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   OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - I-24 U 6/10   

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https://dejure.org/2011,11722
OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - I-24 U 6/10 (https://dejure.org/2011,11722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.01.2011 - I-24 U 6/10 (https://dejure.org/2011,11722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Januar 2011 - I-24 U 6/10 (https://dejure.org/2011,11722)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine vertragliche Beziehung zwischen Hauptvermieter und Untermieter ohne dessen Zustimmung

  • mietrechtsiegen.de

    Hauptmietverhältnisbeendigung - Einfluss auf Untermietvertrag?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beendigung Hauptmietverhältnis: Kein Einfluss auf Untermietvertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beendigung des Hauptmietvertrags: Was wird aus dem Untermietvertrag?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beendigung des Hauptmietvertrags hat keinen Einfluss auf den Untermietvertrag! (IMR 2011, 443)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.2005 - V ZR 106/04

    Anforderungen an die Beschlussfähigkeit einer Klage auf Zahlung des objektiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 6/10
    Einen quasi-vertraglichen Anspruch auf Nutzungsentschädigung aus § 546 a Abs. 1 BGB hat der Hauptvermieter, weil das Untermietverhältnis nicht auf ihn übergeht, gegen die Untermieter dagegen nicht (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1542; Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 546a Rn. 5).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages bei Eintritt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 6/10
    Die Sachlegitimation, die der Kläger bezogen auf die Untermietverhältnisse hier auf der Grundlage der zwischen ihm und dem Beklagten abgeschlossenen zweiseitigen Zusatzvereinbarung vom 15. Juli 2006 für sich beansprucht, setzt demnach für den Vollzug des Untervermieterwechsels ferner zwingend voraus, dass auch alle Untermieter dieser Vereinbarung zugestimmt oder sie genehmigt haben (vgl. BGH ZMR 2005, 610, 612 = NJW-RR 2005, 958 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09

    Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 6/10
    Solche Zustimmungen/Genehmigungen, die auch konkludent erteilt werden können (vgl. BGH ZMR 2010, 674 = NJW-RR 2010, 1095 sub II.1b [juris Tz 18 f], liegen indes, wie das Landgericht zutreffend und unangegriffen festgestellt hat, nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 W 26/09

    Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 6/10
    Denn nach der ganz herrschenden Ansicht, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt (vgl. Senat OLGR Düsseldorf 2009, 706 m. zahlr. w. Nachw. auch zur Gegenauffassung), beschränkt sich das Interesse der klagenden Partei jetzt nur noch auf das Kosteninteresse.
  • OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 3 W 31/23

    Einstweilige Verfügung auf Gewährleistung der Wasserversorgung; Vertragliche

    Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen (BGH, NZM 2001, 286; BGH, NJW-RR 2005, 1542; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.01.2011 - 24 U 6/10, Rn. 4, juris; Schmidt-Futterer/Flatow, BGB, 15. Aufl., § 540 Rn. 9).
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