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   OLG Düsseldorf, 05.05.1999 - 3 UF 215/98   

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OLG Düsseldorf, 05.05.1999 - 3 UF 215/98 (https://dejure.org/1999,13197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.1999 - 3 UF 215/98 (https://dejure.org/1999,13197)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 3 UF 215/98 (https://dejure.org/1999,13197)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1674
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Das Anschlussrechtsmittel sei in solchen Fällen nicht im Vertrauen auf die Durchführung des gegnerischen Rechtsmittels, sondern als eigenes Rechtsmittel eingelegt worden und habe als solches bereits Kosten ausgelöst (wie das Berufungsgericht: OLGR Frankfurt 2003, 163; OLGR Stuttgart 2000, 58; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1674; Zöller/Gummer/Heßler ZPO 26. Aufl. § 524 Rdn. 43; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 516 Rdn. 21).
  • OLG Stuttgart, 16.08.2006 - 5 U 29/06

    Berufungsrücknahme: Kostentragung hinsichtlich einer Anschlussberufung

    Zum Teil wird die Auffassung vertreten, die Kostenfolge müsse auch in diesem Falle die sein, dass der Berufungsführer alle Kosten einschließlich der der Anschlussberufung zu tragen habe (OLG München NJW-RR 1996, 1082; OLG Oldenburg NJW 2002, 3555), während die Gegenauffassung die Ansicht vertritt, jede Partei habe die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen, die Kosten seien also entsprechend § 92 ZPO zu quoteln (OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1674; OLG Stuttgart OLGReport 2000, 58; OLG Frankfurt OLGReport 2003, 163; Zöller/Geimer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 524 Rdnr. 43; Thomas/Putzo/Reichold ZPO, 27. Aufl. § 516 Rdnr. 11; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO, 64. Aufl. § 516 Rn 21).
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