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   OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - I-3 Wx 162/07   

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https://dejure.org/2008,2957
OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - I-3 Wx 162/07 (https://dejure.org/2008,2957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2008 - I-3 Wx 162/07 (https://dejure.org/2008,2957)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - I-3 Wx 162/07 (https://dejure.org/2008,2957)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung des für ein Teileigentum eröffneten Nutzungsrahmens durch den Betrieb einer Begegnungsstätte für Senioren durch einen gemeinnützigen Verein; Vereinbarungen als Schranken der freien Verfügung über Wohneigentum innerhalb einer Wohneigentümergemeinschaft; ...

  • Judicialis

    WEG § 13 Abs. 1; ; WEG § 14 Nr. 1 2. Fall; ; WEG § 15; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • prewest.de PDF, S. 27

    §§ 13, 14, 15 WEG; § 1004 BGB
    Vermietetes Teileigentum; Begegnungsstätte für Senioren; Zweckbestimmung "Gewerbeeinheit"; gaststättenähnliche Einrichtung; Geruchsausdünstung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nutzung von "gewerblichem" Teileigentum als Seniorenbegegnungsstätte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbeeinheit: Begegnungsstätte für Senioren zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Seniorentreff mit Mittagessen in WEG-Gewerbeeinheit zulässig! (IMR 2008, 251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2194
  • NZM 2008, 489
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Zweibrücken, 11.08.2005 - 3 W 21/05

    Wohnungseigentum: Nutzung von Teileigentum als Tagesstätte mit Kontakt- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Vielmehr stellen solche Angaben in Aufteilungsplänen in der Regel bloße Nutzungsvorschläge dar (BayObLG ZMR 2000, S. 234; HansOLG ZMR 2003, S. 445 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, S. 1540 f.).

    Was speziell den Fall einer Nutzung eines als gewerbliche Räume zweckbestimmten Teileigentums als Tagesstätte mit Kontakt- und Informationsstellenfunktion für einen bestimmten Personenkreis anbelangt, kann die Auslegung der Zweckbestimmung ergeben, dass nicht die Absicht der Gewinnerzielung im Vordergrund steht, vielmehr eine Nutzung gestattet sein soll, die mit Publikumsverkehr und also mit einer regelmäßig höheren Intensität als bei Wohnzwecken einhergehen kann (OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, S. 1540 f.).

  • OLG München, 08.12.2006 - 34 Wx 111/06

    Keine Nutzung des als Laden bezeichneten Teileigentums durch Fischgroßhandel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Liegen sie vor, darf ein Sondereigentum grundsätzlich nur im Rahmen der Zweckbestimmung genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Eigentümer nach einer typisierenden Betrachtungsweise keine Beeinträchtigung verursacht, die die mit der vereinbarten Zweckbestimmung regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (BayObLG NJW-RR 1994, S. 1038; OLG München ZMR 2007, S. 718 ff.; OLG Hamm NZM 2007, S. 805 f. mit weiteren Nachweisen).

    Dieses hat auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezuggenommenen ergibt, abzustellen (OLG München ZMR 2007, S. 718 ff. mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Einer Präzisierung bedürfen diese Grundsätze für den Fall, dass die Angaben in Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan im Hinblick auf die vorbezeichnete Benutzungsregelung (in Abgrenzung zur Bestimmung des räumlichen Gegenstandes des Sondereigentums, dazu BGHZ 130, 159 ff.) nicht übereinstimmen.
  • BayObLG, 09.05.1994 - 2Z BR 23/94

    Zweckbestimmung für ein Sondereigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Liegen sie vor, darf ein Sondereigentum grundsätzlich nur im Rahmen der Zweckbestimmung genutzt werden; eine andere Nutzung ist nur dann zulässig, wenn sie der Zweckbestimmung nicht widerspricht und für die übrigen Eigentümer nach einer typisierenden Betrachtungsweise keine Beeinträchtigung verursacht, die die mit der vereinbarten Zweckbestimmung regelmäßig verbundenen Beeinträchtigungen überschreitet (BayObLG NJW-RR 1994, S. 1038; OLG München ZMR 2007, S. 718 ff.; OLG Hamm NZM 2007, S. 805 f. mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 12.05.1997 - 16 Wx 67/97

    Belästigung der Miteigentümer durch Küchengerüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Verpflichtet danach ein schonender Gebrauch nicht zur Vermeidung jeglicher Immissionen, müssen Küchengerüche nicht gänzlich vermieden, wohl aber dann, wenn sie außerhalb des Sondereigentums verstärkt auftreten, gegebenenfalls durch eine Dunstabzugshaube mit Filter auf ein verträgliches Maß verringert werden (BayObLG NJW-RR 2001, S. 156 ff.; OLG Köln NJW-RR 1998, S. 83 f.; Rieke/Schmid-Abramenko a.a.O.; Weitnauer-Lüke, WEG, 9. Aufl. 2005, § 14, Rdnr. 3).
  • OLG Hamburg, 12.02.2003 - 2 Wx 141/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Vielmehr stellen solche Angaben in Aufteilungsplänen in der Regel bloße Nutzungsvorschläge dar (BayObLG ZMR 2000, S. 234; HansOLG ZMR 2003, S. 445 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, S. 1540 f.).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    In diesem Zusammenhang sei bemerkt, dass sich der Tatrichter bei Geruchsbelästigungen eine Überzeugung nicht nur anhand eines durchgeführten Ortstermins, sondern auch auf der Grundlage sonstiger Beweismittel, insbesondere der Schilderung von Zeugen, bilden kann (BGHZ 140, 1 ff.).
  • OLG München, 09.10.2006 - 32 Wx 116/06

    Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zwischen Teileigentümern bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Mit anderen Worten hat jeder Eigentümer die bei der bestimmungsgemäßen Nutzung des Wohn- oder Teileigentums entstehenden Gerüche und Geräusche grundsätzlich zu dulden (Rieke/Schmid-Abramenko a.a.O., Rdnr. 8; nur dies besagt auch OLG München ZMR 2007, S. 215 f.).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2007 - 3 Wx 40/07

    Zur Zulässigkeit des Betriebs einer "Digital-Druckerei" in Teileigentum bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Um sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede zwischen gewerblichen und sonstigen Tätigkeiten zu vermeiden, hat der Senat bereits in der Vergangenheit (Beschluss vom 14. November 2007 in Sachen I-3 Wx 40/07) allein auf die Störungsintensität des jeweiligen konkreten Tätigkeitsbildes abgestellt, nicht hingegen darauf, ob es sich um ein Gewerbe oder um eine freiberufliche Tätigkeit handele.
  • OLG Zweibrücken, 06.12.2005 - 3 W 150/05

    Beschränkung der Nutzung von Teileigentum durch die Bezeichnung als "Laden" im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 3 Wx 162/07
    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des OLG Zweibrücken (in FGPrax 2006, S. 113 f.), nach der sich "im Einzelfall" eine Angabe im Aufteilungsplan als - einschränkende - Konkretisierung einer Regelung in der Teilungserklärung darstellen kann.
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

  • OLG Hamm, 23.07.2007 - 15 W 205/06

    Auslegung der Nutzungsbestimmung einer Teilungserklärung - Pflicht zur Einhaltung

  • BayObLG, 09.02.2005 - 2Z BR 227/04

    Vorrang der Gemeinschaftsordnung bei Widerspruch zwischen Benutzungsregelung und

  • BayObLG, 30.11.1999 - 2Z BR 143/99

    Zweckbestimmung für Teileigentum in Teilungserklärung und Grundbuch

  • OLG Düsseldorf, 19.08.2009 - 3 Wx 233/08

    Anforderungen an die Bestimmtheit bei der Festlegung von Ruhezeiten in einer

    Denn für die Beantwortung der Frage, ob die Wohnnutzung eines Raumes mehr stört als die Nutzung als Abstellraum, kommt es bekanntlich nicht darauf an, ob die aktuelle Nutzung konkret stört, also nicht hinnehmbarer Lärm entfacht wird, sondern auf eine typisierende Betrachtung (BayObLG ZMR 2004, 686; Senat NZM 2008, 489; Wenzel in Bärmann WEG 10. Auflage 2008 § 13 Rdz. 2 ).
  • AG Neuss, 20.12.2017 - 91 C 150/17

    WEG - Unterlassung Alleinnutzung Gemeinschaftsfläche

    Dieser Nachteil in Gestalt der Küchengerüche außerhalb des Sondereigentums der Beklagten überschreitet das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß und ist vermeidbar, da die Immissionen etwa durch eine Zubereitung innerhalb des Sondereigentums der Beklagten unter Verwendung einer Dunstabzugshaube mit Filter verringert werden könnten (OLG Düsseldorf NZM 2008, 489, 491; Kümmel/Niedenführ, aaO, § 14 Rn. 21).
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