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   OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-24 U 61/12   

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OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - I-24 U 61/12 (https://dejure.org/2013,17979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.03.2013 - I-24 U 61/12 (https://dejure.org/2013,17979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. März 2013 - I-24 U 61/12 (https://dejure.org/2013,17979)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 611; BGB § 249 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche gegen den Verfahrensbevollmächtigten im Scheidungsverfahren wegen Nachteilen auf Grund der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach neuem Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Scheidung: Schadensersatz wegen zu später Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte können für unterlassene Stellung eines eigenen Scheidungsantrags haften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte können für unterlassene Stellung eines eigenen Scheidungsantrags haften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 223/07

    Rechtsanwaltshaftung: Verschuldet unvollständiger Abschluss einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Soweit der Bundesgerichtshof früher angenommen hat, die Ersatzpflicht des Rechtsanwalts sei in derartigen Fällen nach dem Rechtsgedanken des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 2007, IX ZR 142/05, FamRZ 2007, 1316), hält er hieran nicht mehr fest (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 223/07, NJW 2010, 1961).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2010 (IX ZR 223/07, NJW 2010, 1961) im Übrigen lediglich Zahlungen zum Ausgleich einer erlittenen Einbuße an Rentenanwartschaften im Wege des Schadensersatzes angeordnet.

    Soweit der Bundesgerichtshof früher angenommen hat, die Ersatzpflicht des Rechtsanwalts sei in derartigen Fällen nach dem Rechtsgedanken des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB eingeschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 2007, IX ZR 142/05, FamRZ 2007, 1316), hält er hieran nicht mehr fest (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.2010, IX ZR 223/07, NJW 2010, 1961).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 15.04.2010 (IX ZR 223/07, NJW 2010, 1961) im Übrigen lediglich Zahlungen zum Ausgleich einer erlittenen Einbuße an Rentenanwartschaften im Wege des Schadensersatzes angeordnet.

  • OLG München, 18.01.2001 - 29 U 2962/00

    Irreführung durch Briefkopfgestaltung überörtlicher Partnerschaft von Patent- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Wird aber ein Mitglied einer Kanzlei als "Scheinpartner" im Verkehr wie ein Partner wahrgenommen, richtet sich dessen Haftung entsprechend § 8 PartGG (vgl. Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 377 m.w.N.; OLG München, NJW-RR 2001, 1358).

    Die Annahme der Klägerin, bei dem Zusammenschluss der Beklagten handele es sich um eine BGB-Gesellschaft, war daher für sie erkennbar nicht gerechtfertigt (vgl. OLG München, DB 2001, 809, Rn. 56).

    Wird aber ein Mitglied einer Kanzlei als "Scheinpartner" im Verkehr wie ein Partner wahrgenommen, richtet sich dessen Haftung entsprechend § 8 PartGG (vgl. Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Auflage, Rdn. 377 m.w.N.; OLG München, NJW-RR 2001, 1358).

    Die Annahme der Klägerin, bei dem Zusammenschluss der Beklagten handele es sich um eine BGB-Gesellschaft, war daher für sie erkennbar nicht gerechtfertigt (vgl. OLG München, DB 2001, 809, Rn. 56).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Der Beweis, dass die Vertragsverletzung zum Schaden geführt hat, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 3071 m.w.N.), der der Senat folgt (vgl. nur Senat, MDR 2011, 1016) unter Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen.

    Wenn dabei im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH NJW 2005, 3071).

    Der Beweis, dass die Vertragsverletzung zum Schaden geführt hat, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2005, 3071 m.w.N.), der der Senat folgt (vgl. nur Senat, MDR 2011, 1016) unter Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen.

    Wenn dabei im Haftpflichtprozess die Frage, ob dem Mandanten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Rechtsanwalts ein Schaden entstanden ist, vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt, muss das Regressgericht selbst prüfen, wie jenes Verfahren richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH NJW 2005, 3071).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 147/10

    Versorgungsausgleich: Wegfall des Ausgleichsanspruchs der Ehefrau wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Ein derartiges eheliches Fehlverhalten rechtfertigt im schlimmsten Fall nicht nur die Herabsetzung oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1474 f.; BGH, FamRZ 2012, 845), sondern es kann dem Verpflichteten auch im Rahmen der nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. zu treffenden Ermessensentscheidung es unzumutbar erscheinen lassen, weitere Anrechte des Berechtigten durch Beitragszahlungen zu begründen.

    Ein derartiges eheliches Fehlverhalten rechtfertigt im schlimmsten Fall nicht nur die Herabsetzung oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1474 f.; BGH, FamRZ 2012, 845), sondern es kann dem Verpflichteten auch im Rahmen der nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. zu treffenden Ermessensentscheidung es unzumutbar erscheinen lassen, weitere Anrechte des Berechtigten durch Beitragszahlungen zu begründen.

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Bei der Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der zu entrichtenden Beiträge zu dem erlangten Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung in keinem günstigen Verhältnis steht und die Interessen des Berechtigten am Erwerb eigener Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung gegenüber den Interessen des Verpflichteten an weitgehender Schonung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu hoch zu bewerten sind (vgl. BGH, FamRZ 1997, 166).

    Bei der Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass die Höhe der zu entrichtenden Beiträge zu dem erlangten Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung in keinem günstigen Verhältnis steht und die Interessen des Berechtigten am Erwerb eigener Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung gegenüber den Interessen des Verpflichteten an weitgehender Schonung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu hoch zu bewerten sind (vgl. BGH, FamRZ 1997, 166).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZB 14/96

    Bezeichnung von Freiberuflergesellschaften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Dieser ist nach der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 PartGG den Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG vorbehalten (BGHZ 135, 257 = NJW 1997, 1109).

    Dieser ist nach der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 PartGG den Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG vorbehalten (BGHZ 135, 257 = NJW 1997, 1109).

  • OLG Hamm, 04.08.2004 - 11 UF 131/03

    Zumutbarkeit der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zwecks Begründung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Während die Verwertung des Familienheims in der Regel nicht verlangt werden kann (BGH, a.a.O.), bestehen bei guten Einkommens- und Vermögensverhältnissen keine Bedenken gegen eine Beitragszahlung, wenn ausreichendes Kapital vorhanden ist, das weder zur Absicherung der eigenen angemessenen Alterssicherung erforderlich ist noch dem Erwerb einer Immobilie dienen soll (OLG Hamm, FamRZ 2005, 988).

    Während die Verwertung des Familienheims in der Regel nicht verlangt werden kann (BGH, a.a.O.), bestehen bei guten Einkommens- und Vermögensverhältnissen keine Bedenken gegen eine Beitragszahlung, wenn ausreichendes Kapital vorhanden ist, das weder zur Absicherung der eigenen angemessenen Alterssicherung erforderlich ist noch dem Erwerb einer Immobilie dienen soll (OLG Hamm, FamRZ 2005, 988).

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1994 - 2 UF 267/92

    Anwendbarkeit des § 1587c Nr. 1 BGB infolge ehelichen Fehlverhaltens -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Ein derartiges eheliches Fehlverhalten rechtfertigt im schlimmsten Fall nicht nur die Herabsetzung oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1474 f.; BGH, FamRZ 2012, 845), sondern es kann dem Verpflichteten auch im Rahmen der nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. zu treffenden Ermessensentscheidung es unzumutbar erscheinen lassen, weitere Anrechte des Berechtigten durch Beitragszahlungen zu begründen.

    Ein derartiges eheliches Fehlverhalten rechtfertigt im schlimmsten Fall nicht nur die Herabsetzung oder den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 1474 f.; BGH, FamRZ 2012, 845), sondern es kann dem Verpflichteten auch im Rahmen der nach § 3b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG a.F. zu treffenden Ermessensentscheidung es unzumutbar erscheinen lassen, weitere Anrechte des Berechtigten durch Beitragszahlungen zu begründen.

  • OLG Naumburg, 16.02.2001 - 14 UF 187/00

    Zum Nachrang des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Auch dies steht zwar im Ermessen des Familiengerichts, ist aber in der Regel durchzuführen (vgl. etwa Palandt/Brudermüller, 68. Auflage, § 3b VAHRG, Rn. 2; OLG f. Sachsen-Anhalt, FamRZ 2001, 1527).

    Auch dies steht zwar im Ermessen des Familiengerichts, ist aber in der Regel durchzuführen (vgl. etwa Palandt/Brudermüller, 68. Auflage, § 3b VAHRG, Rn. 2; OLG f. Sachsen-Anhalt, FamRZ 2001, 1527).

  • OLG Saarbrücken, 10.09.2009 - 6 UF 60/09

    Zumutbarkeit einer Beitragszahlung unter Gestattung der Ratenzahlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.03.2013 - 24 U 61/12
    Aus seinem Einkommen war dem Ehemann die Zahlung des begehrten Beitrags in Raten nicht zuzumuten, da er ansonsten zum Dauerschuldner geworden wäre (vgl. zu diesem Aspekt MüKo-Weber, 5. Auflage, § 3b VAHRG Rn. 36; Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.09.2009, 6 UF 60/09, bei Juris).

    Aus seinem Einkommen war dem Ehemann die Zahlung des begehrten Beitrags in Raten nicht zuzumuten, da er ansonsten zum Dauerschuldner geworden wäre (vgl. zu diesem Aspekt MüKo-Weber, 5. Auflage, § 3b VAHRG Rn. 36; Saarl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.09.2009, 6 UF 60/09, bei Juris).

  • BGH, 25.03.1992 - XII ZB 8/90

    Auswahl von Anrechten verschiedener Versorgungsträger bei erweitertem Splitting

  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 132/90

    Versorgungsträger bei Anwartschaften der Stiftung "Hamburger Öffentliche

  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 142/05

    Rechtsstellung des anwaltlichen Beklagtenvertreters in einem Zivilprozess;

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 92/07

    Berücksichtigung der Unwirksamkeit der in § 78 Abs. 1, § 78 Abs. 2 und 79 Abs. 1

  • BGH, 19.11.2009 - IX ZR 12/09

    Haftung eines mit einem Auftrag befassten Partners einer

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2002 - 24 U 123/01

    Anwaltshaftung- Entschuldungsvergleich - Insolvenzanfechtung - Weiterleitung von

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2009 - 24 U 214/08

    Behinderung: Arbeitsplatzverlust

  • OLG Hamm, 14.01.2010 - 28 U 151/09

    Haftung der Mitglieder einer Partnerschaftsgesellschaft für anwaltliche

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 24 U 147/10

    Schadensersatzpflicht des Prozessanwalts im Kündigungsschutzprozess

  • AG Geldern, 10.11.2009 - 27 F 94/09
  • BGH, 29.03.1990 - IX ZR 24/88

    Kausalitätsnachweis bei Verletzung einer Aufklärungs-, Warn- oder

  • LG Krefeld, 23.02.2012 - 5 O 264/11
  • OLG Brandenburg, 22.03.2018 - 10 U 1/16

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anwaltsvertrag

    Es muss also hinzugedacht werden, dass der Schädiger seine Pflichten ordnungsgemäß erfüllt habe (BGH, NJW 1990, 2128, 2129; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.3.2013 - I-24 U 61/12, BeckRS 2013, 13413).

    Diesem Ergebnis steht die vom Landgericht angeführte Entscheidung (Bl. 157) des OLG Düsseldorf (Urteil vom 5.3.2013 - I-24 U 61/12, BeckRS 2013, 13413) nicht entgegen.

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2018 - 24 U 70/17

    Pflichten des Rechtsvertreters bei Abschluss eines Vergleichs im

    Der Beweis, dass die Vertragsverletzung zum Schaden geführt hat, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 13. Dezember 1951 - IV ZR 123/51, BGHZ 4, 192 (196); vom 9. Juni 1982 - IVa ZR 8/81, Rz. 43; vom 27. Januar 2000 - IX ZR 45/98, Rz. 31 mwN), der der Senat folgt (vgl. nur Urteil vom 5. März 2013 - I-24 U 61/12, Rz. 52 mwN; Beschluss vom 4. April 2011 - I-24 U 147/10, Rz. 7) unter Heranziehung des § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen.
  • LG Frankfurt/Oder, 12.10.2016 - 13 O 187/15
    Dass die Naturalrestitution durch Begründung neuer Anwartschaften auf dem Versicherungskonto des Klägers durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags tatsächlich oder rechtlich unmöglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013, I-24 U 61/12 -, juris), hat der Kläger indes trotz des gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit der Auskunftserteilung durch seinen Rententräger nicht dargelegt.
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