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   OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - I-2 U 127/02   

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OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - I-2 U 127/02 (https://dejure.org/2004,17139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2004 - I-2 U 127/02 (https://dejure.org/2004,17139)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - I-2 U 127/02 (https://dejure.org/2004,17139)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    Ausnahmen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Fall zugelassen hat, dass sich der Patentinhaber und der Verletzungsbeklagte auch im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren gegenüber gestanden haben und der Patentinhaber dort erklärt hat, für eine bestimmte dem angegriffenen Gegenstand entsprechende Ausführungsform aus dem Patent keinen Schutz beanspruchen zu wollen (BGH GRUR 1993, 886, 888 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377, 3379 f. - Weichvorrichtung II), kommen hier nicht zum Tragen, weil die Beanstandungen des Prüfers und die darauf hin erfolgten Äußerungen der Patentanmelderin, aus der der Beklagte zu 2) eine Beschränkung des dem Klagepatent zukommenden Schutzbereichs ableiten will, im Erteilungsverfahren des Klagepatentes gefallen sind, an dem die Beklagten nicht beteiligt waren.
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    Ausnahmen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Fall zugelassen hat, dass sich der Patentinhaber und der Verletzungsbeklagte auch im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren gegenüber gestanden haben und der Patentinhaber dort erklärt hat, für eine bestimmte dem angegriffenen Gegenstand entsprechende Ausführungsform aus dem Patent keinen Schutz beanspruchen zu wollen (BGH GRUR 1993, 886, 888 - Weichvorrichtung I; NJW 1997, 3377, 3379 f. - Weichvorrichtung II), kommen hier nicht zum Tragen, weil die Beanstandungen des Prüfers und die darauf hin erfolgten Äußerungen der Patentanmelderin, aus der der Beklagte zu 2) eine Beschränkung des dem Klagepatent zukommenden Schutzbereichs ableiten will, im Erteilungsverfahren des Klagepatentes gefallen sind, an dem die Beklagten nicht beteiligt waren.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    Sich ausschließlich aus dem Ablauf des Erteilungsverfahrens ergebende Tatsachen dürfen dagegen bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patentes nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513/514 - Kunststoffrohrteil; 1992, 40, 41 - beheizbarer Atemluftschlauch; Benkard/Scharen, EPÜ, Artikel 69, Rdnr. 78 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.09.1991 - X ZR 37/90

    Patentrechtliche Bedeutung bestimmter Merkmale Mittelbare Patentnutzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    Sich ausschließlich aus dem Ablauf des Erteilungsverfahrens ergebende Tatsachen dürfen dagegen bei der Bemessung des Schutzbereichs eines Patentes nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513/514 - Kunststoffrohrteil; 1992, 40, 41 - beheizbarer Atemluftschlauch; Benkard/Scharen, EPÜ, Artikel 69, Rdnr. 78 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.07.1960 - I ZR 76/59

    Anspruch auf Schadensersatz - Verletzung eines Patentanspruchs - Auslegung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    aa) Mit diesem Einwand kann der Beklagte zu 2) schon deshalb nicht gehört werden, weil die angegriffene Ausführungsform die in Anspruch 1 des Klagepatentes niedergelegte technische Lehre wortsinngemäß erfüllt und nur aus den Erteilungsakten ersichtliche Vorgänge nicht zu einer Einschränkung unter den unmittelbaren Gegenstand der Erfindung führen (vgl. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1961, 77, 78 - Blinkleuchte; Busse/Keukenschrijver Nr. 10, PatG, 5. Aufl., § 14, Rdnr. 71).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1978 - 2 U 73/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    Unabhängig von der Stellung, die er im Unternehmen der Beklagten zu 1. hat, haftet er jedenfalls vom Zeitpunkt der Abmahnung an auf Unterlassung, Rechnungslegung und Schadenersatz (vgl. Senat in GRUR 1978, 588 - Inlandsvertreter).
  • BGH, 15.06.1978 - X ZR 46/76

    Windschutzblech

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    Unter der Geltung des PatG 1968 war es allerdings anerkannt, dass zur Bestimmung des einem Patent zukommenden Schutzumfanges auch im Erteilungsverfahren erfolgte Verzichte und Beschränkungen berücksichtigt werden mussten (vgl. BGHZ 72, 119, 130 f. - Windschutzblech; BGH, GRUR 1980, 280, 282 - Rolladenleiste; w. Nachw. bei Benkard/Ullmann, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 9. Auflage, § 14 PatG, Rdn. 80), und auch für die Schutzbereichsbestimmung nach neuem Recht will eine in der Literatur vertretene Ansicht daran jedenfalls für bestimmte Fallgestaltungen festhalten (Rogge, Mitt. 1998, 201, 204 ; Ballhaus/Sikinger, GRUR 1986, 337, 342).
  • BGH, 16.12.1958 - I ZR 174/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    aa) Mit diesem Einwand kann der Beklagte zu 2) schon deshalb nicht gehört werden, weil die angegriffene Ausführungsform die in Anspruch 1 des Klagepatentes niedergelegte technische Lehre wortsinngemäß erfüllt und nur aus den Erteilungsakten ersichtliche Vorgänge nicht zu einer Einschränkung unter den unmittelbaren Gegenstand der Erfindung führen (vgl. BGH GRUR 1959, 317, 319 - Schaumgummi; 1961, 77, 78 - Blinkleuchte; Busse/Keukenschrijver Nr. 10, PatG, 5. Aufl., § 14, Rdnr. 71).
  • BGH, 20.12.1979 - X ZR 85/78

    Schutzanspruch eines Patentinhabers aus dem Klagepatent infolge der Einschränkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2004 - 2 U 127/02
    Unter der Geltung des PatG 1968 war es allerdings anerkannt, dass zur Bestimmung des einem Patent zukommenden Schutzumfanges auch im Erteilungsverfahren erfolgte Verzichte und Beschränkungen berücksichtigt werden mussten (vgl. BGHZ 72, 119, 130 f. - Windschutzblech; BGH, GRUR 1980, 280, 282 - Rolladenleiste; w. Nachw. bei Benkard/Ullmann, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 9. Auflage, § 14 PatG, Rdn. 80), und auch für die Schutzbereichsbestimmung nach neuem Recht will eine in der Literatur vertretene Ansicht daran jedenfalls für bestimmte Fallgestaltungen festhalten (Rogge, Mitt. 1998, 201, 204 ; Ballhaus/Sikinger, GRUR 1986, 337, 342).
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