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   OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - VI-3 Kart 69/17 (V)   

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OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - VI-3 Kart 69/17 (V) (https://dejure.org/2018,37077)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2018 - VI-3 Kart 69/17 (V) (https://dejure.org/2018,37077)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2018 - VI-3 Kart 69/17 (V) (https://dejure.org/2018,37077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Wahrung der Frist für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten Zuschlagswert durch Einreichung eines nicht unterzeichneten Antragsformulars per E-Mail

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FFAV § 26 Abs. 4 S. 1; FFAV § 34 Abs. 1
    Wahrung der Frist für die Förderung von Freiflächenanlagen nach dem ungekürzten Zuschlagswert durch Einreichung eines nicht unterzeichneten Antragsformulars per E-Mail

  • rechtsportal.de

    FFAV § 26 Abs. 4 S. 1; FFAV § 34 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2017 - 3 Kart 111/17

    Gegenstandswert eines Beschwerdeverfahrens betreffend eine Entscheidung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Der Streitwert für nach der FFAV förderfähige PV-Anlagen errechnet sich nach der Rechtsprechung des Senats (u.a. Beschluss vom 14.12.2017, VI-3 Kart 111/17 [V]) wie folgt:.
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Denn es handelt sich bei dieser Stelle nicht um die für die Ausstellung der Förderberechtigung zuständige Stelle, so dass schon deshalb ein alleiniges Vertrauen auf entsprechende Angaben ohne Verifizierung durch Einsichtnahme in die von der Bundesnetzagentur dafür verbindlich auf ihrer Internetseite erteilten Informationen nicht berechtigt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.08.1995, 11 A 2/95, NVwZ 1996, 267, beck-online, wonach die falsche Auskunft einer unzuständigen Behörde das Verschulden nicht hindert).
  • BGH, 24.01.2012 - II ZB 3/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Prüfung der Ursächlichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Bei der Beurteilung, ob ein Fehler für die Versäumung einer Frist ursächlich geworden ist, darf kein weiteres, nicht aufgetretenes Fehlverhalten hinzugedacht werden, sondern es ist von einem ansonsten pflichtgemäßen Verhalten auszugehen (BGH, Beschluss vom 24.01.2012, II ZB 3/11, MDR 2012, 485, juris Rn. 14).
  • OLG Celle, 02.06.1992 - 6 W 12/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Unter Berücksichtigung von § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung hätte sie sich sogar darauf verlassen dürfen, dass bei einer Absendung am 28.06.2017 die Sendung am übernächsten Werktag zugestellt werden wird (OLG Celle, Beschluss vom 02.06.1992, 6 W 12/92, DtZ 1992, 296, beck-online).
  • BPatG, 14.08.2003 - 10 W (pat) 63/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Voraussetzung für die Gewährung von Wiedereinsetzung ist ein schlüssiger Tatsachenvortrag des Säumigen, aus dem sich zweifelsfrei ergibt, dass ihn an der Fristversäumung kein Verschulden trifft (zur § 236 ZPO entsprechenden Parallelvorschrift des § 123 Abs. 1 PatG BPatG, Beschluss vom 14.08.2003, 10 W (pat) 63/01, BeckRS 2011, 28370, beck-online).
  • BVerwG, 14.09.1998 - 8 B 154.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Prüfung der Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Eine Wiedereinsetzung setzt voraus, dass ein unverschuldetes Hindernis notwendigerweise zur Versäumung der Frist geführt hat, für die Versäumung also die eigentliche Ursache war (BVerwG, Beschluss vom 14.09.1998, 8 B 154-98, NVwZ-RR 1999, 538, beck-online).
  • BGH, 27.09.1990 - III ZR 53/89

    Schadensersatzforderung wegen einer Amtspflichtverletzung - Abwendung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Entscheidend bei der Festlegung des Maßstabs ist die im Verkehrskreis des Beteiligten vorherrschende Umsicht und Sorgfalt (BGH, Urteil vom 27.09.1990, III ZR 53/89, NVwZ 1991, 915, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 3 Kart 69/17
    Verschuldet ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (BVerwG, Urteil vom 08.03.1983, 1 C 34/80, NJW 1983, 1923, juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2024 - 3 Kart 2/23
    Die Beschwerdeführerin hätte sich angesichts der durch die Erfordernisse der Massengeschäftstauglichkeit bedingten weitgehenden Formalisierung des Verfahrens und der regelmäßig erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung des Zuschlags eigenständig - gegebenenfalls unter Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe - mit den für die Förderung geltenden Regularien, einschließlich den hierzu von der Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bereitgestellten, den Verfahrensablauf betreffenden Informationen, und den im Falle der Nichtbeachtung drohenden Sanktionen vertraut machen müssen (vgl. auch Senat, Beschl. v. 05.09.2018 - VI-3 Kart 69/17 [V], juris Rn. 74 f.).
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