Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - I-1 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18325
OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2007,18325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2007 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2007,18325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2007 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2007,18325)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,18325) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zurechnung der Fehlerhaftigkeit einer gutachterlichen Stellungnahme an einen Geschädigten; Ersatzverpflichtung eines Beklagten zum Ausgleich der Rechnung eines Zeugen im Falle von unbrauchbaren Ausführungen dieses Zeugen zur Ermittlung ...

  • Judicialis

    ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 404 a; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 633; ; BGB § 634 Nr. 4

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Zu den Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Verfahrensfehler durch Verstoß gegen § 404 a ZPO setzt die Verlässlichkeit der Zeugenaussage voraus - Zur Zurechnung eines fehlerhaften Gutachtens

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06
    a) Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 3. April 2006, Az.: I-1 U 194/05; so auch Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 249, Rdnr. 22 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1999, 377 sowie Roß, NZV 2001, 321).

    Die Notwendigkeit sachverständiger Schadensfeststellung hat der Schädiger verursacht, während es dem Geschädigten nach Sinn und Zweck des § 249 BGB nicht zuzumuten ist, sich auf eine durch den Unfallgegner veranlasste Begutachtung - hier durch den Privatgutachter K.- einzulassen (OLG Hamm NZV 1999, 377 mit Hinweis auf Geigel-Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kapitel 4, Rdnr. 85).

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06
    Das Risiko des Fehlschlags der Kostenermittlung muss daher der Schädiger tragen, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Hamm a.a.O. mit Hinweis auf Soergel-Mertens, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 249, Rdnr. 44 und 60; OLG Hamm BB 1994, 1525).
  • LG München I, 24.10.1979 - 14 S 8152/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06
    Das Gutachten ist dann als unbrauchbar zu bezeichnen, wenn es nicht den Richtlinien der Industrie- und Handelskammer hinsichtlich der Mindestanforderungen an ein Gutachten über Kfz-Schäden entspricht, insbesondere nicht ausreichend spezifiziert und nachprüfbar ist (Himmelreich/Halm/Bücken a.a.O. mit Hinweis auf Jung DAR 1984, 45 sowie LG München VersR 1980, 587).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht