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   OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - VI-3 Kart 63/13 (V)   

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https://dejure.org/2014,41002
OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - VI-3 Kart 63/13 (V) (https://dejure.org/2014,41002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2014 - VI-3 Kart 63/13 (V) (https://dejure.org/2014,41002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2014 - VI-3 Kart 63/13 (V) (https://dejure.org/2014,41002)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Einspeisung von Gas aus einer Biogasanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Netzanschluss einer Deodorierungsanlage[nur Leitsätze]

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Einspeisung von Gas aus einer Biogasanlage

  • rechtsportal.de

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Einspeisung von Gas aus einer Biogasanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.12.2012 - EnVR 8/12

    Netzanschluss Biogasaufbereitungsanlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Beschluss vom 11.12.2012 - Az. EnVR 8/12 - zu einem ähnlichen Fall festgestellt, dass die zusätzliche Leitung bei der sog. kombinierten Einspeisung (auch: Y- oder Bypass-Lösung) "wie eine kapazitätserweiternde Maßnahme gemäß § 33 Abs. 10 i.V.m. § 34 Abs. 2 Satz 3 GasNZV" anzusehen ist und damit gerade nicht als Netzanschlussleitung (BGH, a.a.O., juris, Rn. 17 u. 21).

    Insbesondere ist die entscheidungserhebliche Frage, ob die Errichtung einer zusätzlichen Verbindungsleitung zur Realisierung einer sogenannten kombinierten Einspeisung (auch: "Bypass-" oder "Y-Lösung") als Maßnahme des Netzanschlusses oder als kapazitätserhöhende Maßnahme/Maßnahme der Netzerweiterung einzuordnen ist, vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 11.12.2012 (Az. EnVR 8/12) bereits dahingehend beantwortet worden, dass eine solche Verbindungsleitung "jedenfalls wie eine kapazitätserweiternde Maßnahme gemäß § 33 Abs. 10 i.V.m. § 34 Abs. 2 Satz 3 GasNZV anzusehen" sei.

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Der in das Beschwerdeverfahren eingeführte Prozessstoff soll ungeachtet der Erledigung möglichst umfassend verwertbar bleiben (vgl. dazu ausführlich BVerwG, NVwZ 1998, 1295 f.).

    Bereits in dieser Situation kann der Antragsteller, wie im Streitfalle, ein berechtigtes Interesse daran haben, das Beschwerdeverfahren mit einem Fortsetzungsfeststellungsantrag zu Ende führen zu dürfen, um das mit einer Beschwerderücknahme verbundene Kostenrisiko abzuwenden (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, NVwZ 1998, 1295, 1296).

  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrundegelegt (BVerwG NVwZ 1999, 535; OVG Koblenz NVwZ 1997, 1140).

    In diesem Rahmen steht der Behörde für die Ermittlung des Sachverhalts im Einzelnen ein Aufklärungsermessen zu (BVerwG, NVwZ 1999, 535 m.w.N.).

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Davon könnte aber nur ausgegangen werden, wenn bereits ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar wäre, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. BVerwG, NJW 1986, 1826; NVwZ 1992, 1092; NVwZ 1986, 556; NJW 1967, 1819).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Für die Bejahung des besonderen Feststellungsinteresses genügt es, dass der Schadensersatzprozess nicht "offensichtlich aussichtslos" ist (vgl. BVerwG, NVwZ 2004, 104; BVerwG, NJW 1997, 71).
  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Für die Bejahung des besonderen Feststellungsinteresses genügt es, dass der Schadensersatzprozess nicht "offensichtlich aussichtslos" ist (vgl. BVerwG, NVwZ 2004, 104; BVerwG, NJW 1997, 71).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Davon könnte aber nur ausgegangen werden, wenn bereits ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar wäre, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. BVerwG, NJW 1986, 1826; NVwZ 1992, 1092; NVwZ 1986, 556; NJW 1967, 1819).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - 3 Kart 63/13
    Davon könnte aber nur ausgegangen werden, wenn bereits ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar wäre, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (vgl. BVerwG, NJW 1986, 1826; NVwZ 1992, 1092; NVwZ 1986, 556; NJW 1967, 1819).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - 3 Kart 181/15

    Rechte und Pflichten des Energieversorgers bei drohendem Kapazitätsmangel an

    In der Verpflichtungssituation kommt es entsprechend den zum allgemeinen Verwaltungsverfahren entwickelten Grundsätzen für die Frage der Erledigung darauf an, ob der ursprünglich erstrebte Ausspruch des Gerichts aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich oder sinnvoll ist und die Beschwerde daher wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses zurückgewiesen werden müsste (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014, VI-3 Kart 63/13 (V), BeckRS 2015, 234).

    Dies gilt auch im besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG (Senat, Beschluss vom 05.11.2014, VI-3 Kart 63/13 (V), BeckRS 2015, 00234 Rn. 69).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 750/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrunde legt (BVerwG, Beschluss v. 26.08.1998, 11 VR 4/98, Rn. 6; Senat, Beschluss v. 05.11.2014, VI-3 Kart 63/13 [V], Rn. 74; Beschluss v. 09.01.2019, VI-3 Kart 81/16 [V], Rn. 79, jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2019 - 3 Kart 81/16
    Dies gilt auch im besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG (Senat, Beschluss v. 05.11.2014, VI-3 Kart 63/13 (V), BeckRS 2015, 00234 Rn. 69).

    Die Grenzen der Ermessensausübung bestimmen sich aus dem materiellen Recht (Senat, Beschluss v. 05.11.2014, Az.: VI-3 Kart 63/13 (V), Rn. 74, juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 758/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrunde legt (BVerwG, Beschluss v. 26.08.1998, 11 VR 4/98, Rn. 6; Senat, Beschluss v. 05.11.2014, VI-3 Kart 63/13 [V], Rn. 74; Beschluss v. 09.01.2019, VI-3 Kart 81/16 [V], Rn. 79, jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - 3 Kart 761/19

    "Briefmarkenentgelte" für Gastransport sind zulässig

    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrunde legt (BVerwG, Beschluss v. 26.08.1998, 11 VR 4/98, Rn. 6; Senat, Beschluss v. 05.11.2014, VI-3 Kart 63/13 [V], Rn. 74; Beschluss v. 09.01.2019, VI-3 Kart 81/16 [V], Rn. 79, jeweils juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.2020 - Kart 758/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Ermächtigungsgrundlage

    Der Rahmen wird abgesteckt durch die rechtliche Beurteilung, die die Behörde dem Fall zugrunde legt (BVerwG, Beschluss v. 26.08.1998, 11 VR 4/98, Rn. 6; Senat, Beschluss v. 05.11.2014, VI-3 Kart 63/13 [V], Rn. 74; Beschluss v. 09.01.2019, VI-3 Kart 81/16 [V], Rn. 79, jeweils juris).
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