Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 1 W 31/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de
Gericht hält Regulierungsfrist von drei bis vier Wochen für angemessen und ausreichend
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.11.2008 - VI ZB 22/08
Konkrete Abrechnung eines PKW-Schadens im Bereich der 130%-Grenze
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 1 W 31/13
2) Der Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten gegen den Schädiger wird in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung fällig (BGH NJW 2009, 910). - OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07
Wer zu früh klagt, trägt die Kosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 1 W 31/13
Der Senat hat Zeiträume von drei Wochen ( Beschluss vom 27. Juni 2007, Az.: 1-1 W 23/07, DAR 2007, 611) bzw. vier Wochen (Urteil vom 12. April 2011, Az.: 1-1U 146/10) als angemessen erachtet. - OLG München, 29.07.2010 - 10 W 1789/10
Kfz-Kaskoversicherung: Dauer der Prüffrist
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 1 W 31/13
Die Dauer der Prüffrist wird unterschiedlich angesetzt und mit Zeiträumen zwischen zwei Wochen und sechs Wochen berücksichtigt (vgl. die Rechtsprechungsübersicht OLG München DAR 2010, 644).