Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - I-6 U 89/12, 6 U 89/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsführungsvertrages gegenüber dem externen Geschäftsführer eines geschlossenen Immobilienfonds; Grundsätze zum Zustandekommen einer Vereinbarung über die Geschäftsführervergütung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 50 Abs. 1; BGB § 705
Wirksamkeit der Kündigung des Geschäftsführungsvertrages gegenüber der externen Geschäftsführerin eines geschlossenen Immobilienfonds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Einberufungsverlangen, Gesellschafterversammlung, Minderheitenrechte, Minderheitsgesellschafter, Publikumsgesellschaft, Publikumspersonengesellschaft, Treugebergesellschafter
- Jurion (Kurzinformation)
Abberufung des Geschäftsführers eines Immobilienfonds kann Beschluss der Gesellschafterversammlung erfordern
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.05.2012 - 35 O 37/10
- OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - I-6 U 89/12, 6 U 89/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94
Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 6 U 89/12
So wie die Feststellung des Jahresabschlusses dessen Verbindlicherklärung im Verhältnis der Gesellschafter untereinander wie auch im Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten bedeutet (BGH, Urteil vom 29.03.1996 - II ZR 263/94 Rz. 6), haben die Gesellschafter durch ihre Gewinnverwendungsbeschlüsse die Berechtigung der Pauschalvergütung der Klägerin anerkannt, da der Gewinnverwendung jeweils die von der Klägerin erstellten Einnahmenüberschussrechnung zu Grunde gelegen hat, in der auf die Höhe ihrer Vergütung ausdrücklich hingewiesen wird (s. Protokoll der Gesellschafterversammlung 2004, Anlage K18). - BGH, 08.12.1997 - II ZR 236/96
Wirksamkeit der Generalbereinigung mit dem ausscheidenden Geschäftsführer einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 6 U 89/12
Ist der Gesellschafterversammlung der Beschluss über solche Rechtsgeschäfte vorbehalten, wirkt das Beschlusserfordernis als materielle Wirksamkeitsvoraussetzung auch im Außenverhältnis und schränkt die Vertretungsmacht der Geschäftsführer der Gesellschafter entsprechend ein (BGH, Urteil vom 08.12.1997 - II ZR 236/96, NJW 1998, S. 226, 227). - BGH, 09.11.1987 - II ZR 100/87
Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrages einer Publikumspersonengesellschaft; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 6 U 89/12
Es ist seit langem höchstrichterlich geklärt, dass auf eine Publikumspersonengesellschaft § 50 Abs. 3 GmbHG analog angewandt werden kann, wenn der Gesellschaftsvertrag, der die Einberufung der Gesellschafterversammlung durch den Geschäftsführer vorsieht, keine Regelung dazu enthält, was geschehen soll, wenn sich dieser weigert, die Gesellschafterversammlung einzuberufen (BGH, Urteil vom 09.11.1987 - II ZR 100/87, Rz. 10).