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   OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - I-6 W 63/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1623
OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - I-6 W 63/12 (https://dejure.org/2013,1623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2013 - I-6 W 63/12 (https://dejure.org/2013,1623)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - I-6 W 63/12 (https://dejure.org/2013,1623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen einer erfolgreichen Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer später insolvent gewordenen Gesellschaft im Hinblick auf die Insolvenzmasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240 S. 2
    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenz der beklagten Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen Gesellschafterbeschluss kann Insolvenzmasse betreffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 875
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 6 W 63/12
    Da die Kosten eines Beschwerdeverfahrens gemäß § 252 ZPO Teil derjenigen Kosten sind, die gemäß § 91 ZPO der Partei auferlegt werden, die in der Hauptsache unterliegt (BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II ZB 30/04), ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst.
  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 246/09

    Aktiengesellschaft: Unterbrechung von Beschlussmängelverfahren durch Eröffnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 6 W 63/12
    Die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen einen in der Hauptversammlung gefassten Beschluss betrifft die Insolvenzmasse, wenn die erfolgreiche Anfechtung zu einer Verringerung der Teilungsmasse oder einer Erhöhung der Schuldenmasse führen würde (Schumacher in MünchKommInsO, 2. Auflage, Vor §§ 85 - 87, Rz. 39; im Ergebnis ebenso, wenngleich ohne ausdrückliche Unterscheidung zwischen Teilungs- und Schuldenmasse: BGH, Versäumnisurteil vom 19.07.2011 - II ZR 246/09, Rz. 9, der die vorgenannte Stimme in der Rechtsliteratur zustimmend zitiert).
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