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   OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01   

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https://dejure.org/2002,5419
OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2002,5419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2002 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2002,5419)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2002 - 3 W 276/01 (https://dejure.org/2002,5419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckbarkeitserklärung eines Unterhaltstitels einer Schwedischen Versicherungskasse; Unzulässigkeit der Geltendmachung eines Abänderungsgrundes; Unzulässigkeit des Einwands mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1422
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01
    Es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass der materielle Anspruch des ausländischen Titels nicht Gegenstand des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung ist und grundsätzlich keiner sachlichen Nachprüfung durch das Gericht des Vollstreckbarerklärungsverfahrens unterliegt (vgl. dazu ausführlich BGH NJW 1990, 1419, 1420; von der durch den Antragsgegner angeführten Entscheidung in NJW 1987, 1146 hat sich der Bundesgerichtshof in der späteren, Entscheidung ausdrücklich distanziert).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 90/85

    Rechtskraft der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2002 - 3 W 276/01
    Es entspricht aber allgemeiner Auffassung, dass der materielle Anspruch des ausländischen Titels nicht Gegenstand des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung ist und grundsätzlich keiner sachlichen Nachprüfung durch das Gericht des Vollstreckbarerklärungsverfahrens unterliegt (vgl. dazu ausführlich BGH NJW 1990, 1419, 1420; von der durch den Antragsgegner angeführten Entscheidung in NJW 1987, 1146 hat sich der Bundesgerichtshof in der späteren, Entscheidung ausdrücklich distanziert).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Denn eine solche Überprüfung würde auf eine Durchbrechung der Rechtskraft der ausländischen Entscheidung zielen (Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 - FamRZ 1990, 504, 506; vgl. auch KG FamRZ 1990, 1376, 1377 mit krit. Anm. Gottwald aaO S. 1377; OLG Köln InVo 1996, 105, 106; OLG Köln FamRZ 2001, 177; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1422; Kropholler aaO Art. 43 EuGVO, Rdn. 28).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2004 - 2 WF 48/04

    Vollstreckbarkeitserklärung einer polnischen Versäumnisentscheidung

    Schließlich ist es dem Schuldner verwehrt, sich im vorliegenden Verfahren, das allein die Vollstreckbarkeit des Titels im Inland betrifft, auf mangelnde Leistungsfähigkeit zu berufen (vgl. KG NJW 1991, 644, 645; OLG Düsseldorf FamRZ 2002, 1422 jew. m. w. N.; Baumbach/Albers, ZPO 62. Aufl., § 12 AVAG Rdnr. 1).
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