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   OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - VI-3 Kart 123/16 (V)   

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https://dejure.org/2017,55324
OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - VI-3 Kart 123/16 (V) (https://dejure.org/2017,55324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.12.2017 - VI-3 Kart 123/16 (V) (https://dejure.org/2017,55324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - VI-3 Kart 123/16 (V) (https://dejure.org/2017,55324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der "durchschnittlichen Einspeisung einer vergleichbaren Anlage" in § 17e Abs. 1 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Berechnung der Entschädigungshöhe bei Verzögerung der Anbindung von Offshore Anlagen auf Grundlage der durchschnittlichen ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Berechnung der Entschädigung gemäß § 17e EnWG bei verzögertem Netzanschluss

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG §§ 17e Abs. 1 und 2, 31
    Höhe der Entschädigung wegen Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

  • rechtsportal.de

    EnWG §§ 17e Abs. 1 und 2, 31
    Höhe der Entschädigung wegen Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 490
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Kart 148/15

    Rechte der Regulierungsbehörde bei Weigerung eines Netzbetreibers, eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 123/16
    Anders als in dem bereits entschiedenen Verfahren des Senats vom 18.01.2017 (VI - 3 Kart 148/15 (V)) habe die Beteiligte hier den Entschädigungsanspruch der Beschwerdeführerin nicht grundsätzlich und dauerhaft verweigert, sondern den mittels Gondelanemeterdaten nachweisbaren Schaden anerkannt.

    Würde der Umstand, dass die Beteiligte eine den Rechtsvorschriften entsprechende Abrechnung während des gesamten Zeitraums ablehnte, dazu führen, dass die Gegenwärtigkeit der Interessenberührung verneint würde, hätte es der Netzbetreiber in der Hand, die Überprüfung seines Verhaltens im Rahmen eines Missbrauchsverfahrens durch Einnahme einer nachhaltigen Verweigerungshaltung (vgl. Senat, Beschluss v. 18.01.2017 - VI-3 Kart 148/15 (V) -, Rn. 54, juris) oder hier durch Zahlung eines Minimalbetrags zu verhindern.

    Damit stellt der veröffentlichte Leitfaden im Ergebnis ein rein schlicht-hoheitliches Handeln in Gestalt einer Information über die Auffassung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde (§ 54 EnWG) hinsichtlich der Auslegung und Anwendung der §§ 17e, 17f EnWG dar (Schulz/Rösler: Der Leitfaden der BNetzA zur umlagefähigen Entschädigung von Offshore-Anlagen, EnWZ 2013, 531, beck-online, Senat, Beschluss vom 18.01.2017, VI-3 Kart 148/15 (V), Rn. 68, juris).

    Im Hinblick auf diese Frage steht der Bundesnetzagentur indes weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum zu, der durch einen Leitfaden bindend ausgestaltet werden kann (vgl. auch Senat, Beschluss vom 18.01.2017 - VI-3 Kart 148/15 (V) -, Rn. 71, juris, zur Bindungswirkung von Leitfäden im Rahmen des § 19 Abs. 2 StromNEV).

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2011 - 3 Kart 25/11

    Zulässigkeit des Vorbehalts der technischen Realisierbarkeit bei Anordnung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 123/16
    Damit steht der Regulierungsbehörde ein Aufgreifermessen nicht zu, so dass sie auf einen zulässigen Antrag hin das Verfahren fortzusetzen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.12.2011, VI-3 Kart 25/11 (V)).

    Dabei hat sie insbesondere bei ihrer Entscheidung über das geeignete Mittel den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (Kment, Energiewirtschaftsgesetz, EnWG § 31 Rn. 1-23, beck-online; Weyer in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Auflage, § 31 Rn. 22 f; Senat, Beschluss vom 14.12.2011, VI-3 Kart 25/11 (V)-, Rn. 47, juris).

    Handelt es sich bei der beantragten Entscheidung - wie hier - um eine im Ermessen der Behörde stehende Entscheidung, kann das Gericht entsprechend § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO nur die Verpflichtung zur Neubescheidung aussprechen, weil das Gericht nicht in den Ermessensspielraum der Behörde eingreifen kann (Senat, Beschluss vom 14.12.2011, VI-3 Kart 25/11 (V), Rn. 54 juris; auch Weyer in in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 3. Auflage, § 31 Rn. 9 f.).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2017 - 3 Kart 183/15

    Verpflichtung eines Netzbetreibers zur zeitgleichen Abrechnung mehrerer durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 123/16
    Dagegen dient das Missbrauchsverfahren weder der Klärung abstrakter Rechtsfragen für die Zukunft noch einer nachträglichen Überprüfung im Sinne eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens (Senat, Beschluss v. 18.01.2017, VI-3 Kart 183/15, Rn. 68, juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 3 Kart 161/06

    Beiladung eines eingetragenen Vereins zum Verfahren über die Genehmigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 123/16
    Für das Kriterium der Interessenberührung wird als ausreichend erachtet, dass durch das Verhalten des Netzbetreibers wirtschaftliche Interessen berührt sind, eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht gefordert (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08 - citiworks, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 161/06).
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.12.2017 - 3 Kart 123/16
    Für das Kriterium der Interessenberührung wird als ausreichend erachtet, dass durch das Verhalten des Netzbetreibers wirtschaftliche Interessen berührt sind, eine Berührung rechtlicher Interessen ist nicht gefordert (BGH, Beschluss vom 11.11.2008, EnVR 1/08 - citiworks, Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2006, VI-3 Kart 161/06).
  • OLG Nürnberg, 13.06.2023 - 3 U 456/22

    Entschädigung wegen Störung der Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen

    Ein Ersatzanspruch soll daher nur in Höhe der Vergütung bestehen, die für eine vergleichbare Anlage im betreffenden Zeitraum durchschnittlich erzielt worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2017 - VI-3 Kart 123/16 (V), Rn. 68).

    Im Sinne dieses gesetzgeberischen Willens liegt es daher nahe, die Messdaten heranzuziehen, die eine größtmögliche Vergleichbarkeit mit der Realität gewährleisten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2017 - VI-3 Kart 123/16 (V), Rn. 70).

    Zu den tatbestandsbegründenden Voraussetzungen zählen gemäß § 17e Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 1 S. 2 EnWG der Umfang der zu entschädigenden Ausfallarbeit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2017 - VI-3 Kart 123/16, Rn. 83).

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2023 - 3 Kart 29/22

    Zulässigkeit eines besonderen Missbrauchsverfahrens gem. § 31 EnWG nach

    Der Antragsteller kann sich vielmehr - so wie hier - entsprechend dem Wortlaut des § 31 EnWG darauf beschränken, die Überprüfung eines vom materiellen Prüfungsumfang der Norm erfassten Verhaltens eines Netzbetreibers zu verlangen (vgl. Senat, Beschl. v. 06.12.2017 - VI-3 Kart 123/16 [V], juris Rn. 41, 43; BerlKommEnR/Weyer, 4. Aufl., § 31 EnWG Rn. 14).
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