Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7162
OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97 (https://dejure.org/1998,7162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.1998 - 7 U 144/97 (https://dejure.org/1998,7162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 7 U 144/97 (https://dejure.org/1998,7162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,7162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2336, 2333
    Umfang der Begründung bei Pflichtteilsentzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formgerechte Erklärung der Pflichtteilsentziehung; Erforderlichkeit einer gewissen Konkretisierung der Gründe der Entziehung im Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2336
    Anforderungen an die Begründung bei Pflichtteilsentziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Begründungumfang bei Pflichtteilsentziehung

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 6 O 231/96
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1469
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß die Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung neben der Entziehungserklärung (§ 2336 I BGB ) jedenfalls im Rahmen des § 2333 Nr. 1 bis 4 BGB gemäß § 2336 II BGB auch die Angabe eines zutreffenden Kernsachverhalts in dem Testament voraussetzt (vgl. BGH NJW 1985, 1554, 1555 m.w.H.).
  • RG, 04.11.1941 - VII 45/41

    1. Wird dem Erfordernis der Angabe des Entziehungsgrundes in der letztwilligen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97
    Wenn auch das Reichsgericht in RGZ 168, 34 (36) angenommen hat, dem Erfordernis des § 2336 II BGB könne entsprochen sein, wenn der Erblasser in seinem Testament wegen der Gründe für die von ihm verfügte Pflichtteilsentziehung auf bestimmte Scheidungsakten verwiesen habe, so hat es eine derartige Lage aber deutlich als Grenzfall gekennzeichnet und ausgeführt, das Merkmal könne "noch" als erfüllt angesehen werden, und zwar "um deswillen", weil die Scheidungsklage seinerzeit bereits anhängig und sonach ohne besondere Schwierigkeiten und ohne Unklarheit aus den Gerichtsakten festzustellen gewesen sei, welche Entziehungsgründe der Erblasser habe angeben wollen.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2020 - 3 W 40/20

    Anforderungen an die Begründung der testamentarischen Entziehung des Pflichtteils

    Ebenfalls nicht ausreichend wären lediglich Angaben zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren (so etwa in OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1469 ).
  • LG Frankenthal, 11.03.2021 - 8 O 308/20

    Wirksamkeit Pflichtteilsentziehung

    Dieser Formvorschrift wird nicht schon dadurch Genüge getan, dass der Erblasser wegen des Entziehungsgrundes lediglich auf andere, der Testamentsform nicht entsprechende Erklärungen verweist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Dezember 1998 - 7 U 144/97 -, Rn. 10-11 mwN, juris).
  • OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 208/04

    Pflichtteilsentziehung: Anforderungen an eine formgültige Darlegung des

    Der Formvorschrift des § 2336 Abs. 2 BGB wird nicht schon dadurch genüge getan, dass der Erblasser wegen des Entziehungsgrundes lediglich auf andere, der Testamentsform nicht entsprechende Erklärungen verweist (BGHZ a. a. O. S. 41; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1469).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht