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   OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - I-16 U 291/20   

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OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - I-16 U 291/20 (https://dejure.org/2021,47973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2021 - I-16 U 291/20 (https://dejure.org/2021,47973)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2021 - I-16 U 291/20 (https://dejure.org/2021,47973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Der Darlehensgeber kann im Rückabwicklungsschuldverhältnis, das im Falle des verbundenen Geschäfts eines im stationären Handel abgeschlossenen Autokaufvertrags und Verbraucherdarlehensvertrags durch den Widerruf des Verbraucherdarlehensvertrags entstanden ist, dem ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung Darlehensvertrag zur Finanzierung eines gebrauchten Pkw Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Nichtrückgabe des finanzierten Fahrzeugs Nichtrückgabe einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Aus der Verweisung des § 358 Abs. 4 S. 1 BGB a.F. auf die Vorschriften, die gelten würden, wenn der verbundene Vertrag selbst hätte widerrufen werden können, folgt allerdings, dass der Darlehensnehmer gemäß § 357 Abs. 4 S. 1 BGB a.F. mit der Rückgabe des Fahrzeugs vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rn. 22-24).

    Darauf, dass die Beklagte, anders als der Kläger meint, den bereits erwähnten Anspruch auf Ersatz des durch die (fortgesetzte) Nutzung eingetretenen Wertverlusts an dem Fahrzeug hat, weil sie den Kläger durch die Widerrufsinformation auf diese Rechtsfolge hinlänglich hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rn. 30- 35), kommt es für die Bewertung des Verhaltens des Klägers als rechtsmissbräuchlich unter dem Gesichtspunkt des unauflösbaren Selbstwiderspruchs nicht an.

    Zwar hat die Beklagte, anders als der Kläger meint, den bereits erwähnten Anspruch auf Ersatz des durch die (fortgesetzte) Nutzung eingetretenen Wertverlusts an dem Fahrzeug, weil sie den Kläger durch die Widerrufsinformation auf diese Rechtsfolge hinlänglich hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rn. 30- 35).

    Der, im Übrigen nicht nach dem Ausmaß der Nutzung, sondern nach der Vergleichswertmethode zu berechnende Wertersatzanspruch (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rn. 40 ff) gleicht nur den Wertverlust aus, den das Fahrzeug bis zur Rückgabe erlitten hat.

    Da der Kläger, wie bereits ausgeführt, im Rahmen der §§ 357 f. BGB a.F. vorleistungspflichtig ist, setzt der Schuldnerverzug der Beklagten voraus, dass ihr die Rückgabe des Fahrzeugs in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, Rn. 22 ff.).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Ein bloßer Verweis im Kreditvertrag auf eine im Internet abrufbare Verfahrensordnung oder auf ein anderes Schriftstück oder Dokument, in dem die Modalitäten der außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren festgelegt sind, reicht dagegen nicht aus (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, Rn. 137 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19, Rn. 47).

    Im Kreditvertrag müssen mithin die wesentlichen Informationen über alle dem Verbraucher zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die mit diesen Verfahren verbundenen Kosten, darüber, ob die Beschwerde oder der Rechtsbehelf per Post oder elektronisch einzureichen ist, über die physische oder elektronische Adresse, an die die Beschwerde oder der Rechtsbehelf zu senden ist, und über die sonstigen formalen Voraussetzungen, denen die Beschwerde oder der Rechtsbehelf unterliegt, angegeben werden (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, Rn. 138).

    Aufgrund dessen beschränken sich die in diesem Zusammenhang in den Kreditvertrag aufzunehmenden Angaben auf dasjenige, was erforderlich ist, um sicherzustellen, dass der Kreditnehmer in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, ob es für ihn zweckmäßig ist, eines dieser Verfahren in Anspruch zu nehmen (so auch der Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 15.07.2021 - C-33/20, Rn. 91 f.).

    Wie der EuGH mit Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20 - entschieden hat, unterliegt das Widerrufsrecht im Falle einer fehlerhaften Widerrufsinformation bzw. Widerrufsbelehrung keiner zeitlichen Befristung und kann der Ausübung des Widerrufsrechts nicht der Einwand der Verwirkung oder des Rechtsmissbrauchs entgegen gesetzt werden (EuGH, a.a.O., Rn. 116-127).

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    An diesem Ergebnis ändere auch die Entscheidung des EuGH vom 26.03.2020 - C-66/19 - nichts, da die Widerrufsinformation vorliegend dem Gesetzestext entspreche.

    Ein bloßer Verweis im Kreditvertrag auf eine im Internet abrufbare Verfahrensordnung oder auf ein anderes Schriftstück oder Dokument, in dem die Modalitäten der außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren festgelegt sind, reicht dagegen nicht aus (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, Rn. 137 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 26.03.2020 - C-66/19, Rn. 47).

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    In diesem Fall hat er an dieser Feststellung ein schutzwürdiges Interesse, weil sich die Beklagte mit ihrer Auffassung, ein erklärter Widerruf sei unwirksam, hinsichtlich noch nicht geleisteter Zahlungen fortbestehender Primärerfüllungsansprüche berühmt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, Rn. 15).

    Das Feststellungsinteresse, das wie jede andere Zulässigkeitsvoraussetzung auch bei Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen muss, setzt im Falle einer negativen Feststellungsklage die von der Beklagten (nicht notwendig ausdrücklich) aufgestellte Bestandsbehauptung ("Berühmen") der vom Kläger verneinten Rechtslage voraus (BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15, Rn. 13).

  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 33/15

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Dem Klageantrag zu 4) - Feststellung des Annahmeverzugs - kommt kein eigenständiger Gegenstandswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2010 - XI ZR 219/09; Beschluss vom 25.10.2016 - XI ZR 33/15, Rn. 3).
  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 219/09

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Hinblick auf den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Dem Klageantrag zu 4) - Feststellung des Annahmeverzugs - kommt kein eigenständiger Gegenstandswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.2010 - XI ZR 219/09; Beschluss vom 25.10.2016 - XI ZR 33/15, Rn. 3).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Vor der Entstehung von Rückabwicklungsansprüchen soll die Widerrufsinformation nicht schützen (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, Rn. 35).
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Dabei kann sich der Kläger auch nicht darauf berufen, der Einwand des § 814 BGB sei ausgeschlossen, weil er nach Widerruf (vgl. Wortlaut der E-Mail vom 30.04.2019) nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt habe (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 17.02.1982 - IVb ZR 657/80, Rn. 10).
  • BGH, 01.06.2021 - XI ZR 149/20

    Widerruf einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Ein wörtliches Angebot des Klägers ist zur Herbeiführung eines Annahmeverzuges der Beklagten unzureichend, weil dieses im Hinblick auf die Eigenschaft der Verpflichtung zur Herausgabe des Fahrzeugs als Bring- oder Schickschuld die Voraussetzungen der §§ 294, 295 BGB nicht erfüllt, sofern die Beklagte nicht erklärt, dass sie die Leistung nicht annehmen wird (BGH, Urteil vom 01.06.2021 - XI ZR 149/20 Rn. 17).
  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15

    Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20
    Im Hinblick auf das Vorabersuchen des Landgerichts Ravensburg vom 19.03.2021 - 2 O 282/19, Rn. 281 ff. - ist keine Aussetzung des Verfahrens erforderlich, weil die Vorlagefrage derartig offenkundig dahin zu beantworten ist, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair" - vgl. BGH, Urteil vom 12.11.2017 - XI ZR 590/15, Rn. 36).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • EuGH, 09.11.2016 - C-42/15

    Unterlässt es ein Kreditgeber eines Verbraucherkredits, bestimmte wesentliche

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 228/17

    Internationale Zuständigkeit bei Rückgewähr darlehensfinanzierter

  • BGH, 04.12.2014 - VII ZR 4/13

    Erstreckung der Rechtskraft eines die Vollstreckungsgegenklage abweisenden

  • BGH, 03.12.2019 - XI ZR 100/19

    Der finanzierte Autokauf - und der Widerruf nach erfolgter Abzahlung

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Unzureichende

    Mangels entsprechender anderweitiger gesetzlicher Vorgaben muss es daher bei dem gesetzlich vorgesehenen Regelfall einer grundsätzlichen Rückabwicklung der Vertragsbeziehungen im Falle eines wirksamen Widerrufs verbleiben (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20, Rn. 29, juris).
  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage;

    Schickschuld und begründet daher kein ordnungsgemäßes Angebot (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20, Rn. 36, juris).

    Auch dieses Angebot verkennt mithin das Wesen der Bring- bzw. Schickschuld (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20, Rn. 36, juris).

    Daraus wiederum ergibt sich, dass auch die Annahme eines Missbrauchs die einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte betreffend die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2022 - 4 U 212/20 -, Rn. 42, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20 -, Rn. 33, 44, juris, für die Vorleistungspflicht).

  • OLG Schleswig, 31.03.2022 - 5 U 155/21

    Vorlagefragen an EuGH: Wirksamkeit des Widerrufs eines auf Abschluss eines

    Ein Rechtsmissbrauch in Form widersprüchlichen Verhaltens soll nach der Rechtsprechung von Oberlandesgerichten aus dem Verhalten des Verbrauchers im Rahmen der Rückabwicklung gefolgert werden können (z. B.: OLG Düsseldorf, ECLI:DE:OLGD:2021:1104.16U291.20.00, juris Rn. 33).

    Der Verbraucher verhalte sich widersprüchlich, wenn er im Rahmen der Rückabwicklung die Rückzahlung der von ihm gezahlten Raten verlange, obwohl er selbst durch die über den Widerrufszeitpunkt hinaus fortgesetzte Nutzung des Fahrzeugs gegen seine eigene, nach der Vorstellung des Gesetzgebers spätestens nach 14 Tagen zu bewirkende Vorleistungspflicht zur Rückgabe des Fahrzeugs verstieße (OLG Düsseldorf, ECLI:DE:OLGD:2021:1104.16U291.20.00, juris Rn. 35).

  • OLG Celle, 25.03.2022 - 3 U 130/21

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

    Mangels entsprechender anderweitiger gesetzlicher Vorgaben muss es daher bei dem gesetzlich vorgesehenen Regelfall einer grundsätzlichen Rückabwicklung der Vertragsbeziehungen im Falle eines wirksamen Widerrufs verbleiben (so auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 199/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Daraus folgt jedoch, dass auch die Annahme eines Missbrauchs der einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte, der darauf gestützt ist, dass der Verbraucher in das nationalrechtlich geregelte Regime der Rückabwicklung des mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrag eingriffen hat, die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Senat, Urt. v. 13.10.2021, a.a.O., Rn. 58; so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2021 - I-16 U 291/20 - Rn. 33, 44).

    Jedoch ist der Kläger - anders als § 298 BGB voraussetzt - nicht nur Zug-um-Zug gegen Rückzahlung zur Rückgabe und Übereignung verpflichtet, sondern vorleistungspflichtig (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2021 - I-16 U 291/20 - Rn. 36).

  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 20/22

    Rückabwicklung eines mit einem Kraftfahrzeugkaufvertrag verbundenen

    Das insoweit unterbreitete Angebot des Klägers einer Rückgabe des Fahrzeuges bei einem Vertragspartner der Beklagten "in der Nähe des Klägers" verkennt das Wesen der Bring- bzw. Schickschuld (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. November 2021 - I-16 U 291/20, Rn. 36, juris).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

    Daraus folgt jedoch, dass auch die Annahme eines Missbrauchs der einem Verbraucher infolge eines wirksamen Widerrufs eingeräumten Rechte, der darauf gestützt ist, dass der Verbraucher in das nationalrechtlich geregelte Regime der Rückabwicklung des mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrag eingriffen hat, die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts nicht beeinträchtigt (vgl. Senat, Urt. v. 13.10.2021, a.a.O., Rn. 58; so auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2021 - I-16 U 291/20 - Rn. 33, 44).
  • OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22

    Negative Feststellungsklage; Vorleistungspflicht; Leistungsverweigerungsrecht;

    Mangels entsprechender anderweitiger gesetzlicher Vorgaben muss es daher bei dem gesetzlich vorgesehenen Regelfall einer grundsätzlichen Rückabwicklung der Vertragsbeziehungen im Falle eines wirksamen Widerrufs verbleiben (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20, Rn. 29, juris).
  • OLG Celle, 25.05.2022 - 3 U 154/21
    Mangels entsprechender anderweitiger gesetzlicher Vorgaben muss es daher bei dem gesetzlich vorgesehenen Regelfall einer grundsätzlichen Rückabwicklung der Vertragsbeziehungen im Falle eines wirksamen Widerrufs verbleiben (so auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 4. November 2021 - I-16 U 291/20 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss

    Ein solcher Widerspruch im Verhalten könne sich daraus ergeben, dass der Verbraucher sich einerseits auf den Widerruf des Darlehensvertrags berufe, andererseits aber das Fahrzeug auch nach seinem wirksam erklärten Widerruf weiterbenutze und dadurch bewusst und gewollt auf Kosten der finanzierenden Bank im Wert mindere (BGH, Vorlagebeschluss vom 31.01.2022 - XI ZR 113/21 -, juris Rn. 73; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2021 - 16 U 291/20 -, juris Rn. 35 [Nichtzulassungsbeschwerde.
  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 13/22

    Aussetzungsbeschluss unter Bezugnahme auf EuGH-Vorlage eines fremden Verfahrens -

  • KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21

    Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21

    Weiternutzung und Verkauf eines Fahrzeugs nach Widerruf

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 60/21

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Finanzierung eines Kraftfahrzeug: Erforderliche

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 4 U 212/20

    Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs;

  • LG Wuppertal, 02.02.2023 - 4 O 344/21

    Autofinanzierung: Kein Widerrufsrecht nach Treu und Glauben

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 92/21

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Autokreditvertrags

  • OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss

  • OLG Braunschweig, 28.02.2023 - 4 U 11/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage;

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