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   OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17   

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https://dejure.org/2018,3519
OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - I-1 U 112/17, 1 U 112/17 (https://dejure.org/2018,3519)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs, das ungebremst mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt.

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Rettungswagen ungebremst mit 43 km/h in Kreuzung trotz roter Ampel - haftet bei Unfall zu 80 %

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs bei ungebremsten Einfahren mit mindestens 43 km/h bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich; Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Rettungswagen in Notfalleinsatz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einer ampelgeregelten Kreuzung einfahrenden Rettungsfahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusammenstoß mit einem Rettungswagen im Notfalleinsatz

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wenn ein Rettungsfahrzeug ungebremst bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfährt ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betriebsgefahr eines Rettungsfahrzeugs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Überwiegende Haftung des Rettungswagenfahrers für Verkehrsunfall aufgrund Einfahrens in Kreuzung bei Rotlicht mit über 40 km/h - Pflicht zur Schrittgeschwindigkeit und Beobachtung der anderen Verkehrsteilnehmer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1694
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2017 - 1 U 46/16

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unter Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.

    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese dürfen nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (Senat a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 648 und weiteren Nachweisen; OLG Köln a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1984 - 1 U 136/83

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechtsfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • BGH, 17.09.1969 - 4 StR 286/69

    Bremsweg eines PKWs - Reaktionsansprechzeit und Bremsansprechzeit eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Die erforderliche Reaktionszeit, um eine innerörtliche Gefahrensituation zu erkennen und hierauf zu reagieren, beträgt einschließlich der Bremsanspruchszeit für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer 0, 7 bis 0, 8 Sekunden (BGH, Urteil vom 17.09.1969, 4 StR 286/69, VRS 38, 44 f.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 1 StVO, Rn. 30a mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1984 - 18 U 3/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 79/15

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine durchgezogene Linie überfahrenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • BGH, 11.01.1971 - III ZR 191/67

    Sorgfaltspflicht - Straßenverkehr - Feuerlöschwagen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Auch wenn ein bei Grün in eine Kreuzung einfahrender Verkehrsteilnehmer in der Regel darauf vertrauen darf, dass der Querverkehr Rotlicht beachten muss und deshalb still steht (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16, juris, Rn. 32; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 37 StVO, Rn. 15 mit Hinweis auf BGH NZV 1992, 108 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen) und ein Kraftfahrer auch nicht ständig mit dem Auftauchen eines Fahrzeugs rechnen muss, dem freie Bahn einzuräumen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, 18 U 3/84, VersR 1985, 669), entbindet ihn dies nicht davon, auf ein plötzlich auftauchendes Einsatzfahrzug umgehend zu reagieren.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Im Rahmen dieser Bewertung sind nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13.02.1996, Verfahren VI ZR 126/95, juris; Senat, Urteil vom 23.02.2016, Verfahren I-1 U 79/15, juris; OLG Hamm, Urteil vom 18.11.2003, Verfahren 27 U 87/03, juris).
  • OLG Köln, 26.10.1995 - 7 U 52/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 112/17
    Diese Pflicht hat die Wirkung, dass der Einsatzfahrer kein unbedingtes Vorfahrtrecht verliehen bekommt, sondern nur die Befugnis, grundsätzlich weiter bestehende Vorrechte eines nach den allgemeinen Bestimmungen Vorfahrtberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen (Senat, Urteil vom 10.01.2017, I-1 U 46/16; Urteil vom 25.06.2013, I-1 U 195/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 616; so auch OLG Köln, Urteil vom 26.10.1995, 7 U 52/95, Rn. 5 - zitiert nach juris).
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 195/12

    Haftungsverteilung eines bei Rotlicht links abbiegenden

  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser

    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2023 - 17 U 121/23

    Zusammenstoß mit Rettungsfahrzeug an Ampelanlage

    Er darf nur unter Anwendung größtmöglicher Sorgfalt das Vorfahrtrecht eines anderen Verkehrsteilnehmers im Zusammenhang mit der Einsatzfahrt außer Acht lassen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - I-1 U 112/17 -, Rn. 61, juris).

    Angesichts seiner durch die besondere Gefahrenlage verstärkten Sorgfaltspflicht kann es im Einzelfall sogar erforderlich sein, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeugs sein Fahrzeug fast zum Stillstand abzubremsen, um auf diese Weise eine hinreichende Übersicht über die Verkehrslage zu gewinnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - I-1 U 112/17 -, Rn. 66, juris; KG Berlin, Urteil vom 30. August 2010 - 12 U 175/09 -, Rn. 50, juris; KG Berlin, Urteil vom 22. März 1990 - 12 U 2971/89 -, Rn. 18, juris).

  • LG Bonn, 14.11.2018 - 1 O 92/18

    Polizeifahrzeug Sonderrechte Blaulicht Unfall

    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Nachteil gereichen und aus denen er die nach der Abwägung günstigen Rechtsfolgen für sich herleiten will (OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.02.2018, Az. I-1 U 112/17 = NJW 2018, 1694, juris-Rn. 38 m.w.N.).

    Diese Gefahr hat sich auch bei dem vorliegenden Unfall im Ergebnis realisiert (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 06.02.2018, aaO., juris-Rn. 58).

  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2023 - 3 U 11/23

    Verursachungsabwägung bei Rotlichtverstoß und geringfügigem gegnerischem

    d) Die Erstbeklagte brauchte bei für sie angezeigtem Grünlicht grundsätzlich auch nicht damit zu rechnen, dass Querverkehr unter Missachtung des für ihn geltenden Rotlichts von der Seite her in den Einmündungs-/Kreuzungsbereich einfährt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - VI ZR 98/91 -, Rn. 13, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Februar 2018 - 1 U 112/17 -, Rn. 51, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 02.06.2020 - 12 O 49/19
    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach dem Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2018, NJW 2018, 1694).
  • AG Sigmaringen, 06.11.2023 - 1 C 32/23
    Denn dies setzt voraus, dass der Unfall durch ein für die Beteiligten unabwendbares Ereignis verursacht worden ist, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs, noch einem Versagen seiner Vorrichtungen beruht und sowohl Halter als auch Fahrer jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben (dazu u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.2.2018, Az. 1 U 112/17, Rn 35, NJW 2018, 1694).
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