Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - I-6 U 109/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10667
OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - I-6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,10667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2008 - I-6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,10667)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 (https://dejure.org/2008,10667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,10667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz bei Vorliegen einer kick-back Vereinbarung im Geschäftsbesorgungsvertrag; Keine Rechtswahl vor Begründung der Schadensersatzansprüche im Hinblick auf Gerichtsstand der Schiedsgerichtsvereinbarung oder den gesetzlichen Gerichtsstand; Grad der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Dem entspricht die Haftung des ausländischen Brokers bei der Durchführung von Kundenaufträgen, wenn der Broker die auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegten Geschäftspraktiken der Optionsvermittlungsgesellschaft gekannt oder leichtfertig die Augen vor sich aufdrängenden Bedenken verschlossen hat und an dem sittenwidrigen Verhalten des gewerblichen Vermittlers zum eigenen Vorteil mitgewirkt hat (BGH, WM 1989, 1407 - Jurisabdr. Tz. 30 - ; WM 1990, 462 - Jurisabdr. Tz. 22 - ; WM 2004, 1768 - Jurisabdr. Tz. 30 ff. - ; auch BGH, WM 2005, 28 - Juris-abdr. Tz. 12 - ).

    Anderes gilt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht für die Beihilfehandlung eines Brokers (vgl. für den Fall eines churnings BGH, WM 2004, 1768 - Jurisabdr. Tz. 33 - ).

    Ein Broker, der unter den aufgezeigten Umständen die aus dem ihm bekannten extremen Verlustrisiko und der transaktionsabhängigen Vergütung des Anlagevermittlers folgende naheliegende Gefahr eines Missbrauchs geschäftlicher Überlegenheit des Anlagevermittlers kennt und ohne jedwede ausreichende Schutzmaßnahmen gegen diese Gefahr provisionsauslösende Geschäfte ausführt, nimmt die Verwirklichung der Gefahr in Kauf und leistet damit zumindest bedingt vorsätzlich Hilfe zu dem sittenwidrigen Handeln des Anlagevermittlers (vgl. für die Beteiligung eines ausländischen Brokers am churning eines Anlagevermittlers BGH, WM 2004, 1768 - Jurisabdr. Tz. 33 - ).

    Unter churning mit der möglichen Folge einer Haftung aus § 826 BGB versteht man den durch das Interesse des Kunden nicht gerechtfertigten häufigen Umschlag eines Anlagekontos, durch den der Broker oder der Vermittler oder beide sich zu Lasten der Gewinnchancen des Kunden Provisionseinnahmen verschaffen (vgl. BGH, WM 2004, 1768, Jurisabdr. Tz. 9).

  • BGH, 22.11.1994 - XI ZR 45/91

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche gegen einen ausländischen Broker wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Soweit danach ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist, indiziert dies regelmäßig die internationale Zuständigkeit (BGH, WM 1995, 100 - Jurisabdr. Tz. 14 - ).

    Der Bundesgerichtshof hat - soweit ersichtlich - diese Frage bislang unbeantwortet gelassen (WM 1995, 100 - Jurisabdr. Tz. 24 - ).

    Ein solches Bewusstsein kann bei Kunden, die - wie seinerzeit die Kläger zu 1) und 3) - auf dem Gebiet der Termingeschäfte unerfahren sind, aber nicht vorausgesetzt werden (vgl. BGH, WM 1995, 100 - Jurisabdr. Tz. 22 - ).

    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision liegen hinsichtlich der vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22. November 1994 (WM 1995, 100) offen gelassen, hier verneinten grundsätzlichen Frage vor, ob die sich aus § 32 ZPO ergebende internationale Zuständigkeit für zukünftige vorsätzliche unerlaubte Handlungen wirksam derogiert werden konnte.

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 244/95

    Schadensersatz für Verluste aus Börsentermingeschäften wegen Verschulden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Maßgeblich ist, ob diese Kläger im Zeitpunkt der ersten Vertragsanbahnung die notwendigen Kenntnisse über die Mechanismen und Risiken von Optionsgeschäften hatten (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, WM 1991, 982, 984; 1992, 479, 481; 1993, 1457, 1458; 1997, 309, 311).

    Mit seinen lediglich abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte es nicht den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger zu 1) und 3) und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).

    Ein Kunde, der nach eigenen, wenn auch wahrheitswidrigen, jedenfalls nicht ersichtlich unglaubwürdigen Angaben umfangreiche Erfahrungen mit Termingeschäften gesammelt hat, dies sogar schriftlich bestätigt und den Abschluss solcher Geschäfte wünscht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2675, 2676; NJW-RR 1997, 176, 177).

  • BGH, 01.02.1994 - XI ZR 125/93

    Belehrungspflichten von Terminoptionsvermittlern; Rechtsstellung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH, NJW 1994, 997; WM 1994, 1746, 1747).

    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der Optionsprämie eines Hinweises darauf, dass jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150; BGH, NJW 1994, 997).

  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Die Beklagte sei aufklärungspflichtig gewesen, die Entscheidung BGHZ 147, 343, sei nicht einschlägig.

    Der Feststellung eines zumindest bedingten Vorsatzes stehen Einschränkungen, die zugunsten des nachgeschalteten, kundenferneren Brokers insbesondere hinsichtlich ihm obliegender Aufklärungs- und Beratungspflichten gelten (vgl. BGHZ 147, 343; seit dem 1. November 2007 auch § 31 e Abs. 2 WpHG), nicht entgegen.

  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haftet der Geschäftsführer einer Optionsvermittlungsgesellschaft dem Kunden gemäß § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn er Spekulationsgeschäfte der vorliegenden Art ohne gehörige Aufklärung des Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert und dadurch seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise missbraucht (vgl. BGHZ 105, 108, 109 f.; BGH, NJW 1994, 997; WM 1994, 1746, 1747).

    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der Optionsprämie eines Hinweises darauf, dass jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Dazu bedurfte es unter Angabe der Höhe der Optionsprämie eines Hinweises darauf, dass jeder Aufschlag auf die Optionsprämie die Gewinnerwartung verschlechterte, weil ein höherer Kursausschlag als der vom Börsenfachhandel als realistisch angesehene notwendig war, um in die Gewinnzone zu kommen, ein Aufschlag also nicht nur zu einem höheren Preis für dasselbe Objekt führte, sondern das Verhältnis von Chancen und ohnehin schon großen Risiken aus dem Gleichgewicht brachte (vgl. hierzu BGHZ 105, 108, 110 = NJW 1988, 2882 = WM 1988, 1255; BGH, NJW-RR 1988, 554 = WM 1988, 291, 293; NJW-RR 1991, 1243 = WM 1991, 1410, 1411; NJW 1993, 257 = WM 1992, 1935, 1936; NJW 1994, 512; NJW 1994, 997).

    Die Aussagekraft dieses Hinweises durfte weder durch Beschönigungen noch durch Werbeaussagen noch auf andere Weise beeinträchtigt werden (vgl. BGH, NJW 1994, 512 = WM 1994, 149, 150; BGH, NJW 1994, 997).

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Ein kick-back, von dem man spricht, wenn bei Direktgeschäften der Broker in Absprache mit dem Vermittler höhere Kommissionen als die selbst beanspruchten ausweist und den überschießenden Teil an den Vermittler abführt (vgl. BGH, WM 1989, 1047 - Jurisabdr. Tz. 30 - ), ist nicht festzustellen.
  • BGH, 19.05.1998 - XI ZR 286/97

    Aufklärungspflicht einer Bank bei bankmäßigen Effektengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Ein Kunde, der nach eigenen, wenn auch wahrheitswidrigen, jedenfalls nicht ersichtlich unglaubwürdigen Angaben umfangreiche Erfahrungen mit Termingeschäften gesammelt hat, dies sogar schriftlich bestätigt und den Abschluss solcher Geschäfte wünscht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht schutzwürdig (vgl. nur BGH, NJW 1998, 2675, 2676; NJW-RR 1997, 176, 177).
  • BGH, 11.03.1997 - XI ZR 92/96

    Aufklärungspflichten über Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - 6 U 109/07
    Mit seinen lediglich abstrakten und typisierten Risikohinweisen genügte es nicht den speziellen Anforderungen einer an den Kenntnissen und Erfahrungen der Kläger zu 1) und 3) und den Besonderheiten der vermittelten Geschäfte orientierten Aufklärung (vgl. in diesem Zusammenhang nur BGH, NJW 1997, 2171, 2172; NJW-RR 1997, 176, 177).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 10.02.2005 - II ZR 276/02

    Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Gehörsverletzung

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • BGH, 06.02.1990 - XI ZR 184/88

    Gerichtsstand des Begehungsortes bei einer unerlaubten Handlung von Mittätern;

  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 76/05

    Aufklärungspflichten einer Wertpapierhandelsbank bei der Vermittlung von

  • BGH, 05.11.1987 - I ZR 212/85

    "Auto F. GmbH"; Begriff der Begehungsgefahr; Kosten der Inanspruchnahme des

  • BGH, 17.05.1994 - XI ZR 144/93

    Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung - Aufklärungspflichten

  • LG Düsseldorf, 13.04.2007 - 6 O 212/06

    Aufklärungspflichten bei Börsentermingeschäften sind auf Terminoptionsvermittler

  • BGH, 02.02.1999 - XI ZR 381/97

    Mittäterschaft einer Vermittlungs-GmbH und ihrer Geschäftsführer

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 279/03

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Beihilfe zur Vermittlung von

  • BGH, 16.04.1991 - XI ZR 88/90

    Geschäfte mit abgetrennten Aktienoptionsscheinen als Börsentermingeschäfte

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 116/90

    Aufklärungspflicht des gewerblichen Vermittlers von Warenterminoptionsgeschäften;

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZR 30/92

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Stillhalteroptionsgeschäften

  • BGH, 04.02.1992 - XI ZR 32/91

    Geschäfte mit unverbrieften Aktienoptionen - Hinweispflicht des Kreditinstituts

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 9 U 17/08

    Haftung eines Brokerhauses für Schäden aus Börsentermingeschäften

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07; Anlage KK 2, Bl. 445 ff. GA).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B & K GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 89/08

    Vermittler von Terminoptionen sind zur Aufklärung über Umfang des Verlustrisikos

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der B... & K... GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 87/08

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Vorwegnahme der Rechtswahl bei einer

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 91/08

    Geltendmachung von Ersatzansprüchen von an der US-Börse erlittenen Verlusten bei

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 9 U 109/08

    Schadensersatz gegen US-amerikanische Online-Brokerunternehmen wegen bei

    Um dem Gedanken des Art. 42 EGBGB Rechnung zu tragen, muss daher die Unwirksamkeit der Rechtswahl durchschlagen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris, Anlage B 48; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2009 - 16 U 68/08

    Ansprüche gegen einen in den USA ansässigen Broker auf Schadensersatz wegen der

    Denn dann folgt die Unwirksamkeit der Schiedsabrede aus einer entsprechenden Anwendung des Art. 42 EGBGB (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, Urteilsumdruck Seite 10 zur Akte als Anl. KK 5 gereicht, sowie OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, Urteilsumdruck Seite 11, zur Akte als Anl. KK 6 gereicht).

    Selbst wenn man von einer wirksamen Vereinbarung des Rechts des U.S. Bundesstaats New York ausgehen wollte, wofür, wie bereits ausgeführt, indes nichts ersichtlich ist, wird die durch dieses Vertragsstatut begründete Bindung an das New Yorker Recht dadurch überlagert, dass im Verhältnis des Klägers zur "Hauptäterin" ... deutsches Recht Anwendung findet (vgl. Oberlandesgericht Düsseldorf, Urt. vom 6. März 2008, I-6 U 109/07, vorgelegt als Anl. KK 5, sowie Urt. vom 16. Juni 2008, I-9 U 17/08, vorgelegt als Anl. KK 6).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 171/08
    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Verantwortlichen der Beklagten zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der S... I... besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2009 - 9 U 163/08

    Haftung des gewerblichen Vermittlers von Termingeschäften; Umfang der Pflicht zur

    Für oder gegen den indiziell zu beweisenden Vorsatz der Beklagten zu 1. zur Beihilfe an der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigungshandlung der Beklagten zu 2. und der S... GmbH besagt dies nichts (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2007, I-6 U 224/06, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2008, I-6 U 109/07).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 6 U 254/07

    Abwehr des auschließlichen Gerichtsstands durch Vereinbarung einer

    Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 06. März 2008 - I-6 U 109/07 - und 26. Juni 2008 - I-6 U 131/07 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 2 a - entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2009 - 6 U 46/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 06.03.2008 - I-6 U 109/07 - entschieden hat, wäre sonst entgegen dem Sinn und Zweck von Art. 42 EGBGB nicht mehr gewährleistet, dass der Streit über die unerlaubte Handlung nach dem hier maßgeblichen deutschen Recht - dazu siehe nachstehend zu Ziffer 2 a - entschieden wird.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 18/08

    Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen spekulativer Geschäften einer

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 95/08

    Durchbrechung des Grundsatzes der Haftung des jeweils kundennächsten Unternehmens

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2009 - 9 U 173/08

    US-amerikanisches Online-Brokerunternehmen begeht vorsätzlich sittenwidrige

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2009 - 6 U 110/07

    Schadensersatz bei spekulativen Geschäften einer Brokerfirma im Ausland; Klärung

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2009 - 6 U 96/08

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 9/09

    Maßgeblichkeit der Schiedsfähigkeit beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2011 - 6 U 35/09

    Haftung eines ausländischen Brokers für Schäden aus dem Abschluss von

  • OLG Köln, 05.04.2022 - 12 W 10/22

    Anordnung des dinglichen Arrestes wegen Schadensersatzansprüchen aus (strafbarer)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht