Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - I-24 U 179/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich der Erstattung von Steuerbeträgen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich der Erstattung von Steuerbeträgen
- rechtsportal.de
BGB § 426 Abs. 1 S. 1
Gesamtschuldnerausgleich hinsichtlich der Erstattung von Steuerbeträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 20.09.2012 - 3 O 466/10
- OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - I-24 U 179/12
- BGH, 29.01.2015 - IX ZR 271/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.05.2006 - XII ZR 111/03
Aufteilung einer Steuerschuld unter getrennt lebenden Ehegatten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12
Nach dem Urteil des BGH v. 31.05.2006, XII ZR 111/03 sei es erforderlich, darzulegen und zu beweisen, dass die Eheleute eine Vereinbarung getroffen hätten, wonach während ihres Zusammenlebens die Einkünfte beiden gemeinsam zustehen, die Verbindlichkeiten von beiden hälftig getragen werden sollten.Im Übrigen habe das Landgericht die Entscheidung des BGH v. 31.05.2006, XII ZR 111/03 verkannt.
Der BGH erkennt in ständiger Rechtssprechung die Zweigleisigkeit zwischen dem Güterrecht und der Geltendmachung schuldrechtlicher Ansprüche an (…BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 10; v. 31.05.2006, XII ZR 111/03, juris, Rn. 10).
Zu Recht rügt die Berufung, dass das Landgericht die Entscheidung des BGH v. 31.05.2006, XII ZR 111/03 nicht ausreichend berücksichtigt hat.
Auszugehen ist davon, dass Steuerrückerstattungen - ebenso wie Steuernachzahlungen - zwischen den Ehegatten in dem gleichen Verhältnis aufzuteilen sind wie die Steuerschuld selbst (BGH v. 31.05.2006, XII ZR 111/03, juris, Rn. 22).
- BGH, 31.03.2005 - VII ZR 134/04
Nachträgliche Honorarvereinbarung möglich?
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12
Der BGH erkennt in ständiger Rechtssprechung die Zweigleisigkeit zwischen dem Güterrecht und der Geltendmachung schuldrechtlicher Ansprüche an (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 10;… v. 31.05.2006, XII ZR 111/03, juris, Rn. 10).In einem solchen Fall billigt der BGH dem Schuldner eine Einwendung zu, soweit dieser durch die nachträgliche Geltendmachung der Forderung im Ergebnis einer - evident unbilligen - doppelten Inanspruchnahme ausgesetzt wäre (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 14f).
Nur wenn der schuldrechtliche Anspruch entsprechend der güterrechtlichen Vorschriften in den Zugewinn eingestellt worden ist - was hier gerade nicht der Fall ist -, kann das Ergebnis des Zugewinnausgleichs regelmäßig nicht durch die gesonderte Geltendmachung einzelner schuldrechtlicher Ansprüche verfälscht werden (BGH v. 12.11.2008, VII ZR 134/04, juris, Rn. 11).
- BFH, 22.03.2011 - VII R 42/10
Anrechnung der Vorauszahlungen eines Ehegatten auf die Steuerschulden beider …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12
Im Übrigen habe das Landgericht auch die Entscheidung des BFH v. 22.03.2011, VII R 42/10 nicht berücksichtigt, wonach ein Steuerrückzahlungsanspruch demjenigen Ehegatten zustehe, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt sei; im Falles eines bei Zusammenveranlagung ergangenen Vorauszahlungsbescheides gelten die Zahlungen ausschließlich als auf beider Steuerschuld erbracht; ein verbleibender Rest sei nach Kopfteilen an die Ehegatten auszukehren.Auch aus der Entscheidung des BFH v. 22.03.2011, VII R 42/10 folgt nichts Abweichendes.
- BGH, 12.11.2008 - XII ZR 134/04
Nachträgliche Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12
Hier habe das LG die - zu vorliegendem Fall fast spiegelbildliche - Entscheidungen des BGH v. 12.11.2008, XII ZR 134/04 verkannt. - OLG Karlsruhe, 28.09.1990 - 10 U 154/90
Zum Ausgleichsanspruch wegen einer Steuerüberzahlung infolge der Nichtbeachtung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2013 - 24 U 179/12
Der Lebenszuschnitt doppelt verdienender Ehegatten bei einverständlicher Wahl der Steuerklassen und gemeinsamer Wirtschaftsführung kann bei einer Ehekrise nicht im nachhinein finanziell auseinander- und zurückgerechnet werden (OLG Karlsruhe v. 28.09.1990, 10 U 154/90, FamRZ 91, 441).