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OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - VI-3 Kart 225/07 (V) |
Zitiervorschläge
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - VI-3 Kart 225/07 (V) (https://dejure.org/2012,57108)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festlegung der Anwendung bestimmter Preisindizes von den Netzbetreibern bei der Ermittlung der Tagesneuwerte durch die Bundesnetzagentur; Anlagenspezifische oder anlagengruppenspezifische Festlegung zur Gewährleistung einer sachgerechten Ermittlung der Tagesneuwerte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - VI-3 Kart 225/07 (V)
- BGH, 09.12.2013 - EnVR 30/12
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.2010 - EnVR 49/09
Energiewirtschaftliches Verwaltungsverfahren: Beurteilungsspielraum der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.06.2012 - 3 Kart 225/07
Preisindizes für die Ermittlung der Tagesneuwerte sind hinreichend bestimmbar und können in ihren tatsächlichen Voraussetzungen gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten geklärt werden (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 5.10.2010, EnVR 49/09, Rdnr. 8).
- OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 3 Kart 721/18
Beschluss der Bundesnetzagentur über die Festlegung eines generellen sektoralen …
Der gebotene Inflationsausgleich erfolgt hier somit nicht durch eine Indexierung auf der Basis von Tagesneuwerten, sondern im Wege einer Verzinsung des Restwertes mit einem Nominalzinssatz, der um die Inflationsrate über dem Realzins liegt, vgl. § 7 Abs. 4 S. 1 GasNEV (OLG Düsseldorf v. 6.6.2012 - VI-3 Kart 225/07 (V), juris, Rn. 30). - OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - 3 Kart 128/14
Anforderungen an die operationelle Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen …
Das mit der Beschwerde verfolgte wirtschaftliche Interesse beziffert der Senat in Übereinstimmung mit den Verfahrensbeteiligten pauschal auf 50.000 Euro, da die wirtschaftlichen Auswirkungen der Feststellungs- und Unterlassungsverfügung nicht im einzelnen mess- und bezifferbar sind (vgl. Beschl. v. 06.06.2012, z.B. VI-3 Kart 225/07, Beschl. v. 24.04.2013, z.B. VI-3 Kart 37/08 und Beschl. v. 06.03.2013, z.B. VI-3 Kart 65/12). - OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 3 Kart 787/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für …
Der gebotene Inflationsausgleich erfolgt hier somit nicht durch eine Indexierung auf der Basis von Tagesneuwerten, sondern im Wege einer Verzinsung des Restwertes mit einem Nominalzinssatz, der um die Inflationsrate über dem Realzins liegt, vgl. § 7 Abs. 4 S. 1 GasNEV (OLG Düsseldorf v. 06.06.2012 - VI-3 Kart 225/07 (V), juris, Rn. 30). - OLG Düsseldorf, 10.07.2019 - 3 Kart 668/18
Rechtmäßigkeit der Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für …
Der gebotene Inflationsausgleich erfolgt hier somit nicht durch eine Indexierung auf der Basis von Tagesneuwerten, sondern im Wege einer Verzinsung des Restwertes mit einem Nominalzinssatz, der um die Inflationsrate über dem Realzins liegt, vgl. § 7 Abs. 4 S. 1 GasNEV (OLG Düsseldorf v. 6.6.2012 - VI-3 Kart 225/07 (V), juris, Rn. 30). - BGH, 09.12.2013 - EnVR 30/12
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.06.2012 - VI-3 Kart 225/07 (V) - 1.