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   OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18   

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OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18 (https://dejure.org/2019,12026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2019 - U (Kart) 15/18 (https://dejure.org/2019,12026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2019 - U (Kart) 15/18 (https://dejure.org/2019,12026)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.06.2017 - II ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Dabei dürfen die aus den technischen Gegebenheiten des Kommunikationsmittels Telefax herrührenden Risiken, insbesondere Störungen des Empfangsgeräts des Gerichts, nicht auf die Partei abgewälzt werden, da in solche Fällen die entscheidende Ursache für die Fristsäumnis in der Sphäre des Gerichts liegt (BGH, Beschl. v. 27.6.2017 - II ZB 22/16 ).

    Denn von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, ein Rechtsmittel per Fax einzulegen, kann beim Scheitern dieser Art der Übermittlung in Folge einer unerwarteten Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht verlangt werden, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (BGH, Beschl. v. 27.6.2017 - II ZB 22/16 ).

  • BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Grundsätzlich kann die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung oder Störung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (BGH, Beschl. v. 26.1.2017 - I ZB 43/16 ).
  • LG Dortmund, 01.08.2018 - 8 O 24/17
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. August 2018 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund- 8 O 24/17 (Kart) - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Aus dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz ist das verfassungsrechtliche Gebot abzuleiten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (BGH, Beschluss vom 7.6.2018 - I ZB 57/17 ).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 88/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt deshalb spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können und müssen (BGH, Beschl. v. 6.7.2011 - XII ZB 88/11 ).
  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Da die Beklagten einer solchen Vernehmung widersprochen haben (Seite 8 der Berufungserwiderung), kann sie gemäß § 448 ZPO nur erfolgen, wenn bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der bestrittenen Behauptung erbracht ist und das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung seiner restlichen Zweifel erwartet (BGH, Urteil vom 30.9.2014 - VI ZR 443/13 ).
  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 104/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Zahlungsurteil: Inhaltsanforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Solange die Berufungsbegründung auf den konkreten Streitfall zugeschnitten ist und nicht nur mit formularmäßigen Sätzen auf das Vorbringen in erster Instanz verweist, ist es unerheblich, ob der Rechtsmittelführer seine bisherigen Argumente lediglich wiederholt (BGH, Beschluss vom 14.7.2016 - IX ZB 104/15 ).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18
    Wenn das kartellierte Produkt nicht direkt von einem der an der Preisabsprache beteiligten Kartellanten, sondern von selbstständigen Zwischenhändlern bezogen worden ist, spricht angesichts der ökonomischen Komplexität der Preisbildung, des eigenständigen Spielraums bei der Preisgestaltung und des unterschiedlichen Wettbewerbsdrucks auf den jeweiligen nachgelagerten Märkten keine allgemeine Vermutung dafür, dass eine im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kartell auftretende Preiserhöhung auf den Anschlussmärkten ursächlich auf das Kartell zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urt. v. 28.6.2011 - KZR 75/10 ).
  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des

    Das von der Beklagten mit Schriftsatz vom 18.03.2019 vorgelegte Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2019, Az. VI-U (Kart) 15/18, rechtfertigt keine andere Bewertung.
  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 38/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells für den

    Von einem unmittelbaren Erwerb ist auszugehen, wenn der/die Kläger/in (bzw. im Fall, dass die Klägerseite aus abgetretenem Recht vorgeht, der/die Zedent/in) bei einem in der streitgegenständlichen Kommissionsentscheidung aufgeführten Teilnehmer der Zuwiderhandlung (Kartellanten) einen Lkw (iSv Rn. 5 der Kommissionsentscheidung) erworben hat (= Erwerb auf 1. Markstufe; vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74).

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte, vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 4.4.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.2.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

    Ein mittelbarer Erwerb liegt vor, wenn der Abnehmer das kartellierte Produkt nicht unmittelbar von einem an den Zuwiderhandlungen beteiligten Kartellanten, sondern von einem unmittelbaren oder einem diesem nachfolgenden Abnehmer erworben hat (vgl. grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74 nun außerdem Art. 2 Nr. 24 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

  • OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19

    LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der

    Hiernach vermag der Senat auch nicht der von den Berufungsklägerinnen für sich reklamierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 6. März 2019, U (Kart) 15/18, Rn. 65, zu folgen, wonach - nunmehr in der räumlichen und der zeitlichen Dimension - auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission nicht ohne weiteres von einer kartellbedingten Preisanhebung über den gesamten Zeitraum in allen Ländern des EWR ausgegangen werden können soll, weil eine Preisanpassung im EWR ohne weiteres auch in der Weise denkbar sei, dass die Bruttolistenpreise nur in einigen Ländern angehoben und in anderen Ländern unverändert geblieben seien.
  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 44/17

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

    Von einem unmittelbaren Erwerb ist auszugehen, wenn der/die Kläger/in (bzw. im Fall, dass die Klägerseite aus abgetretenem Recht vorgeht, der/die Zedent/in) bei einem in der streitgegenständlichen Kommissionsentscheidung aufgeführten Teilnehmer der Zuwiderhandlung (Kartellanten) einen Lkw (iSv Rn. 5 der Kommissionsentscheidung) erworben hat (= Erwerb auf 1. Markstufe; vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74).

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte, vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 4.4.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.2.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

    Ein mittelbarer Erwerb liegt vor, wenn der Abnehmer das kartellierte Produkt nicht unmittelbar von einem an den Zuwiderhandlungen beteiligten Kartellanten, sondern von einem sog. mittelbaren bzw. einem diesem nachfolgenden Abnehmer erworben hat (vgl. grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74 nun außerdem Art. 2 Nr. 24 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18

    Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Ein mittelbarer Erwerb liegt demgegenüber vor, wenn der Kläger (bzw. der/die Zedent/in) das kartellierte Produkt nicht unmittelbar von einem an den Zuwiderhandlungen beteiligten Kartellanten, sondern von einem sog. mittelbaren bzw. einem diesem nachfolgenden Abnehmer erworben hat (= Erwerb auf nachgelagerter, 2. o.a. Marktstufe); vgl. zum Ganzen grundlegend BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74; nun außerdem Art. 2 Nr. 24 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

    Vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der vorgenannten tatsächlichen Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden - auf 1. Marktstufe - existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 4.4.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.2.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.4.2019, 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 88/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Brutto(-listen)preise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28. Februar 2019 - 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte; vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen hierdurch herbeigeführten Schaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit existiert (so auch OLG Stuttgart im Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 101/18, aaO Rn. 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28. Februar 2019; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 124/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

    Bereits im Ausgangspunkt verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Brutto(-listen)preise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28. Februar 2019 - 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 [nicht veröffentlicht]).

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte; vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen hierdurch herbeigeführten Schaden eine hinreichende Wahrscheinlichkeit existiert (so auch OLG Stuttgart im Urteil vom 4. April 2019 - 2 U 101/18, aaO Rn. 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28. Februar 2019; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24. April 2019 - 14 O 117/18 Kart, unter I 3 b [nicht veröffentlicht]; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 43/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

    Verfehlt ist demgegenüber die Annahme der Beklagten, die tragenden Feststellungen der Kommission beschränkten sich allein auf die Feststellung eines nicht wettbewerbsschädlichen bloßen Informationsaustausches (über Bruttolistenpreise/Bruttopreise) (vgl. hierzu ausführlich Kammerurteile vom 28.02.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, aaO Rn. 94 ff. sowie 30 O 311/17, aaO Rn. 78 ff.; a.A. wohl OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, VI-U (Kart) 15/18 und LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 117/18 Kart, juris Rn. 32 ff).

    Von einem unmittelbaren Erwerb ist auszugehen, wenn die Klagepartei (bzw. im Fall, dass die Klägerseite aus abgetretenem Recht vorgeht, der/die Zedent/in) bei einem in der streitgegenständlichen Kommissionsentscheidung aufgeführten Teilnehmer der Zuwiderhandlung (Kartellanten) einen Lkw (iSv Rn. 5 der Kommissionsentscheidung) erworben hat (= Erwerb auf 1. Markstufe); ein mittelbarer Erwerb liegt demgegenüber vor, wenn der Kläger (bzw. der/die Zedent/in) das kartellierte Produkt nicht unmittelbar von einem an den Zuwiderhandlungen beteiligten Kartellanten, sondern von einem sog. mittelbaren bzw. einem diesem nachfolgenden Abnehmer erworben hat (= Erwerb auf nachgelagerter, 2. o.a. Marktstufe); vgl. zum Ganzen grundlegend BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: EuGH, Urteil vom 29.07.2019, C-451/18, juris Rn. 29f; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74; nun außerdem Art. 2 Nr. 24 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.11.2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

    Die Annahme einer solchen tatsächlichen Vermutung für entstandene Kartellschäden hat zur Folge, dass die Klägerin - bei der Prüfung des Anspruchs dem Grunde nach - gerade nicht mehr im Einzelnen darlegen und beweisen muss, dass die festgestellte Zuwiderhandlung die Preisgestaltung auf dem Lkw-Markt in Deutschland beeinflusst hätte, vielmehr ist ausreichend, dass aufgrund der Vermutung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine kartellbedingte Preisüberhöhung und einen Schaden existiert (so auch OLG Stuttgart ausdrücklich im Urteil vom 04.04.2019, 2 U 101/18, juris Rn. 165 und 180; vgl. ebenso: Kammerurteile vom 28.02.2019, aaO; a.A. LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2019, 14 O 117/18 Kart, juris Rn. 32 ff; wohl auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 65).

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.02.2021 - 19 O 4272/19

    Kartellschadensersatz

    (4) Im Übrigen bedeutet auch das festgestellte Ziel, die Bruttolistenpreise im EWR zu koordinieren, nicht, dass hierzu die Bruttolistenpreise in Deutschland erhöht werden mussten; vielmehr kann eine Koordinierung auch dahingehend erfolgen, dass die Bruttolistenpreise nur in einigen Ländern angehoben wurden und in anderen Ländern unverändert geblieben sind (vgl. OLG Düsseldorf (1. Kartellsenat), Urteil vom 06.03.2019 - U (Kart) 15/18, Rn. 36).
  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

    L 349, S. 1, § 33c Abs. 1 Satz 1 GWB 2017; ebenso zum sog. Lkw-Kartell: EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019 - C-451/18, NZKart 2019, 483 Rn. 29 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. März 2019 - VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74).
  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17

    Schadenersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sog.

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 9339/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des

  • LG Stuttgart, 28.11.2019 - 30 O 269/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 7770/18

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Dortmund, 06.11.2019 - 8 O 15/15
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2021 - 19 O 742/20

    Kartellschadensersatz im Zusammenhang mit sog. Lkw-Kartell

  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18

    Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 1361/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2020 - 19 O 4583/19

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2020 - 19 O 1506/19

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 8/18

    LKW-Kartell - Lkw-Kartell: Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

  • LG Stuttgart, 25.04.2022 - 53 O 296/21

    Kartellschaden bei mittelbarem Erwerb in Form von Operatingleasing

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche

  • LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17

    Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der

  • LG Stuttgart, 14.02.2022 - 53 O 263/21

    Leasingvermittlung beim LKW-Kartell - Schadensersatz im Rahmen des LKW-Kartells

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 1360/18

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.02.2020 - 19 O 4404/18

    Keine tatsächliche Vermutung für Kartellbetroffenheit eines Beschaffungsvorgangs

  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs aufgrund des sog. Lkw-Kartells

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