Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - I-10 U 36/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung einer Beweisaufnahme wegen Unschlüssigkeit des Vortrages des Klägers; Pflicht zur sofortigen Annahme eines Angebotes, nach dem ein Pachtverhältnis jederzeit ohne Frist gekündigt werden kann; Notwendigkeit einer Annahmeerklärungen bei unentgeltlichen Zuwendungen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mietzahlungsverpflichtung nach vorzeitigem Auszug trotz kleinerer Umbauarbeiten des Vermieters
- Judicialis
BGB § 147 Abs. 1; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 537 Abs. 2; ; BGB § 552 Satz 3; ; BGB § 581 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Vermieters auf Zahlung rückständiger Miete und Nebenkosten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausfall der Mietzinspflicht wegen Gebrauchsentziehung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Vorzeitig ausgezogen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Der Mieter kann sich nach der Rechtsprechung des BGH (GE 2000, 340 = NZM 2000, 184 = WuM 2000, 248 = ZMR 2000, 207) gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters regelmäßig nicht darauf berufen kann, dieser sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen (§ 552 Satz 3 a.F. BGB), wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat; in einem solchen Einwand läge dann eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung (BGHZ 122, 163 = NJW 1993, 1645). - BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91
Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Der Mieter kann sich nach der Rechtsprechung des BGH (GE 2000, 340 = NZM 2000, 184 = WuM 2000, 248 = ZMR 2000, 207) gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters regelmäßig nicht darauf berufen kann, dieser sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen (§ 552 Satz 3 a.F. BGB), wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat; in einem solchen Einwand läge dann eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung (BGHZ 122, 163 = NJW 1993, 1645). - KG, 01.10.2001 - 8 U 3861/00
Ausserordentliches Kündigunsrecht des Mieters wegen Gesundheitbeeinträchtigung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Der Vermieter muss sich in einem solchen Falle nur die Vorteile anrechnen lassen, die er durch die Weitervermietung erlangt hat (§ 552 Satz 2 a.F. BGB, vgl. hierzu KG, Urt. v. 1.10.2001, GE 2001, 1539 - 8 U 3861/00).
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02
Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Eine derartige Verkehrssitte kann im allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (BGH, Urt. v. 14.10.2003, XI ZR 101/02; BGH, WM 1999, 2477, 2478). - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Eine derartige Verkehrssitte kann im allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (…BGH, Urt. v. 14.10.2003, XI ZR 101/02; BGH, WM 1999, 2477, 2478). - OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 10 U 103/03
Zur Gebrauchsüberlassung des Mieters an einen Dritten gem. § 537 Abs. 2 BGB
Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2004 - 10 U 36/04
Ist der Pächter aber endgültig ausgezogen und hat er keinen Besitzwillen mehr, kommt eine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des Pachtzinses wegen Gebrauchsentziehung bzw. Gebrauchsüberlassung an einen Dritten (analog) § 537 Abs. 2 BGB nicht in Betracht (Senat, Urt. v. 26.2.2004, 10 U 103/03).