bedarf es zur Eintragung der Verteilung des Forderungsbetrages einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.1994 - 3 Wx 459/94
Bereits das Reichsgericht vertrat die Auffassung, daß die zur Durchführung der Verteilung erforderliche Eintragung keine Löschung darstelle, weshalb dem Gläubiger das ihm zustehende Recht, das gesamte Grundpfandrecht unabhängig vom Eigentümer zu verteilen, nicht durch § 27 GBO entzogen werden dürfe ( RGZ 70, 91, 93).