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   OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - I-21 U 164/15   

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https://dejure.org/2016,54384
OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - I-21 U 164/15 (https://dejure.org/2016,54384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2016 - I-21 U 164/15 (https://dejure.org/2016,54384)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2016 - I-21 U 164/15 (https://dejure.org/2016,54384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlende Deutsche Gerichtsbarkeit; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Art. 5 Nr. 3 EuGVVO bei Schadenersatzklagen gegen Mitglieder des Nationalen Hörfunkrates der Republik Griechenland wegen rechtswidriger oder nichtiger Entscheidungen des Hörfunkrates; ...

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche gegen Mitglieder des nationalen Rundfunkrates der Republik Griechenland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - 21 U 164/15
    Folglich begründe der Bundesgerichtshof seine in NJW-RR 2011, 197 abgedruckte Entscheidung damit, dass in diesen Fällen regelmäßig eine Beweisaufnahme zu dem Inhalt von Beratungsgesprächen zwischen Anleger und Vermittler oder über die Höhe des Schadens erforderlich sei.

    Die Überweisung der Kosten an die Anwälte der Fernsehveranstalter ist daher nicht der Deliktserfolg wie in dem von der Klägerin zitierten Urteil des BGH (NJW-RR 2011, 197-202), wo die Überweisung unmittelbare Folge der sittenwidrigen Schädigung war.

  • BGH, 08.03.2016 - VI ZR 516/14

    Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - 21 U 164/15
    Auf Grund allgemeiner Regeln des Völkerrechts sind demnach ausländische Staaten von der deutschen Gerichtsbarkeit nur hinsichtlich ihrer hoheitlichen, nicht jedoch hinsichtlich ihrer nichthoheitlichen Tätigkeit ausgenommen(vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 08.03.2016, VI ZR 516/14).

    Die Frage, ob eine hoheitliche oder eine nichthoheitliche Tätigkeit eines fremden Staates vorliegt, haben die angerufenen deutschen Gerichte nach deutschem Recht zu entscheiden, wobei sich die Abgrenzung zwischen hoheitlicher und nichthoheitlicher Staatstätigkeit nicht nach deren Motiv oder Zweck richtet, sondern nach der Natur der umstrittenen staatlichen Handlung oder des entstandenen Rechtsverhältnisses(vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 08.03.2016, VI ZR 516/14).

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - 21 U 164/15
    Der BGH hat entschieden (NJW 1997, 397), dass der Beklagte die Rüge der internationalen Unzuständigkeit nicht einmal innerhalb der Klageerwiderungsfrist vorzubringen braucht.
  • BGH, 26.09.1978 - VI ZR 267/76

    Uneingeschränkte Immunität von souveränen Staaten nach Völkergewohnheitsrecht -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2016 - 21 U 164/15
    Dies könnte mit der Argumentation des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 26.09.1978 (NJW 1979, 1101-1102) anzunehmen sein, der dort ausführt, dass es eine Aushöhlung der uneingeschränkten Immunität souveräner Staaten im Bereich hoheitlicher Betätigung bedeute, wollte man staatliches Handeln durch Zugriff auf das handelnde ausländische Organ der deutschen Gerichtsbarkeit unterwerfen.
  • AG Berlin-Wedding, 31.03.2017 - 70b C 38/16

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls bei

    Es kommt also darauf an, ob der Staat aufgrund seiner Hoheitsgewalt öffentlich-rechtlich handelt oder wie eine Zivilperson (grundlegend: BVerfGE 16, 27; ebenso BGH NJW 2016, 1659; OLG Düsseldorf 5.04.2016, I-21 U 164/15; OLG Schleswig, 7.07.2016, 5 U 84/15; OLG München MDR 2017, 169).

    Entsprechend ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn oder soweit die Klage sich mit dem Ziel der Zahlung von Schadensersatz nur auf ähnliche rein hoheitliche Maßnahmen wie vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, rechtswidrige Enteignung oder enteignungsgleichen Eingriff stützt (OLG Köln ZIP 2016, 1249; OLG Oldenburg, 18.04.2016, 13 U 43/15; OLG Düsseldorf, 5.04.2016, I-21 U 164/15).

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