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   OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - VII-Verg 19/16   

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OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - VII-Verg 19/16 (https://dejure.org/2016,65692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2016 - VII-Verg 19/16 (https://dejure.org/2016,65692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2016 - VII-Verg 19/16 (https://dejure.org/2016,65692)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabekammer-Verfahren: 10 Monate Verfahrensdauer zumutbar

 
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  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 5 W 46/08

    Voraussetzungen einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist als außerordentlicher Rechtsbehelf in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, wenn sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers eine sachlich nicht zu rechtfertigende Untätigkeit des erstinstanzlichen Gerichts (oder eines gerichtsähnlichen Spruchkörpers, wie der Vergabekammer) ergibt, die zu einem der Rechtsverweigerung gleichkommenden Verfahrensstillstand führt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08, BauR 2009, 1933 m.w.N.).

    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2012 - Verg 82/11

    Ausschreibung von Krankentransportleistungen als nachrangige Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Ebenso wenig sind die vom Vorsitzenden der Vergabekammer für die Verlängerung der Frist herangezogenen Gründe in einem Beschwerdeverfahren einer Überprüfung zu unterziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 82/11, Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99

    Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).
  • OLG Jena, 02.05.2003 - 2 WF 118/03

    Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde bei Verzögerung einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).
  • KG, 22.10.2004 - 18 WF 156/04

    Sorgerecht: Zulässige Untätigkeitsbeschwerde bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Dies folgt aus dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Justizgewährungsanspruch, der nicht nur das Recht auf Zugang zu den Gerichten (oder zu den an ihrer Stelle errichteten Nachprüfungsinstanzen) und eine umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands, sondern auch das Recht auf eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (oder durch die an seiner Stelle zur Entscheidung berufene Amtsperson) innerhalb einer angemessenen Frist umfasst (vgl. unter anderem BVerfGE 85, 337, 345).
  • OLG Naumburg, 19.07.2004 - 14 WF 38/04

    Sachentscheidung des Oberlandesgerichts über Einbenennung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Die Untätigkeitsbeschwerde ist begründet, wenn es in einem erstinstanzlichen gerichtlichen oder gerichtsähnlichen Verfahren (wie dem Nachprüfungsverfahren in erster Instanz vor der Vergabekammer) gesetzeswidrig zu einer exorbitanten, deutlich über ein noch hinzunehmendes Maß hinausgehenden und durch keinen sachlichen Grund mehr zu rechtfertigenden, unzumutbaren Verfahrensverzögerung (oder zu einem Verfahrensstillstand) gekommen ist, die einer Rechtsverweigerung gleichzuerachten ist (in diesem Sinn sind Untätigkeitsbeschwerden z.B. für begründet erklärt worden vom OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 1290; OLG Jena FamRZ 2003, 1673; KG MDR 2005, 455; OLG Naumburg FamRZ 2005, 732, jeweils m.w.N.; siehe zu weiteren Nachweisen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2008 - I-5 W 46/08).
  • OLG Bremen, 12.03.2007 - Verg 3/06

    Untätigkeitsbeschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren nur als ultima ratio

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Als eine solche Möglichkeit wird vom OLG Bremen insbesondere die Erhebung einer (vom Antragsgegner hier nicht eingelegten) Dienstaufsichtsbeschwerde angesehen (vgl. Beschluss vom 12. März 2007 - Verg 3/06, VergabeR 2007, 812).
  • OLG Naumburg, 13.08.2007 - 1 Verg 8/07

    Rechtsschutz gegen Verlängerung der Bearbeitungsfrist durch Vergabekammer -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Als unselbständige Zwischenentscheidung, welche die Sachentscheidung lediglich vorbereiten soll, unterliegt die Verlängerung der Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht der sofortigen Beschwerde (ebenso: OLG Naumburg VergabeR 2008, 290, 291; OLG Brandenburg VergabeR 2005, 99, 101; OLG Jena ZfBR 2003, 75, 76).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2016 - Verg 19/16
    Dies lässt sich auch mit der staatlichen Verpflichtung, effektiven Rechtsschutz zu gewähren, nicht vereinbaren (vgl. dazu unter anderem BVerfG NJW 2000, 797; 2001, 214).
  • OLG Jena, 09.09.2002 - 6 Verg 4/02

    Vorabentscheidung über Primärrechtsschutz

  • OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04

    Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe

  • BVerfG, 17.11.1999 - 1 BvR 1708/99

    Strittige Rechtsverhältnisse müssen in angemessener Zeit geklärt werden

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