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   OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - I-2 U 46/12   

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OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - I-2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,52201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2012 - I-2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,52201)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - I-2 U 46/12 (https://dejure.org/2012,52201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 138
    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines Patents betreffend eine Farbzusammensetzung zum Einfärben einer ophtalmischen Membran, da der Rechtsbestand des Verfügungspatents nicht in ausreichendem Maße gesichert ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    2008, 327 - Olanzapin; InstGE 12, 114 = …

    Vielmehr ist es notfalls Sache des Antragstellers, diejenigen Übersetzungsarbeiten zu leisten, die erforderlich sind, um dem Verletzungsgericht die Gewissheit zu verschaffen, dass der unternommene Angriff gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes aussichtslos ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).

    Aus derselben Überlegung heraus geht es zu Lasten des Verfügungsklägers, wenn sich die Erfolgsaussichten deshalb nicht abschließend klären lassen, weil die Technik des Verfügungspatentes komplex und einer verlässlichen Beurteilung durch das Verletzungsgericht nicht zugänglich sind (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

    Der Senat verkennt insoweit nicht, dass das Verfügungsschutzrecht grundsätzlich mit einem Einspruch oder einer Nichtigkeitsklage angegriffen werden muss, damit Zweifel am Rechtsbestand des Verfügungspatentes sich in einer Zurückweisung des Verfügungsantrages niederschlagen können (vgl. Senat, InstGE 7, 147 - Kleinleistungsschalter; InstGE 12, 114 - Harnkatheterset).

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2009 - 2 U 87/08

    Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Vielmehr ist es notfalls Sache des Antragstellers, diejenigen Übersetzungsarbeiten zu leisten, die erforderlich sind, um dem Verletzungsgericht die Gewissheit zu verschaffen, dass der unternommene Angriff gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes aussichtslos ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; Senat, Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).

    Da infolge des Eilcharakters eine Aussetzung des Verfügungsverfahrens nicht in Betracht kommt, ist in dieser Situation der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen (vgl. Senat, InstGE 7, 147, 148 - Kleinleistungsschalter; Urteil vom 14.07.2009 - I-2 U 87/08).

  • OLG Düsseldorf, 30.09.2010 - 2 U 47/10

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    2011, 193 - Harnkatheter; Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt.

    Sie werden nach Eingang der Berufungsbegründung ihrem Eilcharakter entsprechend in aller Regel kurzfristiger terminiert als Hauptsacheverfahren, so dass auch bei unverzüglicher Einleitung und zügigem Betreiben eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens nicht selten noch nachträglich Stand der Technik ermittelt wird, für dessen Würdigung dann eine ähnliche kurze Zeitspanne zur Verfügung steht wie zur Vorbereitung der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt. 2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/10, juris und Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 55/10

    Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung eines Patents für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 92/10, juris und WuW/E DE-R 3215-3234; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/11, juris und …

    Sie werden nach Eingang der Berufungsbegründung ihrem Eilcharakter entsprechend in aller Regel kurzfristiger terminiert als Hauptsacheverfahren, so dass auch bei unverzüglicher Einleitung und zügigem Betreiben eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens nicht selten noch nachträglich Stand der Technik ermittelt wird, für dessen Würdigung dann eine ähnliche kurze Zeitspanne zur Verfügung steht wie zur Vorbereitung der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung (Senat, Urteil vom 30.09.2010 - I-2 U 47/10, GRUR-RR 2011, 81 = Mitt. 2012, 178 - Gleitsattel-Scheibenbremse; Urteil vom 20.01.2011 - I-2 U 55/10, juris; Urteil vom 24.11.2011 - I-2 U 55/10, juris und Mitt. 2012, 413 [LS] - Kreissägeblatt).

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2011 - 2 U 41/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Aus der regelmäßigen Notwendigkeit einer positiven streitigen Rechtsbestandsentscheidung folgt umgekehrt aber auch, dass, sobald sie vorliegt, grundsätzlich von einem hinreichend gesicherten Bestand des Verfügungspatents auszugehen ist (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).

    Demgegenüber ist es nicht angängig, den Verfügungsantrag trotz erstinstanzlich aufrechterhaltenen Schutzrechts allein deshalb zurückzuweisen, weil das Verletzungsgericht seine eigene Bewertung des technischen Sachverhaltes an die Stelle der ebenso gut vertretbaren Beurteilung durch die zuständige Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz setzt (Senat, Urteil vom 10.11.2011 - I-2 U 41/11).

  • BGH, 28.09.2011 - X ZR 68/10

    Klimaschrank

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Zu diesen Umständen gehört das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nicht rechtsbeständigen Patent in Anspruch genommen zu werden, aber auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 77/11

    Verdichtungsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Zu diesen Umständen gehört das Interesse des Verletzungsbeklagten, nicht aus einem möglicherweise nicht rechtsbeständigen Patent in Anspruch genommen zu werden, aber auch das Interesse des Verletzungsklägers an einem zeitnahen Abschluss des Verletzungsverfahrens (BGH, GRUR 2012, 93 f. - Klimaschrank; GRUR 2012, 1072 - Verdichtungsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 04.01.2012 - 2 U 105/11

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil bei Einlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    Anders ist aber zu verfahren, wenn die Prüfung des Rechtsbestandes sicher ergibt, dass der - späte - Rechtsbestandsangriff das Patent voraussichtlich zu Fall bringen wird (vgl. a. Senat, Beschluss vom 04.01.2012 - I-2 U 105/11: "wenn die Erfolgsaussicht der Nichtigkeitsklage offenkundig ist").
  • BGH, 19.04.2011 - X ZR 124/10

    Mautberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    In der Entscheidung "Mautberechnung" (GRUR 2011, 848) hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme für den Fall zugelassen, dass auf ein älteres nationales Recht im Sinne von Art. 139 Abs. 2 EPÜ kein Einspruch gegen ein europäisches Patent, wohl aber eine (nationale) Nichtigkeitsklage gegen den deutschen Teil des europäischen Patents gestützt werden kann, weil hier ein Nichtigkeitsangriff solange nicht statthaft ist wie das europäische Einspruchsverfahren noch nicht beendet ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 2 U 46/12
    a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 = GRUR-RR 2008, 329 = …
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 2 U 55/11

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Kreissägeblatt mit nach

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

  • LG München I, 09.09.2010 - 7 O 1428/10

    Arbeitnehmererfinder: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung; Wegfall des

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 2 U 79/11

    Abweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Grund, die parallele Rechtsbestandsentscheidung in Zweifel zu ziehen und von einer Verurteilung vorerst abzusehen, besteht nur dann, wenn das Verletzungsgericht die Argumentation der Einspruchs- oder Nichtigkeitsinstanz für nicht vertretbar hält oder wenn der Angriff auf den Rechtsbestand nunmehr auf (z. B. neue) erfolgversprechende Gesichtspunkte gestützt wird, die die bisher mit der Sache befassten Stellen noch nicht berücksichtigt und beschieden haben (OLG Düsseldorf, Urt. vom 06.12.2012, Az.: I - 2 U 46/12, BeckRS 2013, 13744; Kühnen, D1dbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Abschn. E, Rz. 720).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Ein Sonderfall wird beispielsweise angenommen, wenn der Verfügungsbeklagte oder ein sonstiger kompetenter Wettbewerber sich bereits mit eigenen Einwendungen am Erteilungsverfahren beteiligt hat, so dass die Patenterteilung sachlich der Entscheidung in einem zweiseitigen Einspruchsverfahren gleichsteht, oder wenn ein Rechtsbestandsverfahren deshalb nicht durchgeführt worden ist, weil das Verfügungspatent allgemein als schutzfähig anerkannt wird oder wenn sich die Einwendungen gegen den Rechtsbestand des Verfügungspatentes schon bei der dem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eigenen summarischen Prüfung als haltlos erweisen oder wenn ( z. B. mit Rücksicht auf die Marktsituation oder die aus der Schutzrechtsverletzung drohenden Nachteile) außergewöhnliche Umstände gegeben sind, die es für den Verfügungskläger ausnahmsweise unzumutbar machen, den Ausgang des anhängigen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten (OLG Düsseldorf I-2 U 17/17, Urt. v. 14.12.2017; OLG Düsseldorf OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 4902; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 13744; OLG Düsseldorf BeckRS 2011, 08596; OLG Düsseldorf BeckRS 2010, 15862 - Harnkatheter; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin).
  • BGH, 04.09.2018 - X ZR 14/17

    Richten der Wirksamkeit der Überleitung der Rechte an einer Erfindung durch

    (a) Während die Rechtsprechung und das Schrifttum in Deutschland sowie die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamtes davon ausgehen, dass das Prioritätsrecht als eigenständiges Vermögensrecht auf Inanspruchnahme der Priorität zu qualifizieren ist, das von dem Anmelder der Erstanmeldung auf einen Dritten als Rechtsnachfolger übertragen werden kann (BPatG, Urteil vom 13. Januar 1981 - 13 W (pat) 36/78, GRUR Int. 1982, 452, 453; OLG Düsseldorf, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 2 U 46/12, juris Rn. 44; Benkard/Grabinski, EPÜ, 2. Aufl. (2012), Art. 87 Rn. 3; Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl. (2016), § 40 Rn. 10; Keukenschrijver, Mitt.
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