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   OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - I-19 U 10/06   

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https://dejure.org/2006,4510
OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - I-19 U 10/06 (https://dejure.org/2006,4510)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.09.2006 - I-19 U 10/06 (https://dejure.org/2006,4510)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. September 2006 - I-19 U 10/06 (https://dejure.org/2006,4510)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Falle eines Unfalls im Zusammenhang mit dem automatischen Schließen einer Zugtür; Beschränkung einer Verkehrssicherungspflicht auf das Ergreifen von nach den Gesamtumständen zumutbaren Maßnahmen zur Bewahrung anderer vor ...

  • reise-recht-wiki.de

    Verletzung beim Einsteigen in Zug

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 8; ; EGZPO § 313 a Abs.... 1; ; EGZPO § 540 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVZO § 35 e Abs. 5 S. 7 a.F.; ; EBO § 28 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 1; ; HPflG § 1; ; HPflG § 4; ; HPflG § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Einsatz von automatischen Türen im Fahrgastbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung für Verletzung beim Einsteigen in Zug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Seniorin verletzt sich beim Einsteigen in einen Zug - Bahn AG müsste nur für defekte automatische Türen haften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall an automatischer Zugtür: Bahn haftet nur bei Fehlfunktion - OLG zum Unfang der Verkehrssicherung der Bahn für automatische Zugtüren

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 460
  • MDR 2007, 524
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1975 - VI ZR 156/74

    Pflichten zur Sicherung von Abdeckrosten gegen unbefugtes Abheben

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06
    Haftungsbegründend wird die Nichtabwendung einer Gefahr erst dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (BGH, VersR 1976, 149, 150; BGH, NJW 1990, 1236, 1237).
  • KG, 15.01.2004 - 22 U 66/03

    Keine Haftung für den Sturz eines Fahrgastes wegen Berührung mit einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06
    Es muss allerdings durch geeignete bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass eine Gefährdung von Personen innerhalb und außerhalb durch sich schließende Türen nicht zu erwarten ist (KG, MDR 2004, 937, zitiert nach JURIS, Rn. 27/28; OLG München, VersR 2002, 332, ziert nach juris, Rn, 8).
  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06
    Haftungsbegründend wird die Nichtabwendung einer Gefahr erst dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (BGH, VersR 1976, 149, 150; BGH, NJW 1990, 1236, 1237).
  • OLG Hamm, 15.06.1999 - 9 U 249/98

    Sicherungspflichten des Eisenbahnunternehmens zum Schutz der ein- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06
    Darauf kann der sicherungsverpflichtete Betreiber der Anlage vertrauen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 104, 105).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06
    Danach ist im Einzelfall eine Gesamtabwägung nach Ausmaß und Größe der Gefahr, Art und Umfang des Verkehrs und seiner berechtigten Sicherheitserwartungen und der Zumutbarkeit der Aufwendungen für den Sicherungspflichtigen vorzunehmen (BGH, NJW 1975, 812; BGH, NJW 1985, 1076).
  • OLG Nürnberg, 24.05.1989 - 4 U 77/89

    Unfall eines Omnibusfahrgastes; Einsteigen in Linienbus; Automatisches Schließen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06
    Das Problem, dass ein Fahrgast erst gegen Ende der Öffnungszeit einzusteigen versucht, ist ein generelles Problem, das sich nicht durch die Dauer der Öffnungszeit vermeiden lässt (OLG Nürnberg, VersR 1989, 969).
  • OLG München, 07.04.2000 - 10 U 4990/99

    Sturz eines Busfahrgastes durch automatisch schließende Tür als unabwendbares

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.09.2006 - 19 U 10/06
    Es muss allerdings durch geeignete bauliche Maßnahmen sichergestellt sein, dass eine Gefährdung von Personen innerhalb und außerhalb durch sich schließende Türen nicht zu erwarten ist (KG, MDR 2004, 937, zitiert nach JURIS, Rn. 27/28; OLG München, VersR 2002, 332, ziert nach juris, Rn, 8).
  • OLG Köln, 04.05.2015 - 7 W 19/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Denn da beim Übergang von der Bahnsteigkante zum Bahninnenboden regelmäßig mit einer gewissen Lücke von wenigen Zentimetern und/oder mit einem gewissen Höhenversatz zu rechnen ist, musste die Antragstellerin zur Wahrung der Eigensorgfalt sich durch einen zumindest flüchtigen Blick über die äußere Beschaffenheit des Eintrittsbereichs der Bahn vergewissern (vgl. etwa OLG Celle, NJW-RR 1994, 989; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 460, Rn. 14 nach juris).

    Der mögliche Bedienungsfehlers unterscheidet den Sachverhalt von anderen in der Rechtsprechung entschiedenen "Einsteigefällen" (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 460, Rn. 15 nach juris; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 104, Rn. 9 nach juris), was in der von der Antragsgegnerin vorgelegten Gerichtsentscheidung des 15. Senats des OLG Köln keine Berücksichtigung gefunden hat.

  • OLG Düsseldorf, 17.10.2007 - 19 U 23/07

    Prüfung eines Schadenersatz- und Schmerzengeldanspruchs nach einem Sturz infolge

    Danach ist im Einzelfall eine Gesamtabwägung nach Ausmaß und Größe der Gefahr, Art und Umfang des Verkehrs und seiner berechtigten Sicherheitserwartung und der Zumutbarkeit der Aufwendungen für den Sicherungspflichtigen vorzunehmen (vgl. BGH NJW 1990, 1236, 1237; NJW 1985, 1076 sowie Urteile des Senats vom 06.09.2006, I-19 U 10/06, vom 14.03.2007, I-19 U 30/06 sowie vom 04.07.2007, I-19 U 33/06).
  • OLG Braunschweig, 24.08.2020 - 9 U 27/20

    Zur Haftung für Schäden bei Transport im Rettungsdienst infolge Radbruch des

    Entscheidend ist letztlich eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, nicht zu erreichen ist (BGH NJW 2013, 48 Rn. 7; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 460; Palandt/Sprau, § 823 Rn. 51).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2012 - 14 U 219/11

    Zur Frage von Art und Umfang der Winterdienstpflicht von Kommunen

    Im Ergebnis ist eine Gesamtabwägung aller Gesichtspunkte vorzunehmen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.09.2006, I-19 U 10/06, 19 U 10/06).
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